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Experten-Antwort

Gutachten Erwerbsminderung

von Rosalie06.07.2018 | 17:19
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4 Antworten

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Hallo, ich habe für meinen volljährigen Sohn (schwerbehindert 100%, Pflegegrad 4 aufgrund eines Unfalls) Grundsicherung beantragt. Die Rentenversicherung hält ihn nicht für dauerhaft erwerbsgemindert, so wurde der Antrag über 3 Monate später abgelehnt. Ist es eine übliche Prozedur, die Anträge erstmal abzulehnen? Ich meine, es steht absolut außer Frage, dass der junge Mann dauerhaft erwerbsgemindert ist. Ich habe beim zuständigen Amt für die Grundsicherung ein dickes Paket Unterlagen abgegeben. Einen Termin für ein persönliches Kennenlernen ist uns nicht angeboten worden. Ich darf jetzt Widerspruch erheben. Ich habe aber noch nie sowas gemacht. Wie geht das? Was muss ich reinschreiben, damit er ernst genommen wird? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosalie,

hier geht es wohl nicht um einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, der abgelehnt wurde, sondern offensichtlich um einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Rentenversicherungsträger prüft hier auf Ersuchen des Trägers der Grundsicherung, ob volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt. Dies wurde wohl verneint und aufgrund dessen der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt.

Wenn Sie bzw. Ihr Sohn Widerspruch gegen die Entscheidung des Grundsicherungsträgers einlegen wollen, sollte begründet werden (ggf. erneut geeignete Unterlagen beifügen), weshalb aus Ihrer Sicht eine dauerhafte Erwerbsminderung bei Ihrem Sohn vorliegt.

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3 Antworten

Marcoam 06.07.2018 | 17:46
An einen Sozialverband wie vdk oder Fachanwalt wenden. Hilfestellung kann hier niemand geben ohne den Fall mit allem Inhalt genau zu kennen.
W*lfgangam 06.07.2018 | 19:11
Hallo Rosalie, die Hälfte aller EM-Anträge geht 'problemlos' durch/Rente wird bewilligt. Hier wird der med. der DRV nicht von einer EM überzeugt gewesen sein, die Gründe für die Ablehnung werden Sie in der Rentenakte finden/nachlesen können. Wie von @Marco vorgeschlagen, sollten Sie sich dabei von anderen/die darin erfahren sind, unterstützen lassen und nicht unbedingt einen Selbstversuch zum Widerspruch starten. Können Sie/Ihr Sohn auch machen, lassen Sie die Rentenakte komplett mit dem med. Teil an Ihr nächstes Versicherungsamt oder die örtliche DRV-Beratungsstelle senden und schauen da rein – die Erfolgsaussichten sind bei den 'Anderen' sicher größer, zumal es ja auch noch in ein anschließendes Klageverfahren gehen kann. Gruß w.
Rosalieam 07.07.2018 | 23:42
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
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