Der Thread ist z.T. eher unsachlich geworden.
Über den Sinn und Unsinn in einem anonymen Online Forum zu diskutieren ist nicht zielführend. Von Relevanz bleiben i.d.Z. immer die Fälle aus der Praxis.
Was dabei von vielen Versicherten nicht verstanden wird, ist zum einen der Unterscheid zwischen Arbeitsunfähigkeit und erwerbsgemindert; zum anderen oft auch der Unterscheid zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und erwerbsgemindert.
Die gesetzliche Rentenversicherung beurteilt mit der Erwerbsminderungsrente natürlich primär den Gesundheitszustand des Versicherten in Bezug auf die Belastbarkeit in einer 5 Tages Woche zu 6 Stunden täglich.
Im Rahmen dieser Begutachtung spielen alle vorgebrachten und nachprüfbaren medizinischen Leiden, sowie auch die persönliche Situation, Werdegang, Beruf etc. eine Rolle.
Die Sozialmediziner sind durchwegs erfahrene Ärzte die über hohe Fachkompetenz verfügen.
Über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung die Sie in Ihren subjektiven Rechten verletzt wurden Sie ja bereits hingewiesen.
Das Riskso der Arbeitsvermittlung trägt i.Ü. in Deutschland auch nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern die Bundesagentur für Arbeit.
So betrachtet liegt in der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt eigentlich ein Systembruch (wofür am Jahresende zwischen gesetzl. RV und AA auch Bilanz gezogen wird) - worüber aber kein user "nörgelt"....
In diesem Sinne
MfG