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Experten-Antwort

Gutachten und medizinischer Dienst

von Zollstock06.10.2010 | 12:36
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wo liegt der Unterschied: Gutachter der DRV und medizinischer Dienst der DRV ? Wer schreibt die Leistungsbeurteilung ? Wenn z.B der Gutachten ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Std vorgibt, muss der Medizinische Dienst dem folgen ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zollstock,

die Rentenversicherungsträger arbeiten mit Ärzten zusammen, die z.B. für Rentenanträge auf Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Untersuchungen im Auftrag des Rentenversicherungsträgers durchführen und Stellungnahmen bzw. Gutachten abgeben. Diese Ärzte arbeiten völlig selbstständig.

Der medizinische oder ärztliche Dienst befindet sich im Hause der jeweiligen Rentenversicherungsträger. Die dort tätigen Ärzte sind beim Rentenversicherungsträger angestellt. Es ist durchaus möglich, dass es zu einem Krankheitsbild unterschiedliche Einschätzungen geben kann. Das abschließende Votum wird dann vom medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers getroffen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zollstock,

sofern Sie von einem Arzt in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung untersucht wurden, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Arzt, der bei der Rentenversicherung angestellt ist. Um dies abschließend zu klären, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen, da diese Fragestellung im Forum nicht geklärt werden kann.

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5 Antworten

Klemensam 06.10.2010 | 13:56
" Sozialmedizinischer Dienst : „Sozialmedizinischer Dienst“ ist die Bezeichnung für die ärztlichen Dienste bei den Rentenversicherungsträgern. Die Ärzte werden als Sachverständige im Verwaltungs- und Klageverfahren hinzugezogen und müssen über die dafür notwendige sozialmedizinische Qualifikation verfügen. Im Sozialmedizinischen Dienst wird z. B. auf Anforderung durch die Verwaltung/Leistungsabteilung im Antrags- und Leistungsfeststellungsverfahren die notwendige medizinische Sachaufklärung durchgeführt und mit der sozialmedizinischen Bewertung die Grundlage für die Verwaltungsentscheidung geschaffen. " Einem Gutachten alleine muss der med. Dienst im Hause der RV nicht zwangsläufig folgen. Der med. Dienst ist da völlig frei in seiner Entscheidung und kann durchaus auch anders entscheiden, als im Gutachten vorgeschlagen wird. Das wird z.b. dann der Fall sein, wenn das Gutachten völllig von den anderen ärztlichen Berichten abweicht und Zweifel an der Qualität des Gutachtens damit aufkommen. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer EM-Rente wird immer aufgrund ALLER vorliegenden ärztlichen Berichte etc. erfolgen, wobei dem Gutachten natürlich eine erhebliche Bedeutung beigemessen wird und demzurfolge diesem eben auch meist dann gefolgt wird. Was meinen Sie mit " Gutachter der DRV " ? Begutachtungen weden meistens ja von externen Fachärzten im Auftrage der RV durchgeführt , die selbstständig tätig und nicht bei der DRV angestellt sind. Es handelt sich dabei also nicht um " Gutachter der DRV ". In einigen wenigen Fällen erfolgt auch eine ärztliche Untersuchung / Begutachtung im Hause der DRV selbst. Das sind dann natürlich bei der DRV angestellte Ärzte.
Zollstockam 06.10.2010 | 14:30
Ich bin im Hause der DRV untersucht worden,weil ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe. Im Leistungsbericht habe ich dann gelesen, dass ich in meiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nur noch 3 Std bis unter 6 Std arbeiten darf. Da ich aber 1955 geboren und somit Berufsschutz habe,wäre es meiner Meinung nach ratsam einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zu stellen. Der Antrag auf Teilhabe am Erwerbsleben wurde zwar genemigt,es ist aber nie Geld geflossen,da es sich um eine sinnlose berufliche Reha gehandelt hat. Klemens, wie sehen sehen die Chancen ?
Zollstockam 06.10.2010 | 14:36
Kann es sein dass dieser Arzt,der mich in den Räumen der DRV untersucht hat zum medizinischen Dienst der DRV gehörte ?
Klemensam 06.10.2010 | 17:42
" Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit : Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige. " Klar könnten Sie diese Rente dann beantragen und werden die dann wohl auch bekommen. Einzelheiten der konkreten Handhabung von Begutachtungen die direkt im Hause der DRV durchgeführt werden, sind mir leider nicht bekannt. Ich weiß also nicht, ob es im Hause der DRV zum einen Ärzte gibt, welche nur Begutachtungen/Untersuchungen machen und eben andere Ärzte die nur am Schreibtisch sitzen und diese Gutachten des/der Kollegen dann beurteilen. Das alle aber zum med. Dienst gehören dürfte eigentlich klar sein. Insofern wird natürlich dann dieser Leistungsburteilung die im Hause der DRV direkt durchgeführt wird wohl immer gefolgt werden. Diese Entscheidung trifft aber doch wohl nicht dersselbe Arzt der die Begutachtung gemacht hat, sondern der Kollege der 2 Meter am anderen Schreibtisch sitzt . Oder ist hier sogar eine Entscheidung in Personalunion denkbar ?? Das wär ja ein Ding der Unmöglichkeit...... Hier wäre ich auch mal gespannt auf eine Experten Antwort dazu. Ich vermute aber mal das soclhe - extrem heiklen - " internas " nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind. Da wäre ja quasi jeder Bescheid der auf dieser Grundlage dann erlassen wird angreifbar...
Yuliyaam 06.10.2010 | 19:27
wenn man zum Arzt der DRV direkt eingeladen wird, heisst es "ärztliche Untersuchung" - geht man dann zum externen Gutachter heisst es "Begutachtung" Wortspielerei oder hat das eine Bedeutung?
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