Ich schließe mich dem Beitrag von "Lara66" an.
Nach meinen Erfahrungen bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern werden nicht immer mehrere Gutachter zur Wahl gestellt.
Häufiger dürfte daher lediglich ein Gutachter von der Rentenversicherung benannt werden.
Dies mag jedoch sicherlich einerseits vom Rentenversicherungsträger abhängen, da dieser mit den Gutachtern entsprechende Verträge für seine durchzuführenden Begutachtungen abzuschließen hat, als auch andererseits auch regional verschieden ausfallen, da in Ballungsräumen oder in großen Städten je nach Fachrichtung mehrere Gutachter mit dem jeweiligen Rentenversicherungsträger zusammen arbeiten.