Hallo jazzman,
leider kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob die längere Wartezeit auf die Erstellung des Gutachtens sachlich gerechtfertigt ist oder nicht. Die Verzögerung bei der Erstellung kann vielfältigste Gründe haben. Soweit sich der Sachverhalt tatsächlich nicht telefonisch über den Gutachter oder den Rentenversicherungsträger klären oder beschleunigen lässt, haben Sie noch die Möglichkeit, sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und eine entsprechende Beschwerde vorzutragen.