Wie gesagt, muss der Gutachter dem Untersuchten überhaupt nichts mitteilen.
Anzumerken ist noch, das
die Einschätzung des Gutachters zur Erwerbsfähigkeit nicht
a l l e i n e ausschlaggebend für die Bewilligung einer EM-Rente ist !
In vielen Fällen folgt die RV zwar der Meinung des Gutachters, aber eben nicht immer.
Wenn z.B. das Gutachten medizinisch völlig abweichend oder widersprüchlich von den anderen vorliegenden ärztlichen Unterlagen ist, wird das Gutachten keine Verwendung finden (dürfen) und event. wird dann sogar eine neue weitere Begutachtung angesetzt werden.
Ob letzlich eine EM-Rente zuerkannt wird, entscheidet einzig und alleine der med. Dienst der RV nach
Prüfung a l l e r über Sie vorliegenden ärztlichen Befundberichte/Atteste/
Rehaberichte/Gutachten, dem Verlauf der Erkrankung in der Vergangenheit und der Prognose selbiger für die Zukunft und eben nicht nur alleine nach dem erstellten Gutachten.
Insofern nützt es ihnen wenig , wenn der Gutachter
eine Empfehlung zur Berentung zwar abgeben wird ( und ihnen dies auch nach der Untersuchtung sagt ), aber der med. Dienst ihnen dann trotzdem - aufgrund der anderen ärztlichen Unterlegen die dagegen sprechen - dann keine EM-Rente zuerkennen wird.
Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als noch einige Wochen nach der Begutachtung abzuwarten, bis der endgültige Bescheid der RV dann bei ihnen vorliegt.