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Gutachter

von mike16.10.2009 | 14:56
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum bin 56 und bekomme nach 5 Jahren EU-Rente jetzt eine Dauerrente.Muß ich da trotdem noch mit nervigen Gutachterüberprüfungen rechnen,oder hat sich das durch diesen Bescheid erledigt!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch unbefristete EM-RT können überprüft werden. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen RV-Trägers. Einfach abwarten.

9 Antworten

Realistam 16.10.2009 | 15:08
Auch "Dauerrenten" können von Zeit zu Zeit überprüft und ggf. auch wieder entzogen werden. Der einzige Vorteil gegenüber "Zeitrenten" besteht lediglich darin, dass man keine Fortzahlungsanträge mehr stellen muss. MfG
KSCam 16.10.2009 | 15:17
Wahrscheinlich hat es sich erledigt, genaues zu sagen würde aber einen Hellseher erfordern. Definitives hierzu kann Ihnen höchstens Ihr RV Träger sagen, ob der Ihnen aber garantiert, dass unter keinen Umständen mehr gepfüft wird,????? Sie könnten ja auf die Idee kommen wieder zu arbeite, was dann? Sollte es dann verboten sein das zu überprüfen?
Erfahreneram 16.10.2009 | 22:47
Da machen Sie sich mal keine unnötigen Sorgen ! Eine " Dauerrente " wird im Regelfall n i c h t mehr durch einen Gutachter überprüft. Die Überprüfung bei den sog. Dauerrenten erfolgt rein papiermässig und nur anhand eines Fragebogens den der EM-Rentenbezieher auszufüllen hat. Die Entziehung einer Dauerrente ist zwar nicht unmöglich, aber sehr schwer und erfolgt darum nur in ganz ganz seltenen Fällen.
Monjaam 17.10.2009 | 13:43
Da muss ich leider wiedersprechen habe eine Dauerrente und eine nicht heilbare Erkrankung und mußte im letzten Jahr zum Gutachter! Der Gutachter war ganz überrascht nachdem ich ihm sagte ich hätte die Dauerrente und ob die BFA denn auf ein Wunder wartet! Die Dauerrente wurde weiter gewährt bin mal auf nächstes Jahr gespannt da wären ja die 2 Jahre zur Überprüfung rum!
Ex-Rentneram 17.10.2009 | 15:35
Na, wenn SIE das sagen! Meine Dauerrente wurde mir nach 12 Jahren wieder entzogen, obwohl sich nach meiner Überzeugung überhaupt nichts an meinem Gesundheitszustand geändert hatte. Leider waren die Gutachter und Richter aber anderer Meinung!
Monjaam 17.10.2009 | 17:28
Natürlich ist es die Deutsche Rentenversicherung,ich sag nur immer noch BFA. Der Gutachtertermin war genau im Mai 2008 und meine Dauerrente hab ich seit 2005. Zuvor war es Zeitrente ab 2002-2005. Also wurde ich trotz Dauerrente zum Gutachter geschickt!!!!
-_-am 17.10.2009 | 16:37
Das muss schon länger her sein, denn die BfA gibts seit 01.10.2005 nicht mehr. Bei der ehemaligen BfA (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) sind mir solche wunderlichen Arztvorlagen und Entscheidungen schon öfter bekannt geworden, u. a. bei meiner Mutter, in deren nachfolgendem SG-Verfahren der Richter einem Vertreter der ehemaligen BfA ca. 15 Minuten etwas über die Amtsermittlungspflichten des Rentenversicherungsträgers erzählen musste. Selbst dem Vertreter der ehemaligen BfA war deren Verhalten und Einlassung im Verfahren offensichtlich unverständlich und unangenehm. Vielleicht hat sich aber in den vergangenen Jahren etwas geändert und verbessert. Ertwarten Sie aber nicht, dass man in diesem Forum, einer Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Interna über den nicht am Forum beteiligten Bundesträger offiziell kommentiert. Es sollten sich viel mehr Betroffene dagegen wehren, sich trotz Dauerrente (Besserung unwahrscheinlich) und ohne Einschaltung eines medizinischen Sachverständigen, der schon einen besonderen Grund angeben müsste, wiederholt in rein verwaltungsmäßig festgelegten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Die unmotivierten Routineprüfungen (alle 2 Jahre) wurden bei dem Rentenversicherungsträger, der seit über 34 Jahren mein Brötchengeber ist, schon seit Jahrzehnten abgeschafft. Nachprüfungen bei Rentnern wegen dauerhafter Erwerbsminderung erfolgen nur noch auf vorherige ärztliche Empfehlung des eigenen medizinischen Sachverständigen und bei mehr als geringfügiger Beschäftigung (oder wenn Sie einen freundlichen Nachbarn haben, der anonym anzeigt, dass Sie 12 Stunden am Tag beim Bau Ihres Hauses schwer arbeiten). Die durch willkürliche Befragungen und Untersuchungen der Leistungsbezieher erzielten "Einsparungen" dürften sich im Wesentlichen in einer Erhöhung der Verwaltungskosten erschöpfen. Sie sind auch vom gesetzlichen Auftrag her ausgesprochen fragwürdig, denn: "Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann." Wenn also eine Besserung möglich wäre, dürfte erst gar keine Dauerrente gewährt werden. Es entspricht somit nicht den gesetzlichen Bestimmungen, erst eine Dauerrente zu gewähren, die eine Besserung ausdrücklich als unwahrscheinlich ausschließt und dann zwei Jahre später diese Feststellung willkürlich doch zu bezweifeln und den Leistungsbezieher zu einer Routineuntersuchung zu bestellen. Von dauerhafter Erwerbsminderung ist nach einer Gesamtdauer der Befristung des Rentenbezugs von neun Jahren sogar per Gesetzesdefinition auszugehen. Auch in dem Fall erübrigt sich die Nachuntersuchung, wenn sie nicht durch besondere Sachverhalte explizit angezeigt erscheint.
Monjaam 17.10.2009 | 17:38
Achja,noch was ein Nachbar kann mich nicht anschwärzen denn eine geringfügige Beschäftigung ist bei mir krankheitsbedingt gar nicht mehr möglich!!
Neugierigam 18.10.2009 | 23:32
Wie alt waren Sie, als Ihnen die Rente entzogen wurde, wenn ich fragen darf...
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