"Das es der Gutachter nicht rausgibt, ist vollkommen okay.
Der Gutachter würde dann jeden Tag Besuch von irgendwelchen Patienten bekommen, die nichts anderes machen, als über ihn zu schimpfen, ja gar drohen, dass wenn er das Gutachten nicht ändert und und..."
1. Die Rechtslage ist eindeutig! Der Arzt ist als Gutachter zur Auskunft verpflichtet!
2. Wer korrekt fachlich begründete und nachvollziehbare Gutachten erstellt, hat nichts zu befürchten!
Wer als Arzt den großen und mächtigen Konzern der DRV braucht, um sich gegen Patienten und deren berechtigte Interessen im Falle einer Verletzung seiner Berufspflichten zur Wehr zu setzen, ist allerhöchstwahrscheinlich fachlich eine Niete.
Wahrscheinlich so wie Sie.