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Experten-Antwort

Gutachter Bei Weitergewährungsantrag EM-Rente

von karen29.07.2010 | 19:31
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3 Antworten

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Guten Abend, heute kam von der RV die Auffoderung zum Gutachter.Ich hatte im Juni den Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente(Ablauf Okt.) gestellt. Wozu will die RV bei Antragstellung aktuelle Befundberichte oder fordert diese an wenn ich dann doch zum Gutachter muß? Zweifelt die RV die Diagnosen und Befundberichte der behandelnden Ärzte an oder ist das gängige Praxis trotzalledem die Antragsteller zum Gutachter zu schicken? Ich bin sehr verunsichert da klar ist das mein Zustand sich verschlechtert hat b.z.w. neue Erkrankungen hinzu gekommen sind. Für Hilfe und Erfahrungs- werte im voraus vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Befundbericht werden vor einer Begutachtung angefordert, damit der Gutachter bei der Untersuchung besser auf Ihre Erkrankungen eingehen kann und auch ggf. bereits im Vorfeld abgeklärt werden kann, ob ein "normales" Gutachten ausreicht oder die Begutachtung je nach Erkrankung/Verletzung/Behinderung durch einen Facharzt vorgenommen werden soll.

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2 Antworten

Arnoldam 29.07.2010 | 20:10
Weil die Befundberichte der behandelnden Ärzte sehr häufig ( um nicht zu sagen meistens ) keine Entscheidung zulassen ob weiterhin Erwerbsminderung besteht. Die meistens Ärzte verfügen nicht über eine sozial-medizinische Ausbildung, welche zur Beurteilung einer Erwerbsminderung absolut notwendig ist. Die Befundberichte werden im Prinzip nur deshalb angefordert, um sich eine erstes Bild über den aktuellen Gesundheitszustand sowie über den bisherigen sowie den aktuellen Behandlungsverlauf etc. bilden zu können. Krankheiten, Diagnosen etc. alleine sagen gar nichts über eine Erwerbsminderung aus ! Darum werden die Diagnosen seitens der RV auch nicht angezweifelt, sondern diese in den Befundberichten niedergeschriebenen Dinge reichen schlicht und einfach - meistens - nicht für eine Entscheidung zur EM aus. Schauen Sie sich doch einfach mal ihr letztes Gutachten an und im Vergleich dazu einen Befundbericht. Das ist doch ein Unterschied in Quantität und Qualität wie Tag und Nacht ! Es gilt vor allem eine Prognose hinsichtlich der EM für die Zukunft anzustellen und da sind die meistens behandelnden Ärzte hoffnungslos überfordert und haben gar nicht das Fachwissen um das überhaupt beurteilen zu können... Darum wird eben ein Gutachter eingeschaltet der mit diesen Dingen täglich vertraut ist und die Erwerbsfähigkeit genau beurteilen kann. Auch kommt es nicht auf die Vielzahl der Erkrankungen an, sondern ausschließlich auf deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Jemand kann z.b. 10 Krankheiten haben und ist nicht erwerbsgemindert. Ein anderer hat nur 1 Erkrankung und ist voller EM-Renter und das vielleicht sogar unbefristet. Das Sie jetzt im Verlängerungsverfahren also noch einmal zum Gutachter geschickt werden, ist völlig normal und absolut kein Grund sich darüber aufzuregen. Persönlich wurde ich im Laufe der letzten 4 Jahre sogar schon 6 x im EM-Verfahren begutachtet...
karenam 31.07.2010 | 17:33
Vielen Dank! Ihre Antworten haben mich auf jeden Fall ruhiger gemacht. Gruß Karen
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