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Experten-Antwort

Gutachter austauschen?

von Livnah23.05.2011 | 18:51
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8 Antworten

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Ich habe das Pech, dass mir zur Beurteilung der Erwerbsminderung dieselbe Ärztin zugeteilt worden ist, mit der ich schon beim Schwerbehindertenausweis große Schwierigkeiten hatte. Sie war damals erst einmal sehr unhöflich und brachial bei den Untersuchungen. Dann hatte sie einen GdB von unter 20 festgestellt und der Ausweis wurde abgelehnt. Nach abgelehntem Widerspruch ging das Ganze vor Gericht. Da war dann „eine offenbar ethnisch motivierte, tendenzielle Voreingenommenheit nicht auszuschließen“. Die Ärztin behielt aber die Zulassung als Gutachterin, obwohl sie total uneinsichtig war. Ich durfte zu einem neuen Arzt und kriegte dann einen GdB von 90. Jetzt soll ich also wieder dorthin und habe natürlich Angst, dass alles von vorn losgeht. Der Rentenversicherung ist „von einem derartigen Vorfall nichts bekannt“ und sie sagen nur, dass ein Gutachter „zur Objektivität verpflichtet“ sei und es daher keinen Anlass gäbt, ihr den Auftrag zu entziehen. Muss ich der Rentenversicherung etwa die Prozessakten zuschicken oder gibt es einen einfacheren Weg? Was raten Sie mir? Ich möchte dieses unangenehme Prozedere wirklich nicht noch einmal über mich ergehen lassen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Livnah,

bitte weisen Sie Ihren Rentenversicherungsträger nochmals schriftlich darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Gutachterin gestört ist. Ein unabhängiges Votum der Ärztin ist Ihrer Meinung daher nicht zu erwarten. Sie können dies auch von einem Versichertenältesten oder in einer Beratungsstelle schriftlich aufnehmen lassen.

Im übrigen sollten Sie auf das bereits bestehende sozialgerichtliche Gutachten hinweisen, damit dies ggf. vom Rentenversicherungsträger angefordert werden kann oder sofern es Ihnen vorliegt, dieses in Kopie einreichen.

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7 Antworten

Sozialrechtlers Bruderam 23.05.2011 | 20:26
Es klingt nicht gerade besonders plausibel, dass aus einem festgestellten GdB von 20 schlagartig ein GdB von 90 entstanden sein soll. So inkompetent kann kein Arzt sein, dass er dermaßen schwerwiegende Behinderungen übersieht. Vielleicht war der zweite Gutachter (etwas) zu großzügig? Außerdem hat jeder das Recht, einen Gutachter aus persönlichen Gründen abzulehnen. Deshalb ist die Reaktion der DRV ebenfalls nicht nachvollziehbar. Sortieren Sie erst einmal Ihre Gedanken und reden Sie dann erneut mit der DRV! Ihre Story klingt irgendwie etwas konstruiert. (Das ist nur meine ganz persönliche Meinung, die Sie mir hoffentlich gestatten werden!)
Livnaham 23.05.2011 | 21:43
Lieber „Sozialrechtlers Bruder“ Wenn ich das nicht selbst erlebt hätte, würde ich vielleicht auch nicht glauben, dass Ärzte so subjektiv entscheiden können, wie diese Gutachterin. Wissen Sie zufällig den Paragraphen (Sozialgesetzbuch?), auf den ich mich berufen kann, um die Ärztin abzulehnen? Ich habe eine chronische neurologische Erkrankung, die bei Menschen in meinem Herkunftsland (Kindheit größtenteils dort verbracht) viel seltener vorkommt als bei Europäern. In Deutschland gibt es 120000 Fälle bei 81 Millionen Einwohnern und dort 1000 Patienten bei gut siebeneinhalb Millionen Einwohnern. Die Ärztin ist damals gleich davon ausgegangen, dass ich nur simuliere. Damals beim Schwerbehindertenausweis hatte ich eine starke Sehbehinderung und leichte Gangstörungen. Die Ärztin behauptete im Gutachten, die Krankheit sei nur vorgetäuscht, der eingereichte Klinikbericht und das MRT seien nicht aussagekräftig und bei meiner Herkunft sei die angegebene Diagnose „medizinisch praktisch ausgeschlossen“. Und es gab auch noch Anmerkungen über eine angebliche „mentalitätsbedingte Aggravationstendenz“. Das Sozialgericht fand den Klinikbericht aber durchaus glaubhaft. Der andere Arzt hat dann auch Sehtests (Blitz -VEP, Pupillenreaktion ...) gemacht, bei denen man unmöglich täuschen kann und ich kriegte den Schwerbehindertenausweis.
Luna L. , Kölleam 23.05.2011 | 22:06
Hallo Herr Hanvil, pardon, natürlich Livnah! Ich hann och vill Probleme, dat Leeve iss echt haat...
-/-am 23.05.2011 | 22:44
Wieso müssen solche Themen, eigentlich immer hier im Forum diksutiert werden? Wäre m. E. wesentlich sinnvoller, das ganze direkt mit dem sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Trägers zu klären ...
chrisam 24.05.2011 | 00:10
Tatsächlich sind Sie mit Ihrem Problem absolut richtig auf dieser Seite. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen besser schriftlich an Ihre Rentenversicherung. Falls Ihnen das aufgrund Ihrer Sehbehinderung unmöglich ist, wenden Sie sich an den Rentenältesten Ihrer Region. Widersprechen Sie der Zuweisung zur betreffenden Gutachterin mit Hinweis auf das von Ihnen angesprochene gerichtliche Urteil unter Nennung des Aktenzeichens. Aus Ihrem hebräischen Nick und der Schilderung der Vorgeschichte ließe sich folgern, dass Sie eventuell von einem gewissen Antisemitismus bei der betreffenden Ärztin ausgehen. Das muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein. Gerade auf dem Gebiet der Neurologie gibt es viele Spezialgebiete, die kein Gutachter alle umfassend einschätzen kann. Oftmals werden dann inzwischen veraltete Thesen vertreten, die gegebenenfalls auch den Anflug von Rassismus haben können.
Livnaham 23.05.2011 | 23:14
Liebe „Luna L“, Ich bin eine Frau, kein „Herr Hanvil“. Livnah war, zugegebenermaßen, der Vorname meiner Großmutter, nicht meiner. Sie empfinden mein Problem als Lappalie? Lieber „Minus, Slash, Minus“, lieber „Dito“, An die Rentenversicherung habe ich mich bereits wegen meines Vorbehalts gegen die Ärztin gewandt, wurde jedoch abgewiesen. Ich wusste nicht, dass dies nicht das richtige Forum für meine Frage ist. Aber da Sie so ungehalten reagieren, habe ich nun verstanden, dass ich hier unerwünscht bin.
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