Aus der Dauer einer Begutachtung können und sollten Sie grundsätzlich KEINE Schlüsse hinsichtlich der Qualität dieser Begutachtung ziehen.
Es gibt Fälle wo anhand der dem Gutachter vorliegenden ärztlichen Unterlagen und Diagnosen, die Sache bereits nach 5 Minuten für ihn klar ist. Warum sollte er sich dann mit ihnen z.b. weitere 1-2 Stunden unnötig beschäftigen ?
Wenn Sie meinen das Leute die z.b. 2-3 Stunden begutachtet werden bessere Chancen auf eine EM-Rente haben als welche die nur z.b. 10-15 MInuten begutachtet werden , liegen Sie völlig falsch.
In beiden Fälle ist sowohl eine Zuerlennung als auch eine Ablehnung der EM-Rente möglich. Die Zeitspanne der Begutachtung hat mit der Genehmigung der Rente gar nix zu tun.
Ob eine EM-Rente dann letztlich genehmigt wird oder nicht, entscheidet eben nicht der Gutachter sondern alleine der med. Dienst der Rentenversicherung .