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Experten-Antwort

Gutachter

von Maren Hintz08.04.2013 | 08:43
2349 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo - beziehe seit 1.1.2012 die volle EWrwerbsminderungsrente befristet bis 6/2013. Da sich meine Gesundheitliche Situation nicht verändert hat habe ich Antrag auf Weitergewährung der Rente gestellt. Nun war ich Freitag beim Gutachter und seitdem bin ich zutiefst verunsichert- ich bin am Überlegen ob ich bei der Rentenversicherun anrufe und sie darum bitte Zukünftig nich mehr zu diesem Gutachter gehen zu müsse. Ich hatte schon Vorfeld ehe ich überhaupt einen Rentenantrag gestellt hatte mit ihm zu tuen wegen einer Umschulung die durch den Rentenversicherer bezahlt werden sollte- dieses lehnte er damals ab. Und mit diesem schlechten Eintdruck von "damals" bin ich da nun wieder hin- und es war wieder wie das Horneburger Schießen- wir haben einfach keinen Draht zueinander. Die Untersuchung dauerte eine knappe Stunde unbd bezog sich im wesentlichen auf meine körperlichen Beschwerden- der Arzt aber ist Psychiater und sollte mit Sicherheit meine seelische Verfassung begutachten. Kann mir jemand einen Rat geben- ist es hilfreich beim Rentenversicherer anzurufen? Vielen Dank Maren

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die weitere Bescheiderteilung bleibt zunächst abzuwarten.

2. Sollte ein Ablehnungsbescheid erteilt werden, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

3. Sie sollten dem Rentenversicherungsträger mitteilen, aus welchen Gründen Sie mit dieser Begutachtung nicht einverstanden waren.

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8 Antworten

Schadeam 08.04.2013 | 09:59
Ich würde zunächst die Entscheidung über den Antrag abwarten. Wird die Rente (befristet) verlängert, ist doch alles gut, oder? Dann können Sie beim nächsten Antrag um die Begutachtung durch einen anderen Arzt bitten. Wird die Rente abgelehnt, steht es Ihnen ohnehin frei, sich im Widerspruch zu allem was nicht richtig ist zu äußern. Vielleicht hat der Gutachter auch alles richtig gemacht uns Sie schätzen die Situation falsch ein? Wenn derzeit eine Rente bezahlt wird, kann die Ablehnung der Umschulung so falsch nicht gewesen sein.....
Steineram 08.04.2013 | 16:05
" Ich hatte schon Vorfeld ehe ich überhaupt einen Rentenantrag gestellt hatte mit ihm zu tuen wegen einer Umschulung die durch den Rentenversicherer bezahlt werden sollte- dieses lehnte er damals ab." Und warum haben Sie diesen Gutachter dann um Gottes Willen nicht abgelehnt ???? Das ist doch ihr gutes Recht . Dann wird eben ein anderer benannt. Und das Sie noch einmal später bei einem Verlängerungsantrag zu diesem Gutahcter müssen ist mehr als unwahrscheinlich. Es kommt zwar mal vor, das die RV den selben Gutachter 2 x benennt, aber doch sehr sehr selten und dann ist das meist ein Fehler auf den Sie sofort die RV aufmerksam machen sollten. Sie können aber den Gutachter wie gesagt jederzeit ablehnen und einen anderen benennen lassen. Nur manchmal kommt man dann auch vom Regen in die Traufe.... Falls ihr EM-Antrag jetzt wirklich abgelehnt wird ( was überhaupt nicht sicher ist - trotz ihrer Einschätzung ) fordern Sie das Gutachten dann an und legen - mit Hilfe eines Anwaltes/Sozialverbandes ) dann Widerspruch ein und " pflücken " das Gutachten dann med. auseinander. Jedes Gutachten ist letztlich anfechtbar und Schwachstellen gibt es immer. Man muss diese nur finden...
Maren Hintzam 08.04.2013 | 19:54
Danke für die Antwort- ich wußte nicht dass man den Gutachter ablehnen kann- ich hatte es zwar kurzzeitig überlegt- aber dann wieder verworfen weil ich dachte dann hätten die ja viel zu tuen wenn sich jeder seinen "Wunschgutachter" aussuchen kann. Widerspruch und Klage auf jeden Fall auch über den Sozialverbund.
Maren Hintzam 08.04.2013 | 19:54
Danke für die Antwort- ich wußte nicht dass man den Gutachter ablehnen kann- ich hatte es zwar kurzzeitig überlegt- aber dann wieder verworfen weil ich dachte dann hätten die ja viel zu tuen wenn sich jeder seinen "Wunschgutachter" aussuchen kann. Widerspruch und Klage auf jeden Fall auch über den Sozialverbund.
Maren Hintzam 08.04.2013 | 19:54
Danke für die Antwort- ich wußte nicht dass man den Gutachter ablehnen kann- ich hatte es zwar kurzzeitig überlegt- aber dann wieder verworfen weil ich dachte dann hätten die ja viel zu tuen wenn sich jeder seinen "Wunschgutachter" aussuchen kann. Widerspruch und Klage auf jeden Fall auch über den Sozialverbund.
Maren Hintzam 08.04.2013 | 19:54
Danke für die Antwort- ich wußte nicht dass man den Gutachter ablehnen kann- ich hatte es zwar kurzzeitig überlegt- aber dann wieder verworfen weil ich dachte dann hätten die ja viel zu tuen wenn sich jeder seinen "Wunschgutachter" aussuchen kann. Widerspruch und Klage auf jeden Fall auch über den Sozialverbund.
KSCam 08.04.2013 | 20:14
wieso posten Sie alles 4 fach. 1 mal senden reicht. :)
89am 08.04.2013 | 21:23
damit du es begreifst.
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