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Experten-Antwort

gutachten em-rente einsehen/anfordern?

von franzi06.06.2013 | 15:13
2144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, mir wurde eine befristete volle em-rente bewilligt. da bei mir ein antrag auf leistungen nach dem opferentschädigungsgesetz gestellt werden soll, benötige ich das von der DRV erstellte gutachten. habe ich ein recht auf einsicht? kann ich dieses in kopie anfordern? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jeder Versicherter kann Akteneinsicht in seine Akte verlangen. Sie sollten die Akteneinsicht schriftlich oder telefonisch bei der Stelle geltend machen, bei der die Akte geführt wird und einen Termin zur Einsicht vereinbaren. Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich bei dieser Behörde, kann jedoch auch zum Beispiel in einer wohnortsnäheren Außenstelle oder beim behandelnden Arzt oder beim Rechtsbeistand erfolgen. Bei medizinischen Sachverhalten kann die Akteneinsicht auch durch einen Arzt erfolgen, wenn bei Akteneinsicht Nachteile durch die medizinischen Aussagen zu befürchten sind.

Wird die Akteneinsicht zugelassen, können Ablichtungen gefertigt werden, für die allerdings eine Gebühr verlangt werden kann. Eine Übersendung von Kopien auf dem Postweg ist nicht vorgesehen.

Behörden können untereinander im Rahmen der Amtshilfe notwendige Unterlagen austauschen. Sie können also auch über eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht das Versorgungsamt ermächtigen, das Gutachten von der Rentenversicherung anzufordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Hermesam 06.06.2013 | 15:45
Ja haben Sie. Schrfiftlich bei der RV anfordern. Dann bekommen Sie eine Kopie davon.
Deutsche Rentenversicherung
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