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Experten-Antwort

Gutachten für die RV

von Yvi15.02.2021 | 09:12
103 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Zu meiner Person ich bin 44 Jahre alt und hatte 2018 einen TIA Der sich schleichend zum apoplex entwickelt hat was aus festgestellt wurde. Darauf hin habe ich in der rechten Hand ein Tremor bekommen das linke Nasenloch kann nicht mehr riechen Konzentrationsschwächen maximale Konzentration liegt bei anderthalb Stunde Gleichgewichtsprobleme linke Seite leicht gelähmt daraufhin folgte ein Rheumaschub Rheuma hatte ich bis dato noch nicht was ich mittlerweile rausgestellt hat bevor ich in die Reha ging Wurde Rheuma diagnostiziert mit Fibromyalgie und rheumatoide Arthritis Und damit bin ich in Reha. Der Reha Bericht belief sich auf diese Krankheiten ohne Schlaganfall. In dem Bericht wurde reingeschrieben dass ein neurologisches Gutachten erforderlich wäre. Da ich die Erwerbsminderungsrente eingereicht habe. Mir wurde von der Rentenversicherung ein Gutachter genannt und ich war bei diesem Termin. Die Anmeldung war schon unter irdisch dann der Art selbst im Zimmer saß noch eine Studentin und der Arzt führte mich der Studentin vor. Zu meiner Person null Interesse Krankheiten haben ihn überhaupt nicht interessiert Arztberichte hatte er nicht gelesen die Selbstauskunft auch nicht. Er hat mich ständig unterbrochen hat mich nicht ausreden lassen er meinte er spricht und nicht ich. Es ging nun zur Untersuchung er hat gesehen das ich Schmerzen habe ich habe geweint und er hat diese Übungen gemacht und mich untersucht und er hat mir dabei weh getan und ich sagte ihm es tue mir weh und er meinte nur er müsste mich ja schließlich untersuchen in einem schnippischen Ton. Ich sollte ihm sagen auf welchem Uhr ist denn jetzt besser höre links oder rechts und in dem Moment konnte ich ihm nicht beantworten dann kam wieder die setze die unter die Gürtellinie ging Wenn es auf der rechten Seite ist dann ist es da wo der Daumen links ist. Er hat in frage gestellt wie ich die Pflegestufe zwei erhalten habe es wäre ja nur eine telefonische Begutachtung gewesen. Jetzt frage ich muss man sich sowas gefallen lassen mein Sohn hat mich nach Hause gefahren und ich bin zu Hause zusammengebrochen. Ich möchte nichts haben was mir nicht zusteht aber dass man sich so runter Buttern lassen muss War mir nicht bewusst. Ist das normal? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yvi,

wenn Sie Einwände gegen die Art und Weise einer von Ihrem Rentenversicherungsträger beauftragten Begutachtung geltend machen wollen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dieser wird prüfen, ob die durchgeführte Begutachtung den geltenden Qualitätsstandards entsprochen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Vorwärtsam 15.02.2021 | 19:21
Hallo Yvi, ich würde erstmals das Gutachten Ergebnis ggf. abwarten. Leider gibt es einige- spezielle- narzisstische "Rentengutachter", die voll und ganz auf ihrer Spielwiese aufgehen. Alles selber schon persönlich und bei anderen erlebt. Danach würde ich mir alles notieren (Gedächtnisprotokoll) und das Gutachten anfordern § 25 SGB X. Sollte es zwischen "Gut und Böse" sein, deinen behandelten Ärzten zur Stellungnahme vorlegen und dir fachliche Hilfe Anwalt etc. suchen. W. g. das Gutachten muss auf Vollständigkeit, Widersprüchlichkeit, Anamnese, Epikrise, Anknüpfungstatsachen, Befundtatsachen, passt alles zusammen und wurde nur Wischi-Waschi zum Nachteil der Probantin zusammengeschustert!? Zugleich würde ich in den meisten Fällen nicht ohne (geeignete) Begleitperson in eine Untersuchung gehen. Außer Psychiatrisch, hierbei Vor und Nachbesprechung mit Begleiperson. Und ja man hat ein "Recht" auf Begleitperson!! Ich war schon mit einem Familienmitglied ( BG Geschädigter) bei führenden Prof. UNI als Begleitperson dabei. Hierbei gab es nie Probleme bzw. die Ärzte sagten, wir haben nichts zu verbergen!!! Schau mal im Netz nach: Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/rechte-und-pflichten-d… https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/094-001l_S2k_Allgem… http://berufskrank.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/umg%… V. Grüße
Yviam 15.02.2021 | 19:31
Vielen Dank!!!
Zurückam 15.02.2021 | 19:55
Zitat von Vorwärts anzeigenausblenden
Vorwärts schrieb

Hallo Yvi,

ich würde erstmals das Gutachten Ergebnis ggf. abwarten.

