Geben Sie im Antrag auf Neufeststellung der Schwerbehinderung an, dass ein aktuelles ärztliches Gutachten aufgrund der Rentenbewilligung beim Rentenversicherungsträger vorliegt und dieses Gutachten vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie direkt vom Rentenversicherungsträger angefordert werden soll.