Hallo!
Ist es möglich bei der DRV Gutachten online anzufordern? Wie macht man das?
Danke für Antworten.
Garnicht, wie stellen sie sich das vor ?
Es geht nur um die Anforderung, nicht um die Übersendung!
Aus einem Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung:
Anlage
Hinweise zum Datenschutz :
Bei E-Mails besteht die "Gefahr der spurlosen Manipulation". Das heißt, daß auf dem Übertragungsweg unbefugte Kenntnisnahmen, Änderungen am Absender, Empfänger oder E-Mail-Inhalt (Datei-Anhänge) "spurlos" durchgeführt werden könnten. Diese Veränderungen können vom Empfänger nicht bemerkt werden. Deshalb kann die Identität des Absenders und die Echtheit einer E-Mail - anders als bei Briefpost - (noch) nicht unterstellt werden.
Dieser Zustand wird sich ändern, sobald sichere Signatur- und Verschlüsselungsverfahren für Bürger und Verwaltung in einem angemessenem Preis-/Leistungsverhältnis zur Verfügung stehen werden.
Sie werden deshalb verstehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund unter diesen Umständen alle für das Verwaltungshandeln erforderlichen Informationen und Belege nicht per E-Mail entgegen nehmen kann, weil die "Echtheit" der E-Mail nicht gerichtsfest überprüft werden kann.
Das hat die Folge, dass zum Schutz des Absenders Mitteilungen personenbezogener Daten, zum Beispiel
- Adressänderungen, Kontoänderungen,
- Angaben zum Versicherungsverlauf,
- Angaben zu einem laufenden Verwaltungsverfahren,
- ausgefüllte Formulare,
- Dokumente (im Original oder Kopie) oder
- andere personenbeziehbare Daten
schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund gerichtet werden müssen.
Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund versendet keine E-Mails mit personenbezogenen Daten oder anderen vertraulichen Inhalten.
Sämtliche Anfragen werden aus Datenschutzgründen in der Regel nur schriftlich beantwortet.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen ebenfalls keine sensiblen oder vertraulichen Daten ,insbesondere persönliche Daten, ungeschützt über das Internet zu versenden.
Danke, ja verstehe ich und fühle mich so auch gut aufgehoben.
Ich dachte, daß es ähnlich leicht wie bei Anforderung der Zusendung von Rentenunterlagen sein könnte.
Auf Ihrem Schriftverkehr ist doch die Fax-Nummer der Sachbearbeitung angegeben. Das ist ja eine schriftliche Anforderung und geht schnell und günstig.