Leider gibt es einige- spezielle- narzisstische "Rentengutachter", die voll und ganz auf ihrer Spielwiese aufgehen.

Alles selber schon persönlich und bei anderen erlebt.

Danach würde ich mir alles notieren (Gedächtnisprotokoll)

und das Gutachten anfordern § 25 SGB X.

Sollte es zwischen "Gut und Böse" sein, deinen behandelten Ärzten zur Stellungnahme vorlegen und dir fachliche Hilfe

Anwalt etc. suchen.

W. g. das Gutachten muss auf Vollständigkeit, Widersprüchlichkeit, Anamnese, Epikrise, Anknüpfungstatsachen,

Befundtatsachen, passt alles zusammen und wurde nur Wischi-Waschi zum Nachteil der Probantin zusammengeschustert!?

Zugleich würde ich in den meisten Fällen nicht ohne

(geeignete) Begleitperson in eine Untersuchung gehen.

Außer Psychiatrisch, hierbei Vor und Nachbesprechung

mit Begleiperson.

Und ja man hat ein "Recht" auf Begleitperson!!

Ich war schon mit einem Familienmitglied ( BG Geschädigter)

bei führenden Prof. UNI als Begleitperson dabei.

Hierbei gab es nie Probleme bzw. die Ärzte sagten, wir haben

nichts zu verbergen!!!

Schau mal im Netz nach:

Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung

https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/rechte-und-pflichten-des-medizinischen-sachverstaendigen

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/094-001l_S2k_Allgemeine_Grundlagen_der_medizinischen_Begutachtung_2019-04.pdf

http://berufskrank.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/umg%204_2006-Tamm.pdf

V. Grüße

Wahnsinn, was sie schon so alles erlebt haben wollen. Internet, der Tummelplatz für Wichtigtuer, Märchenerzähler und Lügner.
W°lfgangam 15.02.2021 | 20:49
...was mit diesem/Ihrem sinnfreien Beitrag wieder einmal eindrucksvoll belegt wurde ;-) Gruß w.
Anti-Wolleam 15.02.2021 | 21:30
Wahnsinn, was sie schon so alles erlebt haben wollen. Internet, der Tummelplatz für Wichtigtuer, Märchenerzähler und Lügner.
...was mit diesem/Ihrem sinnfreien Beitrag wieder einmal eindrucksvoll belegt wurde ;-) Gruß w.
Da darfst Du natürlich nicht fehlen. Rubrik Märchenerzähler?
Yviam 16.02.2021 | 07:30
Entschuldigung das ich mich hier geöffnet habe ..ich wollte keine Diskussion auslösen
Vorwärtsam 16.02.2021 | 11:31
Hallo, an die Adresse der Märchenerzähler! Wenn ihr Märchen hören wollt, dann müsst ihr zu "Gebrüder- Grimm- Vorlesung" gehen und nicht rechtschaffene Leute mit euren Eingaben denunzieren und verunsichern. Bleibt einfach sachlich! Ich arbeite im kleinen Rahmen schon 20 J. u. a. für Anwälte und habe schon genug auf meinem Tisch gehabt. Dito eine Menge in meiner EMR Angelegenheit, bei Familienmitglieder, Bekannten, User auch im Unfallopfer.de usw. erlebt. Grüße
Vorwärtsam 16.02.2021 | 13:53
Hallo, ich denke, wir beenden jetzt das sinnlose Klein-Klein. Das DRV Expertenteam macht hier gute Arbeit und hatte sich geäußert und Yvi weiß, was sie tun kann. In diesem Sinne.....habe die Ehre!
Deutsche Rentenversicherung
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