Hallo Livnah,
bitte weisen Sie Ihren Rentenversicherungsträger nochmals schriftlich darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Gutachterin gestört ist. Ein unabhängiges Votum der Ärztin ist Ihrer Meinung daher nicht zu erwarten. Sie können dies auch von einem Versichertenältesten oder in einer Beratungsstelle schriftlich aufnehmen lassen.
Im übrigen sollten Sie auf das bereits bestehende sozialgerichtliche Gutachten hinweisen, damit dies ggf. vom Rentenversicherungsträger angefordert werden kann oder sofern es Ihnen vorliegt, dieses in Kopie einreichen.