Hallo Zollstock,
die Rentenversicherungsträger arbeiten mit Ärzten zusammen, die z.B. für Rentenanträge auf Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Untersuchungen im Auftrag des Rentenversicherungsträgers durchführen und Stellungnahmen bzw. Gutachten abgeben. Diese Ärzte arbeiten völlig selbstständig.
Der medizinische oder ärztliche Dienst befindet sich im Hause der jeweiligen Rentenversicherungsträger. Die dort tätigen Ärzte sind beim Rentenversicherungsträger angestellt. Es ist durchaus möglich, dass es zu einem Krankheitsbild unterschiedliche Einschätzungen geben kann. Das abschließende Votum wird dann vom medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers getroffen.