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Experten-Antwort

Gutachten mit oder ohne Medikamente

von mausibärchen19.05.2012 | 16:52
6010 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die RV hatte mich zu einem Kardiologen zum begutachten geschickt. Ich habe am Untersuchungstag meine Herzmedizin eingenommen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis daß ich belastbar bin und keinen Rentenanspruch habe. Frage an Experten: Mein Krankheitsbild ist mit Medikamente doch falsch dargestellt - Um eine klare Begutachtung abzugeben sollte man keine Medikamtente einnehmen ?? Oder ???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mausibärchen,

zur Feststellung der Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist der aktuelle Gesundheitszustand maßgebend. Dieser allgemeine Gesundheitszustand ergibt sich erst nach Einnahme der verschriebenen Medikamente.

Sollten Sie mit dem Ergebnis der medizinischen Beurteilung nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Bei der Widerspruchsbegründung haben Sie die Gelegenheit, das Medikamentenproblem anzusprechen.

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11 Antworten

HammerWelpeam 19.05.2012 | 18:25
Natürlich müssen Sie die verordneten Medikamente auch einahmen. Begutachtung hin oder her. Das hat damit gar nichts zu tun. Wenn dann durch diese Medikamente eine Besserung ihrer Gesundheit und eben auch damit ihrer Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann, gibts es keine Rente. Das wird dann vom Gutachter auch so beurteilt. Das ist doch wohl völlig klar. Anders wäre natürlich der Fall wenn trotz der Medikamente weiterhin keine Belastungsfähigkeit bestünde. Dann wird eine EM-Rente zuerkannt werden müssen. Sonst nicht. Alle Erkrankungen die mit Medikamenten oder anderen Hilfsmittel gebessert oder sogar ganz geheilt werden kann zheitigen natürlich keine EM-Rente. Das dürfte doch wohl logisch sein.
Axel Nässeam 19.05.2012 | 18:34
Die Fragestellung an sich ist - mit Verlaub - schon schwachsinnig. Nach der Logik der Frage und dem Ansinnen welches offensichtlich dahinter steht, würde dann ja jeder der erkrankt ist eine EM-Rente bekommen, obwohl diese mit Medikamenten verbessert/geheilt werden könnte.
Alltagsbegleiteram 19.05.2012 | 18:35
Sie haben Recht und doch in diesem Fall auch unrecht. Es ist natürlich korrekt, dass Ihr Krankheitsbild durch die Medikamenteneinnahme nicht realistisch messbar war. Doch beim Gutachten für die Rentenversicherung geht es weniger um die Feststellung der untherapierten Erkrankung an sich, als um die Erwerbsfähigkeit. Offenbar haben Sie, dank der Medikation, alle Belastungstests gut überstanden. Dass Sie auch weiterhin, während der Berufstätigkeit Ihre Medikamente einnehmen werden, wird vom Gutachter vorausgesetzt. Wenn Sie die Einnahme Ihrer Medikamente also erwerbsfähig erhält, kann der Gutachter nur Ihre Erwerbsfähigkeit feststellen. Selbstverständlich muss er im Gutachten die notwendige Medikation aufführen. Beispiele: Wer eine Organtransplantation hinter sich hat, nimmt verpflichtend Immunsuppressiva. Auch hier würde der Gutachter die Erwerbsfähigkeit natürlich unter Medikation einschätzen. Ein Diabetiker, der es unterließe sich Insulin zu spritzen, riskierte sein Leben. Ist er jedoch gut eingestellt, so steht einer Erwerbstätigkeit oftmals nichts im Wege.
Nixam 20.05.2012 | 09:42
Sich krank genug darstellen wollen, um eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen und dann Medikamente einnehmen, um sich gut zu fühlen, sich aber anschließend beklagen, wenn das Untersuchungsergebnis nicht den erhofften ("Miß-")Erfolg gebracht hat(beabsichtigte Rentengewährung), ist schon ein starkes Stück. Sie hätten vor der Begutachten Ihren Gutachter fragen sollen, ob Sie die Medikamente einnehmen müssen und mit Medikation die Untersuchung über sich ergehen lassen müssen. Wir hier im Forum sind beim besten Willen keine Mediziner, um diese Frage zu beantworten. Rufen Sie einfach mal den Gutachter an und weisen Sie darauf hin, daß Sie vor der Begutachtung Ihre Medikamente eingenommen haben, und ob er das richtig findet. Vielleicht erhalten Sie dann eine aufrichtige Antwort, wenn auch eine wiederholte Begutachtung - ohne Medikation - mit Sicherheit abgelehnt werden dürfte. Außerdem hätte doch auf der Einladung stehen müssen, ob Sie Ihre Medikamente normal einnehmen müssen oder ob es sich um einen "Nüchtern"-Termin gehandelt hat. Viele Grüße Nix
Chrisam 20.05.2012 | 16:48
Nix' Beitrag fand ich auch etwas daneben. Aber Fakt ist: Mit Krankheiten, die man mit Medikamenten gut im Griff haben kann, ist man nun mal nicht erwerbsunfähig.
Fritzam 20.05.2012 | 22:09
Hallo Diese Art und weise KOTZT mich an! BGRÜNDUNG: Ich möchte nicht das meine Enkel Kinder MORGENS im Schulbus einen Lkw-Fahrer Begegnen der so eben mit Pillen arbeitsfähig ist, oder einen EPILEPTIKER, der um 6:00 Uhr seine Pillekis genommen hat und um 6:15 einem Schulbus Begegnet. Ich Denke bei so einem Thema immer an die KINDERSCHÄNDER, MÖRDER, DIE VOM GUTACHTER für ungefährlich eingestuft wurden. Liebe Politiker liebe DRV liebe Mitbürger denkt mal drüber nach. Mit freundlichen Grüßen Fritz (der Echte)
???am 21.05.2012 | 08:18
Und was nun? Soll allen Menschen, die dauerhaft Medikamente nehmen müssen, der Führerschein entzogen werden? Das wäre nämlich die konsequente Fortführung Ihres Gedankengangs. Im übrigen, woher wissen Sie, dass mausibärchen Busfahrer ist?
Zensusam 21.05.2012 | 17:18
Hallo Wo ist der Beitrag von Fritz geblieben, wurde der zensiert weil er Gutachter Kritisierte? Oder traf der Gute Fritz den Nagel auf dem Kopf? Ich möchte die Straße auch mit keinem Teilen der sich morgens erst mal mit Pillen vollgeschmissen hat! MfG
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