Dem Beitrag von Ruth Asmussen kann ich so nicht stehen lassen. Wenn schon die Krankenkasse aufgefordert hat , einen Antrag auf LTA zu stellen, dann geht überhaupt nichts unter. Die Krankenkasse will doch immer das Endergebnis sehen um einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend zu machen. Man sollte das normale Verwaltungsverfahren beachten. Kommt es zu der Umdeutung des Antrages auf LTA, dann meldet sich der Rentenversicherungsträger automatisch und bietet das Rentenverfahren an. Ein vollständiger neuer EM-Antrag –auch zwecks Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens- ist gar nicht erforderlich. Außerdem hilft es wenig im Vorfeld zu spekulieren welche Rente überhaupt zustehen könnte. Warten Sie doch ganz einfach die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers ab.