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Experten-Antwort

Gutachten zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit

von Markus26.11.2014 | 14:47
1590 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe die Tage mein Gutachten zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit vom Gesundheitsamt bekommen. Leistungsbild: 3 bis unter 6 Stunden Prognose Leistungsfähigkeit: voraussichtlich auf Dauer Maximale Körperliche Arbeitsschwere: ständig leicht Arbeitshaltung im Stehen: gelegentlich im Gehen: gelegentlich im Sitzen: gelegentlich Mein Negatives Leistungsbild: LWS-Syndrom mit Bandscheibenvorfall Segment 4l5 mit linkseitigem Befall der L4-Wuzel. Stechende und ziehende Schmerzen nach langem Stehen oder langem Sitzen ausstrahlende Schmerzen, die bis in den Oberschenkel ziehen. Sozialmedizinische Beurteilung: Es liegt eine Leistungseinschränkung voraussichtlich auf Dauer Vor. Da ich seit geraumer Zeit keine Arbeit, wegen dem nicht operablem BS-Vorfall finde, wie sieht es damit mit einer Teil oder Vollerwerbsrente aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

diese Frage kann im Forum nicht geklärt werden.

Nur aufgrund einer Rentenantragstellung kann von Seiten der Rentenversicherung ein ärztliches Votum bezüglich Ihres Leistungsvermögens erstellt werden.

Das Gutachten des Gesundheitsamtes wird natürlich mit in die rentenrechtliche Beurteilung einfließen.

Zur Antragstellung können Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort kann auch geklärt werden, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 26.11.2014 | 22:46
Hallo Markus, so hart es klingt, diese Gesundheitsamts-Gutachten sind rentenrechtlich gesehen (Erwerbsminderung ja/teilweise/nein) für den Schredder. 3 bis unter 6 Std. von dort 'reicht' nicht mal, damit Sie das Jobcenter überhaupt/schriftlich zum EM-Rentenantrag auffordern kann. Unabhängig davon können Sie natürlich 'freiwillig' einen EM-Antrag bei der DRV stellen ..verschafft Ihnen ein paar Wochen/Monate Ruhe mit dem Jobcenter. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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