Hallo Yvi,
ich würde erstmals das Gutachten Ergebnis ggf. abwarten.
Leider gibt es einige- spezielle- narzisstische "Rentengutachter", die voll und ganz auf ihrer Spielwiese aufgehen.
Alles selber schon persönlich und bei anderen erlebt.
Danach würde ich mir alles notieren (Gedächtnisprotokoll)
und das Gutachten anfordern § 25 SGB X.
Sollte es zwischen "Gut und Böse" sein, deinen behandelten Ärzten zur Stellungnahme vorlegen und dir fachliche Hilfe
Anwalt etc. suchen.
W. g. das Gutachten muss auf Vollständigkeit, Widersprüchlichkeit, Anamnese, Epikrise, Anknüpfungstatsachen,
Befundtatsachen, passt alles zusammen und wurde nur Wischi-Waschi zum Nachteil der Probantin zusammengeschustert!?
Zugleich würde ich in den meisten Fällen nicht ohne
(geeignete) Begleitperson in eine Untersuchung gehen.
Außer Psychiatrisch, hierbei Vor und Nachbesprechung
mit Begleiperson.
Und ja man hat ein "Recht" auf Begleitperson!!
Ich war schon mit einem Familienmitglied ( BG Geschädigter)
bei führenden Prof. UNI als Begleitperson dabei.
Hierbei gab es nie Probleme bzw. die Ärzte sagten, wir haben
nichts zu verbergen!!!
Schau mal im Netz nach:
Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/praxis/rechte-und-pflichten-des-medizinischen-sachverstaendigen
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/094-001l_S2k_Allgemeine_Grundlagen_der_medizinischen_Begutachtung_2019-04.pdf
http://berufskrank.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/umg%204_2006-Tamm.pdf
V. Grüße