Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Gutachten des behandelnden Arztes

von Helene11.05.2009 | 11:04
4281 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe gegen meine abgelehnte Erwerbsminderungsrente (ständige Schmerzen in Gelenken, WBS vor allem psychosomatisch bedingt) geklagt. Nun wurde mir empfohlen, bei meinem behandelnden Neurologen für das Gericht ein Gutachten nach § 109 SGG erstellen zu lassen. Wie muß ich da vorgehen? Muß ich das vorher beim Gericht beantragen, kann ich einfach meinen Neurologen "beauftragen", und wie soll ich auf die Stellungnahme der Rentenversicherung zu der ich jetzt auch wiederum Stellung nehmen soll reagieren ( es wäre doch etwas sinnvoll, wenn ich das ,was ich bereits im Widerspruch- und Klageverfahren vorgetragen habe nochmals wiederhole?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Gesetztestext des § 109 SGG besagt, dass auf Antrag ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört werden muss, die Anhörung jedoch davon abhängig gemacht werden kann, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts endgültig trägt. Das Gericht kann einen Antrag jedoch ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert würde.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, kann dieser gegenüber dem Gericht per Schriftsatz, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes oder im Termin selbst gestellt werden. Allein die Übergabe einer ärztlichen Bescheinigung ist kein gültiger Antrag. Zulässig ist es, die Begutachtung hilfsweise zu beantragen, d.h. für den Fall, dass das Gericht die behauptete Tatsache nicht für erwiesen ansieht oder eine (weitere) Ermittlung von Amts wegen ablehnt. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden, muss dann allerdings (rechtzeitig) erneut gestellt werden.

Die Anhörung mehrer Ärzte bedarf einer besonderen Rechtfertigung (Gesundheitsstörungen auf verschiedenen Fachgebieten).

Bei der Anhörung muss es sich um eine gutachtliche handeln. Eine sachverständige Zeugenaussage genügt nicht.

Es liegt im Ermessen des Gerichtes, die Einholung eines Gutachtens von der Kostenübernahme/Bezahlung abhängig zu machen. In der Praxis ist das der fast ausnahmslose Regelfall. Zumeist setzt das Gericht eine Frist, innerhalb der der Vorschuss bei Gericht eingehen muss. Finanzielles Unvermögen des Antragstellers steht der Anforderung des Kostenvorschusses nicht entgegen / Prozesskostenbeihilfe scheidet dabei aus und ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Vorschuss soll die voraussichtliche Höhe der Kosten umfassen. Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag einzuholen. Das Gericht kann auch ohne weiteren Hinweis einen weiteren Vorschuss nachfordern.

Ansonsten kann ich nur auf den Beitrag von "Evchen" verweisen.

