Herr S. Berufskraftfahrer geb. vor 1961 kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten liegt vor. Herr S. hat sein 18 Jahren als Kraftfahrer gelernt, aber keinen Facharbeiter. Sein AG hat ihm bestätigt, daß er als Facharbeiter eingesetzt war und auch so entlohnt wurde. Bei Akteneinsicht in das Gutachten für die DRV stellte er fest, daß er vom Gutachter 10 Jahre verjüngt wurde, weiterhin wurde nicht auf die wesentlichen Folgen seiner Erkrankung eingegangen, sondern auf mehreren Seiten über Probleme mit dem großen Zeh gesprochen. Herrn S. ist klar, daß man bei Problemen mit dem großen Zeh keine Rente bekommt. Ein geplanter Arbeitsversuch wurde vom Gutachter als geglückt beurteilt, obwohl dieser erst ca eine Woche nach dem Gutachten begann.
Ein Arbeitsversuch, der nach dem Gutachten stattfand, in einer anderen Abteilung des Betriebes wurde vom Betrieb aufgrund der Fürsorgepflicht abgebrochen: Herr S. ist den üblichen Anforderung des Arbeitsmarktes weder für 4 noch für 6 Stunden gewachsen. Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde gestellt.