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Experten-Antwort

Gutachten - Umschulung

von HrFrank24.05.2016 | 14:11
1161 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich habe im Februar einen Antrag auf eine berufliche Rehabilitationsleistung (Umschulung) bei der Rentenversicherung gestellt. Nach ca. 8 Wochen bekam ich ein Antwortschreiben mit der Bitte zur Wahrnehmung eines Gutachtertermins. Dieser war nun vor ca. 2 Wochen. Der Gutachter gefürwortet eine Umschulung. Da die Umschulung am 01.08. in meinem Betrieb beginnen soll (Umschulung beim gleichen Arbeitgeber) wollte ich nur mal anfragen ob es eine gewisse Frist bis zur Bearbeitung meines Falls bzw. des Gutachtens gibt ? Vielleicht können Sie mir ja einen kleinen Anhaltpunkt geben ... Vielen Dank und schöne Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HrFrank,

fragen Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung nach dem Sachstand an. Geben Sie auch an , dass Sie ab 01.08.2016 eine Umschulung in Ihrem Betrieb beginnen wollen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 24.05.2016 | 17:04
Wurden Leistungen zur Teilhabe denn schon dem Grunde nach bewilligt? Die Meinung Ihres Gutachters in allen Ehren, aber sein Job ist nur, festzustellen, ob Sie Ihre letzte Arbeit noch ausüben können und ob die geplante Tätigkeit gesundheitlich passend ist. Er entscheidet definitiv nicht, ob Sie die Umschulung bekommen. Vor dieser Entscheidung wird in der Regel noch eine Arbeitserprobung durchgeführt, ob Sie auch die sonstigen Fähigkeiten zu einer Umschulung mitbringen. Sie sollten Ihre DRV auf Ihre Planungen (nochmals?) hinweisen.
HrFrankam 24.05.2016 | 17:48
Vielen Dank für Ihre Antworten. Mir ist schon klar das der Gutachter nicht darüber entscheidet das man eine Umschulung finanziert bekommt. Jedoch liegt es natürlich nahe das bei einer eindeutigen Feststellung im Bezug auf die dauerhafte Arbeitswunfähigkeit in meinem Beruf eine Umschulung eine sehr sinnvolle Option für die Rentenversicherung ist. Aufgrund der bisher erworbenen Qualifikationen in meinem Beruf hielt auch der Gutachter eine Arbeitserprobung für nicht notwendig. Der für die Umschulung gewählte Beruf ist in unserem Betrieb der einzige bei dem es auch einen Bedarf nach der Umschulungsmaßnahme gibt. Andere Arbeitsbereiche in unserem Betrieb sind aufgrund der gesundheitlichen Situation ausgeschlossen. Ich hoffe das ich die Umschulung bekomme weil ich ansonsten nicht mehr in meinem Betrieb arbeiten kann. Und ich glaube auch das die Rentenversicherung dies nicht will. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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