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Experten-Antwort

Gutachter bei Verlängerung EM?

von Richard01.02.2014 | 19:28
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Hallo zusammen! Meine EM rente läuft nach 3 jahren Befristung aus. Bei der damaligen 1.Feststellung musste ich zu keinem Gutachter. Es wurde anhand des Rehaberichts eine volle EM Rente gewährt. Muss ich nun bei der Verlängerung mit einem Gutachtertermin rechnen? (Gesundheitl.Zustand hat sich eher verschlechtert) Ich weiss mit Gewissheit kann man das nicht sagen aber wie ist eure Einschätzung. Im Rehabericht wurde damals unter 3h im jetzigen und anderen Berufen angekreuzt. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Richard,

ich möchte auf die bereiits gegebenen Antworten verweisen.

Eine Begutachtung ist immer im Bereich des möglichen wenn die Mediziner der Rentenversicherung nicht zweifelsfrei über Erwerbsminderung bzw keine Erwerbsminderung entscheiden können.

Ausschließen kann man eine mögliche Begutachtung allerdings nicht.

Aber je mehr und je vollständiger Sie medizinische Unterlagen bei Ihrem Weitergewährungsantrag einreichen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Mediziner eine abschließende, verbindliche Entscheidung treffen können.

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4 Antworten

Phoetonam 01.02.2014 | 20:10
Wenn Sie damals in der Reha waren ist es natürlich klar das seinerzeit dann kein weiterer externer Gutachter mehr beauftragt wurde. Warum auch ? Das Rehagutachten reichte dann für die Bewilligung der Rente aus. Heute nach 3 Jahren hat dies für die Verlängerung natürlich keine Bedeutung mehr da nicht mehr ansatzweise noch aktuell. Jetzt beim Verlängerungsantrag sieht es darum natürlich völlig anders aus. Eventuell reicht der angeforderte Befundbericht ihres behandelnden Artzes zur Verlängerung der Rente aus - vielleicht aber auch nicht . Dann wird eben ein Gutachter eingeschaltet der Sie untersuchen wird.
P. Jungam 01.02.2014 | 21:22
Nun, das kommt darauf an... Wenn Sie Ihrem Weitergewährungsantrag aussagekräftige Arztbriefe, ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Befundberichte zum Gesundheitszustand beilegen kann es natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne Begutachtung ablaufen. Haben Sie denn nach Gewährung der EM-Rente die sozialmedizinische Stellungnahme des entscheidenden Arztes der DRV angefordert?? Wohl kaum, wäre aber besser gewesen... Sie können sich diese Sozialmedizinische Stellungnahme immer anfordern, bei Gewährung der Rente wie auch bei Ablehnung. Diese Stellungnahme wird aber von den meisten Ämtern nicht direkt an Sie versendet. Sie sollten also gleich bei der schriftlichen Anforderung einen behandelnden Arzt als Empfänger benennen. Über diesen können Sie sich dann die Stellungnahme aushändigen lassen. Ein Anwalt den Sie bei einem etwaig vorausgegangenen Rechtsstreit mit der DRV beauftragt haben darf natürlich auch als Empfänger fungieren.. Jedenfalls steht in diesen sozialmedizinischen Stellungnahmen fast immer eine Empfehlung wie nach XY Jahren mit dem Antragsteller zu verfahren ist... Ob es jetzt nach drei Jahren noch sinnvoll ist etwas anzufordern mag ich nicht beantworten. Lassen Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten und am besten auch durch die Weitergewährung begleiten. Sozialverbände oder wenn es nicht auf den Euro ankommt einen speziallisierten Anwalt für Rentenrecht. In meinen Augen keine Geldverschwendung.. Viel Glück Ihnen!
Richardam 01.02.2014 | 21:37
Herzlichen Dank für ihre bisherigen Einschätzungen. Das mit dem Befund vom DRV Gutachter ist eine gute Idee! Die Rente läuft in 6 Monaten aus, da macht es Sinn vorher zu wissen was damals angedacht wurde.
Remusam 02.02.2014 | 11:10
" Wenn Sie Ihrem Weitergewährungsantrag aussagekräftige Arztbriefe, ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Befundberichte zum Gesundheitszustand beilegen kann es natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne Begutachtung ablaufen." Ja genau KANN - aber nicht muss. Davon auszugehen wäre grob fahrlässig. Man sollte während eines Rentenverfahrens i m m e r mit einer Begutachtung rechnen. Wenn das letzte Gutachten - das aus der Reha - jetzt bereits 3 Jahre alt ist, denke ich ist die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Begutachtung jetzt im Verlängerungsverfahren zumindest erhöht. Aber wie gesagt ist das nicht sicher. Sie werden es dann ja sehen. NUR auf die Berichte der behandelnden Ärzte vertraut die RV nicht so sehr bzw. nicht gerne. Die Gründe sind ja auch nachvollziehbar. Zumal auch in den ärztlichen Berichten meistens ( mangels Fachkenntnisse der meisten Ärzte in dem sozial-medizinischen Bereich) keine Aussagen zur Erwerbsfähigkeit stehen. Insofern wird gerne ein neutraler Gutachter beauftragt, vor allem wenn seitens des med. Dienstes der RV event. sogar eine dauerhafte Berentung erwogen wird. Diese wird oft beim zweiten oder dritten Verlängerungsantrag bereits gewährt. Allerdings dann meist niemals ohne noch einmal und letztmalig eine ganz aktuelle Begutachtung durch einen neutralen Gutachter vornehmen zu lassen. Die RV will da natürlich auf Nummer 100% sicher gehen.
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