Gutachter bei der Begutachtung für Anerkennung Berufskrankheit schlägt eine Reha vor, welche Auswirkungen hat das auf die befr. volle EMR?
09.12.2020, 16:33
von
Heinkuddel
Hallo,
ich muss in den nächsten Tagen zur Begutachtung von der BG aus, wegen Anerkennung einer Berufskrankheit. Was ist wenn der Gutachter mir auf Grund der Wirbelsäulenerkrankung eine Reha vorschlägt und die BG mich erstmal zur Reha schickt, weil das der Gutachter empfohlen hat. Da ich von der DRV eine volle befristete EMR beziehe erstmal bis 11/2022.
Welche Auswirkungen hat es auf die volle befr. EMR? Würde da diese EMR jetzt gefährdet sein, oder läuft das außerhalb der DRV, weil ja der Kostenträger die BG ist.
Gruß Heinkuddel
09.12.2020, 17:35
von
Schade
Es macht keinen Sinn hier im Forum über derart ungelegte Eier zu spekulieren.
Woher soll hier jemand wissen was vielleicht nach der Reha passieren könnte.
Vielleicht ist der Patient dann wieder arbeitsfähig, vielleicht aber auch nicht?
Was meint Ihr Frisör zu diesem Thema?
09.12.2020, 18:34
von
Biber
Zitiert von: Heinkuddel
Hallo,
ich muss in den nächsten Tagen zur Begutachtung von der BG aus, wegen Anerkennung einer Berufskrankheit. Was ist wenn der Gutachter mir auf Grund der Wirbelsäulenerkrankung eine Reha vorschlägt und die BG mich erstmal zur Reha schickt, weil das der Gutachter empfohlen hat. Da ich von der DRV eine volle befristete EMR beziehe erstmal bis 11/2022.
Welche Auswirkungen hat es auf die volle befr. EMR? Würde da diese EMR jetzt gefährdet sein, oder läuft das außerhalb der DRV, weil ja der Kostenträger die BG ist.
Gruß Heinkuddel
Zwar heißt es oft, eine andere Erkrankung als die welche zur Berentung führt, sei unschädlich beim rehabilitieren.Aber es heißt genau so oft, dass EM-Rentner Rehas meiden sollen, wie der Teufel das Weihwasser! Jetzt werden wieder welche sagen, dass ist Quatsch, eine Krankheit... andere Krankheit... keine Gefahr... aber Vorsicht bleibt die Mutter der Porzellankiste!
09.12.2020, 18:57
von
Ach ja
Auswirkungen auf die volle Erwerbsminderungsrente hätte eine derartige Reha nur dann, wenn Sie durch diese wieder mehr als 3 Stunden arbeitsfähig werden würden, worüber Sie sich dann aber eher freuen sollten. Ob das der Fall ist, wird spätestens bei Ihrem Verlängerungsantrag Ihrer Erwerbsminderungsrente geprüft. Mehr werden Sie hier im Forum nicht erfahren können, da hier keiner Ihre individuellen gesundheitlichen Einschränkungen beurteilen kann.
09.12.2020, 19:07
von
Heinkuddel
Hallo,
vielleicht habe ich mich hier etwas falsch Ausgedrückt. Es geht nicht um die Beantragung einer Reha über die DRV, sondern über die BG.
Wenn nun der Begutachter(Auftraggeber die BG) der im Rahmen des Anerkennungsverfahren empfiehlt, das für mich erstmal eine Reha in Frage kommt, bevor ich Rente über die BG erhalte, hat das nun Auswirkungen auf meine EMR der DRV. Sind ja zwei unterschiedliche Kostenträger.
Das wollte ich eigentlich wissen.
Gruß Heinkuddel
09.12.2020, 19:46
von
Daniela
Das hatte ich auch schon, mein Knie ist über die BG operiert und ich war auch über die BG zur Reha. Die DRV bekommt davon gar nichts mit. Das heißt es berührt deine EMR null. Ich bekomme auch EMR, aber BG Sachen gehen der DRV nichts an. Außer du willst das aus irgendwelchen Gründen freiwillig
09.12.2020, 19:59
von
Ach ja
Zitiert von: Heinkuddel
Hallo,
vielleicht habe ich mich hier etwas falsch Ausgedrückt. Es geht nicht um die Beantragung einer Reha über die DRV, sondern über die BG.
Wenn nun der Begutachter(Auftraggeber die BG) der im Rahmen des Anerkennungsverfahren empfiehlt, das für mich erstmal eine Reha in Frage kommt, bevor ich Rente über die BG erhalte, hat das nun Auswirkungen auf meine EMR der DRV. Sind ja zwei unterschiedliche Kostenträger.
Das wollte ich eigentlich wissen.
Gruß Heinkuddel
Das hatte ich schon verstanden. Daher bleibt es auch bei meiner Aussage. Wenn sich durch die BG-Reha Ihr Gesundheitszustand so bessern sollte, dass Sie wieder arbeitsfähig werden sollten, würde sich das auch auf eine Erwerbsminderungsrente auswirken. Medizinisch kann das hier aber niemand beurteilen und was auf @Daniela zutrifft, muss für Sie noch lange nicht gelten. Im Übrigen stellt sich ja dann auch die Frage, ob Sie die BG-Reha ohne Konsequenzen einfach ablehnen dürften. Wenn das nämlich nicht der Fall sein sollte, wäre jede Diskussion hier überflüssig und Sie müssten diese antreten und abwarten was sich dann daraus ergibt.
09.12.2020, 20:22
von
Schade
alles Spekulation - es ist ja noch nicht mal klar ob es zu einer Reha kommt.
10.12.2020, 08:54
von
Gast
Zitiert von: Schade
Es macht keinen Sinn hier im Forum über derart ungelegte Eier zu spekulieren.
Woher soll hier jemand wissen was vielleicht nach der Reha passieren könnte.
Vielleicht ist der Patient dann wieder arbeitsfähig, vielleicht aber auch nicht?
Was meint Ihr Frisör zu diesem Thema?
Bei mir weiß der Schankwirt das. Weil die Wirtschaft zu ist wegen Corona, beschäftigt sich der gute Mann jetzt mit EM-und Rehaangelegenheiten sowie Sozialmedizin und gibt Hilfesuchenden Ratschläge dazu.