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Experten-Antwort

Gutachten

von Willi18.06.2015 | 08:28
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5 Antworten

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Sehr geehrte Experten/in, mit der Sachstandsanfrage habe ich die von der DRV gemachten Gutachten angefordert,diese liegen jetzt vor ,der Orthopäde bei ihm war ich zuerst, sagt 6 Std.arbeitsfähig mit Bewegungseinschränkung u.der Neurologe u.Psychiater sagt 3 - unter 6 nur für leichte arbeiten negativ Beurteilung Konzentrationstörung u.Bewegungseinschränkung ich bin 56 Jahre u.seit Oktober arbeitslos,habe vorher aus gesundheitlichen Gründen nur 15 Std.wöchentlich arbeiten können.Jetzt hat ein Kopf CT ergeben das ich starke Arthrose ( nach Bruch)im Kiefergelenk habe, das CT wurde gemacht da ich täglich starke Gesichtschmerzen mit Schwellungen bis zum Auge habe,Operation ist nicht mehr möglich,den Befundbericht habe ich zur DRV geschickt,wird dieser Bericht noch mit berücksichtigt? Für Antworten bedank ich mich im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi,

falls das Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen ist (ggf. auch durch einen Widerspruch), wird das Gutachten für die Beurteilung der Erwerbsminderung mit herangezogen. Sollte es erst nach Abschluß des Verfahrens eingereicht worden sein, kann es als Überprüfungsantrag gewertet und ein neues Verfahren eröffnet werden.

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4 Antworten

=//=am 18.06.2015 | 09:42
Ob der Bericht mit berücksichtigt wird, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. Rufen Sie bei der DRV an und fragen Sie nach. Handelt es sich um ein Widerspruchs- oder Klageverfahren? Ansonsten wären Ihnen ja die Gutachten nicht zugesandt worden.
:-)am 18.06.2015 | 09:54
So wie das aussieht kannst du eine teil Erwerbsminderung Rente bekommen und darfst bis zu 6 Std am Tag arbeiten. Das Arbeitsamt wird dir schon was passendes suchen z. B. Post oder Akten sortieren ohne Publikumsverkehr oder irgendwas wo du dich nicht viel bewegen musst und wo man dich nicht sieht.
tussiam 18.06.2015 | 10:15
an :-) träum weiter, afa verwaltet die arbeitslosen nur und in dem alter sowieso.
William 18.06.2015 | 14:12
Sehr geehrter Experte/in, Danke für die Antwort,den Tipp eine Sachstandanfrage mit der Bitte um Zusendung der schon gemachten GA,habe ich hier im Forum erhalten,nachdem mein EMA schon über 1/2 J.weg ist . Den neuen Befundbericht habe ich zur DRV geschickt. Ich werde jetzt erstmal abwarten was passiert.
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