Hallo Rosalie,
hier geht es wohl nicht um einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, der abgelehnt wurde, sondern offensichtlich um einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Rentenversicherungsträger prüft hier auf Ersuchen des Trägers der Grundsicherung, ob volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt. Dies wurde wohl verneint und aufgrund dessen der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt.
Wenn Sie bzw. Ihr Sohn Widerspruch gegen die Entscheidung des Grundsicherungsträgers einlegen wollen, sollte begründet werden (ggf. erneut geeignete Unterlagen beifügen), weshalb aus Ihrer Sicht eine dauerhafte Erwerbsminderung bei Ihrem Sohn vorliegt.