Da der Beitrag nun so weit nach unten gerutscht ist und daher kein Experte der DRV antworten könnte, stelle ich noch einmal die Frage:
Die DRV hat uns schriftlich mitgeteilt, dass sie durch ihr Votum zur „Vereinbarung über Begutachtung“ einer vollen Erwerbsminderung zugestimmt hat.
Weder bei der DRV noch beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit liegt aber die “medizinische Dokumention und Erörterung“ hierzu vor.
Es kann also bei eventuellen Zweifeln keine Akteneinsicht in die Argumentation der Leistungssträger erfolgen.
Ist die Feststellung dennoch vollumfänglich rechtskräftig?
Bitte beginnen Sie nicht wieder die Diskussion über Datenerhebung.
mit freundlichen Grüßen
Gerdis