Die RV wird sicher nur Ärzte als Gutachter beauftragen die eine
entsprechende Zulassung/ Berechtigung dafür haben und auch noch als Ärzte praktizieren und wenn es nur für Privatpatienten ist.
Alles andere wäre ja rechtlich angreifbar und ein Gutachten eines solchen Arztes wäre dann nicht mal das Papier wert auf dem es erstellt wurde...
Das der aktuell behandelte Arzt jedoch als Gutachter fungiert ist zwar theoretisch möglich aber mehr als unwahrscheinlich. Denkbar wäre dies nur aufgrund eines Fehlers der RV bei der Benennung des Gutachters .
Aber ist alles schon genau so vorgekommen...
Bei einem EM-Antrag müssen Sie ja nur die Ärzte angeben bei denen Sie aktuell noch in Behandlung sind oder kurz vor dem Antrag noch waren und nicht bei denen Sie mal vor vielen Jahren in Behandlung waren. Woher also soll die RV wissen, bei welchem Arzt Sie z.b. mal vor 5 oder 10 Jahren waren ?
Deshalb kann es tatsächlich vorkommen, das ein Arzt als Gutachter benannt wird bei dem man mal vor etlichen Jahren schon als Patient war.
Aber auch dies wäre dann eigentlich nur reiner Zufall das gerade so ein Arzt benannt wird. Und natürlich kann auch der Arzt eine Begutachtung dann wegen Befangenheit von sich aus ablehnen, obwohl dies in der Praxis wohl selten vorkommen wird.