6 Antworten

mabuam 11.05.2009 | 11:46
Hallo, ich empfehle bevor du kostspielige Gutachten einholst zunächst einen rechtlichen Beistand zu besorgen (z.B. beim VDK). Das ist spätenstens vor Gericht erforderlich.
grrram 11.05.2009 | 13:08
Ich verstehe nicht, wie man solch falsche Aussagen treffen kann... Wenn man es nicht besser weiß, sagt man besser gar nichts! @ mabu: Ein Rechtsbeistand vor dem Sozialgericht ist NICHT zwingend erforderlich. Es gibt auch genug Menschen, die sich (erfolgreich) selbst vertreten. Sozialverbände wie z.B. der VDK haben natürlich viel Erfahrung mit diesen Prozessen und können sehr hilfreich sein! @Pythia: Diese pauschale Aussage treibt mich zur Weißglut! Sie wissen doch gar nicht, welche Erkrankungen mit welchen konkreten Auswirkungen bei Helene hinter ihren Beschwerden stehen! Die med. Beurteilung wird individuell durchgeführt und nicht nach Tabelle! @Helene: Nicht den Mut verlieren, es sind schon so manche Verfahren vor Gericht anders entschieden worden, als in der Sachbearbeitung der Rentenversicherung.
Pythiaam 11.05.2009 | 12:09
Ich kann Ihnen aus langer und vielfältiger Erfahrung sagen,wegen Gelenkschmerzen gibt es keine Rente.
Evchenam 11.05.2009 | 13:54
Hallo, wenn ich Ihren Eintrag richtig verstehe, dann haben Sie bereits Klage beim Sozialgericht eingereicht... Normalerweise wird der Sachverhalt beim Sozialgericht von Amts wegen ermittelt, dass heißt, der Richter fordert medizinischen Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten an, dann werden Sie von einem neutralen Gutachter, den das Gericht bestimmt, untersucht. Hierzu müssen Sie selbst erst mal nichts weiter veranlassen. Ein Gutachten vom Arzt Ihres Vertrauens (nach § 109 SGG) wird eigentlich erst erforderlich, wenn die vorangegangen Gutachten nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis (nämlich dass eine Erwerbsminderung vorliegt) bringt. In diesem Fall wird der Richter Sie fragen, ob sie eine solche Begutachtung wünschen und um den Namen des von Ihnen gewünschten Arztes bitten. Dieses Gutachten ist aber für Sie (zunächst) kostenpflichtig und es wird ein Vorschuss verlangt werden ( ca. 1000 - 1500 Euro). Sobald das Geld beim Sozialgericht eingegangen ist, wird Ihr Arzt vom Sozialgericht aufgefordert, ein Gutachten zu erstellen. Wer hat Ihnen den empfohlen, ein Gutachten nach § 109 SGG erstellen zu lassen? Lassen Sie sich nicht vor Gericht durch einen Anwalt oder den VdK,DGB etc. vertreten? Auch wenn man beim Sozialgericht die Klage allein bestreiten kann, ist es immer sinnvoll sich durch fachkundige Personen vertreten zu lassen. Was die Stellungnahmen der Rentenversicherung betrifft: Sie können wiederholen, was Sie im Widerspruch und in der Klage geschrieben haben, zusätzlich können Sie aber auch direkt auf einzelne Punkte eingehen, bei denen Sie der Meinung sind, dass die Rentenversicherung den Sachverhalt nicht richtig wiedergibt oder falsch beurteilt.
Ajaxam 11.05.2009 | 16:05
Ich habe bereits vor ca. 3 Std. dazu eine Stellungnahme abgegeben - sie erschien aber bisher nicht. Mein Tipp: Haben Sie eine private Rechtsschutzvers. mit Sozialrechtsschutz? Die Versicherung würde dann die Kosten des Gutachtens übernehmen. Lassen Sie sich bei einer positiven Antwort eine Deckungszusage für die Kosten des Gutachtens geben und reichen Sie diese beim SG mit Ihrem 109er Antrag ein. Besprechen Sie die (offensichtlich negativen) Vorgutachten mit Ihren behandelnden Ärzten. Diese-die behandelnde-als Gutachter zu benennen macht in der Regel wenig Sinn. Beim SG liegen Listen mit Gutachtern aus. Suchen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten den/die für Sie geeigneten aus. Bedenken Sie ferner, dass das 109er Gutachten für Sie hinsichtlich Ihres Klagebegehrens positiv, aber für das Gericht nicht überzeugend sein kann. Dann hätten Sie die Kosten zu tragen und trotzdem den Prozeß nicht gewonnen. Es ist nämlich so, dass solange ein richterlicher Zweifel am Anspruch besteht, eine Entscheidung zu Ihren Lasten ergehen muss - deshalb würde ich Ihnen raten, ein 109er nur in Auftrag zu geben, wenn eine Rechtsschutzvers. die Kosten übernimmt.
Brainlessam 12.05.2009 | 14:43
Das man sich als Laie vor Gericht selber vertreten soll meinen sie hoffentlich nicht Ernst. Unfassbar. Liebe Helene, bitte vergessen sie umgehend die Ausführungen von grrr, die hat ja mit Ihrem Rundumschlag nur alle beleidigt. Ich glaube nicht, das der Sinn war Ihnen zu helfen. Ich rate Ihnen ebenfalls sich Rechtsbeistand beim VDK zu holen.Gut, es mag Menschen geben, die sich vor Gericht selbst vertreten, aber es mag auch Menschen geben, die sprechen fliessend 10 Sprachen. Aber nur weil es einen Menschen gibt, der 10 Sprachen fliessend spricht, heisst das nicht, das man dies nun bei allen 7 Mrd Menschen auf diesem Planeten voraussetzen kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026