Das kann ich an dieser Stelle pauschal nicht sagen.
Die Spannweite der Möglichkeiten reicht von einer weiteren Entscheidung ohne weitere Begutachtung und/oder Anforderung med. Unterlagen bis eben zur erneuten Begutachtung.
Es kommt mitunter auch vor, dass er Gutachter, der Sie zuletzt untersucht hat, zum Zeitpunkt des Auslaufens der Zeitrente eine erneute Begutachtung verfügt hat.
Ohne Akteneinsicht kann ich leider keine Aussage treffen.
Erkundigen Sie sich daher bitte bei der Rentensachbearbeitung bzgl. der dort vorgesehenen Arbeitsabläufe.