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gutachter

von frederick11.03.2008 | 16:06
1432 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann man einen Gutachter (Ortohoäde) im Nachhinein als nicht kompetent beim Widerspruch angeben, wenn dieser bei seinen Untersuchungen einen akuten KNOCHENBRUCH !! nicht bemerkt hat, trotz Angabe v.starken Schmerzen?

12 Antworten

Happyam 11.03.2008 | 16:23
Hallo Frederick, klar und das sollten Sie auch unbedingt tun. Haben Sie den Widerspruch schon eingereicht? Wenn ja, dann schreiben Sie das nachträglich, als "Ergänzung zum Widerspruch vom XX.XX.XXXX" Allerdings ist ein Knochenbruch nicht undebingt eine gesundheitliche Einschränkung die für einen Anspruch auf eine EM-Rente ausreicht. Da die Aussicht auf vollständige Gesundung nach einem Knochenbruch sehr groß ist, meine ich jedenfalls. Aber aufgrund dessen werden Sie Ihren Rentenantrag ja bestimmt nicht gestellt haben ;-))) Also schreiben Sie der DRV, dass der Gutachter Sie nicht richtig untersucht hat und bitten ggf. um Neubegutachtung, da Sie Zweifel an seinem Befund haben. Alles Gute wünscht Happy
Halbgottam 11.03.2008 | 17:14
Willkommen im Club ! Einen Knochenbruch zu " übersehen " ist schon der Hammer. Und welcher Arzt dies nicht bemerkt, dessen Gutachten ist nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben wird. Und dafür bekommt so ein Arzt auch noch Geld von uns den Beitragszahlern, äh der Rentenversicherung natürlich.
Gutachteram 11.03.2008 | 17:44
Seien Sie bitte nicht so voreilig mit Ihren Verdächtigungen! Manche Knochenbrüche sind ohne Röntgenaufnahmen gar nicht zu diagnostizieren. Und Röntgenaufnahmen gehören im Allgemeinen auch nicht unbedingt zu den Standards einer sozialmedizinischen Begutachtung. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine akute Blinddarmentzündung selbst von mehreren namhaften Ärzten eines Universitätsklinikums erst im letzten Moment entdeckt wurde, weil die Symptome atypisch waren. Aber Niemand, noch nicht einmal der betroffene Patient, konnte den Ärzten hinterher mangelhafte Kompetenz vorwerfen. Aber wenn Sie meinen sollten, durch eine erneute Begutachtung bessere Chancen in Ihrem Rentenverfahren zu haben, dann tun Sie sich keinen Zwang an. Bedenken Sie jedoch, dass Sie der von Ihnen denunzierte Gutachter eventuell wegen übler Nachrede belangen kann.
bekissam 11.03.2008 | 21:55
Sie sind nicht der/die Erste, bei dem/der ein Knochenbruch übersehen worden wäre, trotz Röntgenbild. Sofern keine Röntgenaufnahme vorlag, ist das dem Arzt auch nicht vorwerfbar. Schließlich hat er keine Röntgenaugen. Auffällige Schmerzäußerungen sind leider auch gelegentlich "Schauspiel", mit dem der Gutachter überzeugt werden soll.
Karloam 12.03.2008 | 06:38
@ Frederick Geben Sie nicht so schnell auf! Die Zeiten in denen wir Versicherte uns von Gutachtern alles gefallen lassen müßen, sind vorbei. Ein Gutachter ist verpflichtet, wenn bei der Begutachtung starke Schmerzen auftreten, diesen auf den Grund zu gehen! Suchen Sie sich einen Anwalt der auf Arzthaftungsrecht spezialisiert ist. Diese FA kennen sich auch im Sozialrecht bestens aus. Wenn Sie beweisen können, z.B. durch eine Bescheinigung eines anderen Orthopäden, das zum Zeitpunkt der Begutachtung ein Knochenbruch vorlag und der GA das nicht genau untersucht hat, obwohl Sie starke Schmerzen hatten, müssen Sie sich wehren. Und sollte dann noch ein für Sie ungünstiges Gutachten dabei herauskommen, hat der GA sich strafbar gemacht. Im § 278 StGB wird das genau beschrieben. Noch ein Tipp: Nehmen Sie Künftig zu jeder Begutachtung einen Zeugen mit. Das ist Ihr gutes Recht!!!
