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Experten-Antwort

Gutachter ablehnen

von Holla18.10.2019 | 19:48
450 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend kann ich einen Gutachter ablehnen? Wenn ja was muss ich tun.Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holla,

bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und schildern Sie die Gründe, warum der vorgesehene Gutachter für diese Aufgabe nicht geeignet sein sollte. Ein genereller Anspruch auf Ablehnung besteht nicht, dies kann nur im Einzelfall und ganz individuell geprüft werden.

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5 Antworten

Berateram 18.10.2019 | 19:51
Im Normalfall geht das nicht. Da müssten Sie schon sehr schwerwiegende und vor allem auch beweiskräftige Gründe haben.
Silviaam 19.10.2019 | 08:08
Selbstredend können Sie einen Gutachter ablehnen! Ich persönlich tat folgendes und meinem Ablehnungsgesuch wurde anstandslos stattgegeben. Schriftliche Ablehnung unter Benennung des Grundes/der Gründe bei der DRV einreichen. Gruß Silvia
Berateram 19.10.2019 | 11:16
Im Normalfall geht das nicht. Da müssten Sie schon sehr schwerwiegende und vor allem auch beweiskräftige Gründe haben.
Selbstredend können Sie einen Gutachter ablehnen! Ich persönlich tat folgendes und meinem Ablehnungsgesuch wurde anstandslos stattgegeben. Schriftliche Ablehnung unter Benennung des Grundes/der Gründe bei der DRV einreichen. Gruß Silvia
Selbstredend, eher nicht! Es müssen schon entsprechende Gründe vorliegen. Es reicht z.B. nicht, wenn man „gelesen“ oder „gehört“ hat der Gutachter wäre aus dem einen oder anderen Grunde nicht zu empfehlen. Also bitte nicht alles so runterspielen. Dann nennen sie doch mal Ihre „gewichtigen“ Gründe, die Ihnen angeblich einen anderen Gutachter beschert haben oder erzählen Sie hier nur Geschichten um sich wichtig machen zu wollen?
Silviaam 19.10.2019 | 13:36
Hallo Berater Ich bin eine friedvolle Persönlichkeit und kann von daher ihr Agressionsverhalten in zwei Beiträgen mir gegenüber gerade nicht nachvollziehen. Ich möchte Ihnen aber trotzdem antworten und kurz erläutern, welche Gründe ich damals hatte, die Begutachtung durch diesen Arzt abzulehnen. Die schriftliche Auffordung zur Begutachtung enthielt ein fehlerhaftes Datum. Als ich zu dem mir angekündigtem Termin erschien, erläuterte die Sprechstundenhilfe, dass der Termin doch erst in einem Monat vorgesehen sei! Anstatt den (durch die Praxis) Fehler einzugestehen, wurde sie mir gegenüber verbal überaus ungehalten! Sie behauptete, ich wolle mir nur einen früheren Termin erschleichen. Ich legte ihr das Einladungsschreiben vor. Eine Begutachtung konnte aufgrund anderen Terminierungen innerhalb der Praxis somit an diesem Tag nicht erfolgen. Ich schrieb die DRV an und beschrieb, unter Zugabe des fehlerhaften Einladungsschreibens, die Situation und das unfreundliche Verhalten respektive die Behauptung/Unterstellung der Sprechstundenhilfe mir gegenüber. Eine Begutachtung in dieser Praxis lehnte ich somit dahingehend ab. Der mich zu begutachtende Arzt mag ja ggf. ok gewesen sein ... ich weiß es nicht. Ich fühlte mich aber dort in der Praxis nicht respektiert und hegte Zweifel, nun objektiv begutachtet zu werden. Aufgrund meiner langjährigen Krankenbiografie habe ich einiges an Antragsverfahren, Kliniken und Gutachten durchlaufen. Märchen muss und werde ich hier sicher nicht verbreiten! Bezugnehmend zum anderen Beitrag, da möchte ich Ihnen nicht noch extra antworten. Bekanntlich obliegt es rechtlich einem jedem, sich einer Widerspruchseinleitung zu unterziehen, wenn er sich mit einer Bescheiderstellung nicht konform sieht. Ein Widerspruch sollte dabei immer beweisführende/tragbare/nachvollziehbare Gründe beinhalten, um ihn "möglichst" auch erfolgreich zu beenden. Ob und was Sie an meinen Beiträgen glauben oder als Märchen ansehen, möchte ich Ihnen gerne weiter überlassen. Ich wünsche Ihnen gerne ein entspanntes und hier mitlesendes Wochenende Gruß Silvia
Berateram 19.10.2019 | 14:18
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Silvia schrieb

Hallo Berater

Ich bin eine friedvolle Persönlichkeit und kann von daher ihr Agressionsverhalten in zwei Beiträgen mir gegenüber gerade nicht nachvollziehen.

Ich möchte Ihnen aber trotzdem antworten und kurz erläutern, welche Gründe ich damals hatte, die Begutachtung durch diesen Arzt abzulehnen.

Die schriftliche Auffordung zur Begutachtung enthielt ein fehlerhaftes Datum.

Als ich zu dem mir angekündigtem Termin erschien, erläuterte die Sprechstundenhilfe, dass der Termin doch erst in einem Monat vorgesehen sei!

Anstatt den (durch die Praxis) Fehler einzugestehen, wurde sie mir gegenüber verbal überaus ungehalten!

Sie behauptete, ich wolle mir nur einen früheren Termin erschleichen.

Ich legte ihr das Einladungsschreiben vor.

Eine Begutachtung konnte aufgrund anderen Terminierungen innerhalb der Praxis somit an diesem Tag nicht erfolgen.

Ich schrieb die DRV an und beschrieb, unter Zugabe des fehlerhaften Einladungsschreibens, die Situation und das unfreundliche Verhalten respektive die Behauptung/Unterstellung der Sprechstundenhilfe mir gegenüber.

Eine Begutachtung in dieser Praxis lehnte ich somit dahingehend ab.

Der mich zu begutachtende Arzt mag ja ggf. ok gewesen sein ... ich weiß es nicht.

Ich fühlte mich aber dort in der Praxis nicht respektiert und hegte Zweifel, nun objektiv begutachtet zu werden.

Aufgrund meiner langjährigen Krankenbiografie habe ich einiges an Antragsverfahren, Kliniken und Gutachten durchlaufen.

Märchen muss und werde ich hier sicher nicht verbreiten!

Bezugnehmend zum anderen Beitrag, da möchte ich Ihnen nicht noch extra antworten.

Bekanntlich obliegt es rechtlich einem jedem, sich einer Widerspruchseinleitung zu unterziehen, wenn er sich mit einer Bescheiderstellung nicht konform sieht.

Ein Widerspruch sollte dabei immer beweisführende/tragbare/nachvollziehbare Gründe beinhalten, um ihn "möglichst" auch erfolgreich zu beenden.

Ob und was Sie an meinen Beiträgen glauben oder als Märchen ansehen, möchte ich Ihnen gerne weiter überlassen.

Ich wünsche Ihnen gerne ein entspanntes und hier mitlesendes Wochenende

Gruß Silvia

Selbst wenn Ihre Geschichte stimmt, ist sie sehr individuell und bestätigt nur, dass man einen Gutachter nur mit sehr speziellen, nachgewiesenen und nachvollziehbaren Gründen ablehnen kann. Ob das beim Fragesteller der Fall ist, möge er oder sie selbst beurteilen.
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