Hallo Borneo,
"Abwarten" ist im Moment auf jeden Fall die richtige Option. Sollte es jedoch zur Ablehnung kommen, würde ich Ihnen auch empfehlen, im Widerspruch die zu kurze Begutachtung geltend zu machen. User "Auskenner" hat in seinem Post vom 29.10. schon ein paar hilfreiche Tipps gegeben...