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Experten-Antwort

Gutachten

von Gerdis18.01.2011 | 17:01
1687 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da der Beitrag nun so weit nach unten gerutscht ist und daher kein Experte der DRV antworten könnte, stelle ich noch einmal die Frage: Die DRV hat uns schriftlich mitgeteilt, dass sie durch ihr Votum zur „Vereinbarung über Begutachtung“ einer vollen Erwerbsminderung zugestimmt hat. Weder bei der DRV noch beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit liegt aber die “medizinische Dokumention und Erörterung“ hierzu vor. Es kann also bei eventuellen Zweifeln keine Akteneinsicht in die Argumentation der Leistungssträger erfolgen. Ist die Feststellung dennoch vollumfänglich rechtskräftig? Bitte beginnen Sie nicht wieder die Diskussion über Datenerhebung. mit freundlichen Grüßen Gerdis

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2011 | 10:09

Hallo Gerdis,

Sie haben in einem früheren Beitrag geschrieben, dass im Fall Ihres Bruders bereits ein sog. Einigungsstellenverfahren durchgeführt wurde. Dann sollte man im Regelfall davon ausgehen, dass sich Agentur für Arbeit und RV-Träger auf eine einheitliche Einschätzung der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung festgelegt haben. Weitere Gutachten sollten dann eigentlich nicht mehr nötig sein.

Eine Ihrem Bruder gegenüber verbindliche Entscheidung wird aber erst mit dem Rentenbescheid getroffen. Den sollten Sie nun abwarten - oder, wenn Sie über den weiteren Verlauf unsicher sind, einfach mal in der Sachbearbeitung nach dem Stand fragen.

Mehr kann ich in diesem Forum zur Ihrer Frage leider nicht sagen. Mir sind weder die näheren Umstände im Fall Ihres Bruders bekannt, noch die üblichen Verfahrensweisen der bei Ihnen zuständigen Arbeitsagentur.

4 Antworten

Rafaelam 18.01.2011 | 17:17
Ich verstehe nicht , warum Sie bei so einer wichtigen und vor allem auch ganz speziellen Frage ( die man sicher nicht ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles und Durchsicht der schriftlichen Dokumente ) , sich hier auf ein anonymes Form verlassen wollen bzw. sich hier Hilfe erhoffen. Warum holen Sie keine rechtssichere Auskunft - und nur eine soclhe Hilfe ihnen wirklich- bei einem Fachanwalt oder einem Sozialverband dazu ein ?
Elisabetham 18.01.2011 | 17:23
Weder die DRV noch das Arbeitsamt ist verpflichtet ein eigenes Gutachten zu erstellen. Ihr habt dem Arbeitsamt einen Krankenhausbericht geschickt, so mit war das Arbeitsamt in der Lage eine Stellungnahme aufgrund der Aktenlage verfassen und die DRV hat sich dem angeschlossen. Da gibt es nichts am formellen Vorgehen zu erinnern.
KSCam 18.01.2011 | 17:43
"Da der Beitrag nun so weit nach unten gerutscht ist und daher kein Experte der DRV antworten könnte, stelle ich noch einmal die Frage:" Ich gehe mal davon aus, dass die Experten dazu einfach nichts sagen wollen, was könnten Sie auch sachlich beitragen? Keiner von außen weiß doch was wirklich gelaufen ist. Und Ihre Frage nach der Rechtskraft? Rechtskräftig ist eine Entscheidung der DRV dann, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wurde, d.h. wenn z.B. eine Rente abgelehnt oder bewilligt wurde. Und ist dies der Fall, kann der Betroffene Widerspruch / Klage einlegen. Wenn die DRV oder das Arbeitsamt einen Antrag abgelehnt haben, haben Sie ein Widerspruchsrecht und das sollten Sie dann auch wahrnehmen (wenn Sie sich davon Erfolgsaussichten versprechen). Und wenn man von voller Erwerbsminderung ausgeht, wird halt keine Eingliederung finanziert, weil die nicht erfolgsversprechend sein dürfte. Was wollen Sie denn hören? PS: einen Rechtsanspruch auf eine Antwort im Forum haben Sie im übrigen nicht. (und wäre ich Experte würde ich die Beiträge von einigen "Spezialisten" auch ignorieren. -:)
Elisabetham 18.01.2011 | 18:01
In Rechtskraft erwachsen nur Gerichtsentscheidungen aber keine Behördenentscheidungen. Die letzteren werden bestandskräftig, insbesondere dann, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und das gilt sowohl für rechtmäßige als auch für rechtswidrige Behördenentscheidungen. Hat dir (deinem Bruder) die volle dauerhafte oder eine normalerweise befristete em-Rente zugebilligt?
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