Fachanwalt für Arzthaftungsrechtam 12.03.2008 | 14:23
Karlos Ratschlag, einen meiner Berufskollegen zu konsultieren, kann ich nur begrüßen. Denn schließlich leben wir Anwälte von klagewütigen Mandanten. Ich weiß zwar nicht, in wie fern ein Anwalt in Ihrem Fall hilfreich sein könnte, aber mein Kollege freut sich bestimmt trotzdem auf Ihren Besuch. Erkundigen Sie sich aber vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach der Kostenübernahme. Denn in aussichtslosen Fällen zahlen die nämlich nicht!
Schadeam 12.03.2008 | 15:54
aber jetzt, wo der akute Hexenschuss wohl wieder rum ist, sollte doch an - und ausziehen tatsächlich problemlos möglich sein - insofern hat der Gutachter doch aus heutiger Sicht Recht. Ein akuter Hexenschuß ist in aller Regel kein Grund für eine EM Rente (genausowenig wie ein gebrochener Arm) -;) alles Gute
Frederickam 12.03.2008 | 15:38
Dieser GA hat einen 15 Jahre ! alten verheilten Fußbruch und einen 3 x operierten Arm geröngt, aber die Hand,an der ich die Schmerzen hatte nicht. Auch hatte ich damals einen akuten Hexenschuß, ich konnte mich kaum bewegen. Er aber schrieb ins Gutachten, "aus+anziehen" ohne Probleme. Und so jemand entscheidet mit, ob ich Rente bekomme oder nicht.
Gutachteram 12.03.2008 | 15:50
Wie dem auch sei, wegen einem "Hexenschuss" und einem gebrochenen Handgelenk ist man noch lange nicht dauerhaft erwerbsgemindert. Wenn Sie das Gutachten trotzdem beanstanden wollen, dann tun Sie es halt!
Rosannaam 13.03.2008 | 10:45
Ich muss @Schade völlig Recht geben! Abgesehen davon: wenn Sie einen akuten Knochenbruch und Hexenschuss hatten, haben Sie doch bestimmt VOR der ärztl. Begutachtung einen Orthopäden aufgesucht, oder nicht? Und ein ärztl. Attest von ihm mitgenommen? Oder ist dies erst kurz zuvor passiert? :-)) Es ist auch richtig, dass ein ALTER Bruch geröntgt und festgestellt wird, denn auch DADURCH kann es ja zu Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit kommen. Allein aufgrund akuter Erkrankungen, gerade im Bewegungsapparat, KANN gar keine Leistungsbeurteilung stattfinden. Erstmal ist diese ja auszuheilen. MfG Rosanna.
frederickam 13.03.2008 | 16:33
darum ging es doch gar nicht. Natürlich war ich wg.anderen Krankheiten beim GA. Ich meine nur, wenn solche Dinge wie ein Armbruch (war ganz frisch) nicht festgestellt werden, der GA in seinem Bericht doch auch sehr unglaubwürdig sein kann.
Rosannaam 13.03.2008 | 16:57
Hallo Frederick, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber was hätte denn die Feststellung des Knochenbruchs oder des Hexenschusses geändert, wenn es Ihnen eh nicht darum ging? Hatten Sie denn einen Verband um den Arm? Waren Sie vorher beim Arzt? Vielleicht hat der GA dies ja auch zur Kenntnis genommen und sich Ihnen gegenüber nur nicht geäußert, eben WEIL es nicht relevant für die Leistungsbeurteilung war. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht so ganz. MfG Rosanna.
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