Hallo mausibärchen,
zur Feststellung der Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist der aktuelle Gesundheitszustand maßgebend. Dieser allgemeine Gesundheitszustand ergibt sich erst nach Einnahme der verschriebenen Medikamente.
Sollten Sie mit dem Ergebnis der medizinischen Beurteilung nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Bei der Widerspruchsbegründung haben Sie die Gelegenheit, das Medikamentenproblem anzusprechen.