Hallo zusammen,
also, es gibt Neuigkeiten, anscheinend ist das Gutachten angekommen, denn ich habe es am selbigen Tag, als die Begutachtung stattfand, bei der DRV Bund angefordert.
Heute kam als Antwort, dass ich einen Arzt meines Vertrauens nennen soll, dem das Gutachten geschickt werden soll, damit er es mir erläutern kann.
Zur Information, bisher habe ich sämtliche Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen, die mit der EMR zu tun haben, angefordert und erhalten.
In dem Brief von heute wird der § 25 Abs. 2 SGB X aufgeführt :
(2) 1Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. 2Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. 3Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. 4Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
Jetzt zur Frage :
Was darf ich unter :..... unverhältnismäßigen Nachteilen..... "verstehen?
Kann mir das jemand bitte erklären.
Werde grad etwas verrückt hier.
Vielen Dank.
Mini