1. Die weitere Bescheiderteilung bleibt zunächst abzuwarten.
2. Sollte ein Ablehnungsbescheid erteilt werden, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
3. Sie sollten dem Rentenversicherungsträger mitteilen, aus welchen Gründen Sie mit dieser Begutachtung nicht einverstanden waren.