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Zur Experten-Antwort springenHallo Gerdis,
Sie haben in einem früheren Beitrag geschrieben, dass im Fall Ihres Bruders bereits ein sog. Einigungsstellenverfahren durchgeführt wurde. Dann sollte man im Regelfall davon ausgehen, dass sich Agentur für Arbeit und RV-Träger auf eine einheitliche Einschätzung der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung festgelegt haben. Weitere Gutachten sollten dann eigentlich nicht mehr nötig sein.
Eine Ihrem Bruder gegenüber verbindliche Entscheidung wird aber erst mit dem Rentenbescheid getroffen. Den sollten Sie nun abwarten - oder, wenn Sie über den weiteren Verlauf unsicher sind, einfach mal in der Sachbearbeitung nach dem Stand fragen.
Mehr kann ich in diesem Forum zur Ihrer Frage leider nicht sagen. Mir sind weder die näheren Umstände im Fall Ihres Bruders bekannt, noch die üblichen Verfahrensweisen der bei Ihnen zuständigen Arbeitsagentur.
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