Im Gutachten, welches im Auftrag der RV erstellt wurde, steht „nur Arbeiten ohne Zeitdruck“ In der Beschreibung zu den Verweisungsberufen steht hier im Forum „gelegentlicher Zeitdruck kann vorkommen“ Wie passt das zusammen?
16.11.2011, 16:57
von
Elisabeth
"und unter Zeitdruck (wie Akkord, Fließbandarbeit) verrichten" Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 22. Senat Entscheidungsdatum: 07.07.2011 Aktenzeichen: L 22 R 757/09 Dokumenttyp: Urteil
16.11.2011, 19:56
von
zelda
Hallo,
um welchen Beruf geht es denn konkret ??
Ggf. hat sich die Beschreibung ja seit der Veröffentlichung im Forum verändert.
Ferner ist zu bemerken, das die Rentenversicherung das Gutachten nicht eins zu eins übernehmen muss, auch wenn sie es beauftragt hat. Der ärztliche Dienst sollte sich immer aus allen vorliegenden (insb. medizinischen) Unterlagen ein Urteil bilden.
MfG
zelda
17.11.2011, 12:09
von
abcdef
@ zelda Es handelt sich um Prüffeld-, Montage- und Verdrahtungselektriker. Die Tätigkeitsbeschreibung von der RV war ende August im Forum, also noch relativ aktuell.
18.11.2011, 11:28
Experten-Antwort
Aufgrund des erstellten Gutachtens hat der Rentenversicherungsträger nunmehr zu prüfen, ob aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die entsprechende Verweisungstätigkeit noch ausgeübt werden kann.
18.11.2011, 11:49
von
abcdef
Und ich dachte der RV-Träger hat schon nachgeprüft. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt.