Hallo Markus,
diese Frage kann im Forum nicht geklärt werden.
Nur aufgrund einer Rentenantragstellung kann von Seiten der Rentenversicherung ein ärztliches Votum bezüglich Ihres Leistungsvermögens erstellt werden.
Das Gutachten des Gesundheitsamtes wird natürlich mit in die rentenrechtliche Beurteilung einfließen.
Zur Antragstellung können Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort kann auch geklärt werden, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.