Hallo,
ich stelle jetzt den Verlängerungsantrag für meine Erwerbsminderungsrente, die im Dezember ausläuft.
Muss ich damit rechnen, wieder zu einem Gutachter zu müssen?
mfg
Hallo,
ich stelle jetzt den Verlängerungsantrag für meine Erwerbsminderungsrente, die im Dezember ausläuft.
Muss ich damit rechnen, wieder zu einem Gutachter zu müssen?
mfg
Ja, damit müssen Sie rechnen. Manchmal genügt es zwar, einen neuen ärztlichen Befund vorzulegen, aber da niemand hier im Forum ihre gesundheitliche Situation kennt, hilft ihnen das auch nicht wirklich weiter.
Stellen Sie rechtzeitig (ca. vier Monate vor Ablauf) einen Weitergewährungsantrag, fügen Sie diesem einen aktuellen Befund bei und warten Sie einfach ab.
Das ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. War bei mir auch so.
Hallo,
die Vorgehensweise der RV ist sehr individuell, je nach Kranksheitsbild und Unterlagen.
Ich musste weder beim Erstantrag noch bei der Verlängerung zum Gutachter und bin mittlerweile unbefristet berentet...
Hallo,
wenn du alles mit einreichst an Berichten die deine Ärzte seid der letzten Bewiiligung erstellt haben und ein Attest vom behandelnden Arzt deiner momentanen Situation dann brauchst du VIELLEICHT nicht zum Gutachter. Ich war einmal beim Gutachter dann 3 mal so verlängert ohne Gutachten und dann die Dauerrente auch ohne Gutachten. Also du siehst das es auch ohne Gutachten geht. Bestehen zweifel dann wird man wahrscheinlich zum Gutachter geschickt. Auch wenn man eine Tätigkeit ausführt denke ich muss man mit einer Begutachtung rechnen.
Grüße
Britta.F
Hallo,
ich danke allen für die Antworten.
Dann lasse ich mich überraschen.
mfg