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Experten-Antwort

Gutachten

von brigitte17.11.2010 | 07:19
1984 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe von der Möglichkeit gelesen, das erstellte Gutachten in bezug auf meine Erwerbsminderungsrente zu lesen. Wohin bzw. an wen wende ich mich? mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Setzen Sie sich mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung, um die Möglichkeiten im Ihrem Fall klären zu lassen.

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9 Antworten

Schadeam 17.11.2010 | 08:30
Lesen Sie den Beitrag Akteneinsicht von mabu vom 15.11.2010 und die Antworten dazu - dann hat sich Ihre Frage wohl erledigt.
RFnam 17.11.2010 | 13:34
Es ist auch bestens bekannt, was Sozialrechtler vor einigen Monaten hier im Forum mitgeteilt hat: Bei einer Durchleuchtung seines Kopfes haben die Ärzte eine Krankheit festgestellt. Sozialrechtler konnte zu Hause innerhalb von zehn Minuten mit Hilfe seiner naturwissenschaftlichen Kenntnisse diese Diagnose widerlegen. Seitdem misstraut er allen Gutachten.
brigitteam 17.11.2010 | 19:34
Hallo, ich danke für die Antworten, waren sehr hilfreich. mfg
RFnam 18.11.2010 | 12:41
Sie haben Unrecht, weil Sie die internen Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten nicht kennen. Die Sachbearbeitung interessieren nicht die Diagnosen oder der Inhalt der medizinischen Berichte und Gutachten, sondern einzig und allein die Vorgaben des beratungsärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers über die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese bilden die Grundlage zur Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente. Und wenn z.B. der beratungsärztliche Dienst bei der Auswertung der medizinischen Unterlagen zu der Einschätzung kommt, dass die Erwerbsfähigkeit nur bis zu drei Stunden gemindert ist, kann die Sachbearbeitung nur einen Ablehnungsbescheid fertigen, weil es das Gesetz so verlangt. Am Rande bemerkt, vor ein oder zwei Jahren fand durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz Herrn Schaar) eine Prüfung des Datenschutzes in der Deutschen Rentenversicherung statt. Er war sehr zufrieden.
Facharztam 24.11.2010 | 11:52
Offensichtliche schwachsinnige Beitäge werden selbstverständlich gelöscht. Wer lesen kann ist auch klar im Vorteil. Warum? Dann lesen Sie das! "Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen." Was folgt daraus (zumindest für einen halbwegs vernünftig Denkenden): Kritik selbst, wenn sie absolut berechtigt sein sollte, hat in diesem Forum überhaupt nicht zu suchen!!
Sozialrechtleram 17.11.2010 | 11:14
Das vollständige Gutachten muß Ihnen der Ersteller, also der Gutachter, gemäß § 25 SGB X zur Einsicht vorlegen. Er darf Sie nicht an die Verwaltung oder Ihren Hausarzt verweisen. Die Verwaltung darf aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht das Gutachten nicht lesen und auch nicht verwahren. Es genügt, wenn Sie während der üblichen Geschäftszeiten dort erscheinen. Vorher ankündigen oder schriftlich einen Antrag stellen müssen Sie nicht. Leider gibt es immer noch DRV-Träger, die sich nicht an die diesbezüglichen stringenten gesetzlichen Regeln halten. Auch die Gutachter sind meist so gepolt, dass Sie das Recht der Untersuchten hinsichtlich Erstinformation über das Gutachten nicht anerkennen wollen.
Sozialrechtleram 17.11.2010 | 11:44
Die Sachbearbeiter geht es gar nichts an, wenn jemand das ihn betreffende Gutachten beim Gutachter lesen möchte. Es ist allerdings bestens bekannt, dass die DRV nichts von der Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht hält.
Sozialrechtleram 17.11.2010 | 22:23
Zitat von RFn anzeigenausblenden
Wie kommen Sie auf Krankheit? Dass die Ärzte einen Befund nicht korrekt einordnen konnten und eine falsche Diagnose der behandelnden Ärztin mitteilten, sollte jedem zu Denken geben, der es mit Gutachten von Ärzten zu tun bekommt. Nach der Diagnose müßte unsereins schon längst im Grab gelandet sein. Trotzdem kann unsereins die Ärztin nicht zwingen, die Diagnose zu ändern, da Diagnosen nur Meinungen sind, für medizinisch ungeboldete Sachbearbeiter der DRV jedoch unumstößliche Tatsachen. Und deshalb gehören Diagnosen etc. nicht in Ihre Pfoten, denn dann kann es auch keinen Mißbrauch geben.
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