Hallo,
ich habe für meinen volljährigen Sohn (schwerbehindert 100%, Pflegegrad 4 aufgrund eines Unfalls) Grundsicherung beantragt.
Die Rentenversicherung hält ihn nicht für dauerhaft erwerbsgemindert, so wurde der Antrag über 3 Monate später abgelehnt.
Ist es eine übliche Prozedur, die Anträge erstmal abzulehnen? Ich meine, es steht absolut außer Frage, dass der junge Mann dauerhaft erwerbsgemindert ist. Ich habe beim zuständigen Amt für die Grundsicherung ein dickes Paket Unterlagen abgegeben. Einen Termin für ein persönliches Kennenlernen ist uns nicht angeboten worden.
Ich darf jetzt Widerspruch erheben. Ich habe aber noch nie sowas gemacht. Wie geht das? Was muss ich reinschreiben, damit er ernst genommen wird?
Danke!