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Gutachter DRV

von Katja31.03.2009 | 17:50
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen Rentenantrag gestellt und wurde daraufhin zum psych. Gutachter geschickt. Der Gutachter hat mir haptsächlich nur Fragen zu meiner Kindheit gestellt. Wie will man feststellen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wenn man die Kindheitserlebnisse erfragt? (Seltsam diese Psychologen). Dann habe ich gefragt, ob ich Einsicht in das fertige Gutachten bekomme, da es ja um mich geht. Da sagte der Psych. nein, es sei nur für die DRV bestimmt. Wie kann ich den feststellen, was der Psych tatsächlich erarbeitet hat? Danke im Voraus

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Ergänzung zu den Ausführungen von -_- können Sie auch gerne eine Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen inklusive des medizinischen Teils beantragen.

Regelmäßig findet die Akteneinsicht in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe statt. In diesem Rahmen können auch Kopien gefertigt werden.

Pro Blatt Kopie kann eine Gebühr bis zu 0,50 Euro erhoben werden.

Vor dem Gutachtentermin erhält der Gutachter in der Regel die beim Rententräger bereits vorliegenden (auch von Ihnen selbst eingereichten) medizinischen Unterlagen zur Auswertung. Zu Beginn des schriftlichen Gutachtens wird eine Zusammenfassung dieser Dokumente niedergeschrieben. Die vom Gutachter selbst erhobenen Befunde sollten in einem Kontext dazu stehen und mit einer Aussage zur Erwerbsminderung enden. Mit einem Verhältnis "Milch zum Stier" wäre in der Folge das Thema verfehlt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das mit den Kopien und Kosten hat Corletto so meines Erachtens vollständig dargestellt.

Zu seiner Haltung zum MdK möchte ich gerne ergänzen, dass sehr wohl das Gutachten des MdK zählt. Der Mangel an dem Gutachten ist weniger , dass es im Auftrag der Krankenkasse erstellt wird, sondern vielmehr die kurze Fassung. Zumindest ist es zu kurz (in der Regel hatte ich ein DIN A 4 Blatt in Händen), um schon daraus eine Erwerbsminderung ableiten zu können. Im Rentengutachten wird dagegen ausführlich ermittelt, in wie weit Sie einer Erwerbstätigkeit noch nachgehen können oder nicht mehr. Der MdK gibt in kurzer Form nur eine Richtung vor, zum Beispiel die Empfehlung Rente zu beantragen.

8 Antworten

-_-am 31.03.2009 | 19:49
Da irrt der Psych. Natürlich können Sie das Gutachten bekommen, nur eben nicht vom Psych, sondern von der DRV. Schreiben Sie an die Sachbearbeitung, dass Sie eine Kopie wünschen. Wenn man Ihnen das Gutachten nicht selbst senden will, können Sie einen Arzt Ihrer Wahl mit der Entgegennahme und Vermittlung beauftragen, an den das Gutachten gesandt werden soll. Gerade im Bereich des Sozialleistungsrechts enthalten Akten oft Angaben insbesondere medizinischer Art und über die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten. Die Kenntniserlangung solcher Tatsachen durch die Akteneinsicht kann für einen Beteiligten erhebliche Nachteile mit sich bringen. § 25 Abs. 2 SGB 10 enthält daher für den Bereich des SGB geltende Besonderheiten für das Akteneinsichtsrecht aus medizinischen und fürsorgerischen Gesichtspunkten. Die Vorschrift enthält kein Verbot zur Gewährung der Akteneinsicht, sondern verweist den Rentenversicherungsträger allenfalls auf bestimmte Fürsorgepflichten. Deshalb räumt Absatz 2 Satz 4 der Vorschrift dem Beteiligten weiterhin das unbeschränkte Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Akten nach § 25 Abs. 1 SGB 10 ein, auch wenn diese weittragende Angaben über seinen Gesundheitszustand enthalten (BT-Drucks. 8/4022, S. 81). Lesen Sie mehr dazu unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Gibtnichtgehtnichtam 01.04.2009 | 02:52
Oh ja, kenne ich auch. Da ich aber Mitglied beim VdK bin, hat man für mich das Gutachten bei der DRV angefordert. Inhaltlich hatte das Gutachten so viel mit mir zu tun wie Milch zum Stier. ;-)
Katjaam 01.04.2009 | 09:20
Hallo Sie schrieben: Inhaltlich hatte das Gutachten so viel mit mir zu tun wie Milch zum Stier. ;-) Hatte dann dieses Gutachten für Sie negative Auswirkungen hinsichtlich Ihres Antrages? Haben Sie sich daggen gewehrt? Danke für jeden Hinweis.
Corlettoam 01.04.2009 | 11:32
Ein Gutachten welches im Auftrag der Rentenversicherung über Sie erstellt wird, hat in aller Regel immer Auswirkungen auf ihren EM-Antrag ! Das Gutachten ist zwar sicher nicht alleine ausschlagend ob eine EM-Rente bewilligt wird oder nicht, aber hat sicher im gesamten Verfahren eine herausragende und sehr oft auch entscheidende Bedeutung. Bei der Entscheidung über eine EM-Rente werden vom med. Dienst der RV immer alle über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen,Atteste, Befundberichte und eben das Gutachten berücksichtigt. Um das Gutachten zu bekommen sollten Sie als erstes mal die Rentenversicherung direkt anschreiben und freundlich um Zusendung des Gutachtens bitten. In vielen Fällen bekommen Sie dann auch das Gutachten direkt zugesandt oder die RV schickt es - wenn Sie es aus med. Gründen für erforderlich hält ! - zu ihrem behandelndem Facharzt. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist dies sehr häufig der Fall. Sollte die RV weder Ihnen noch ihrem Arzt das Gutachten zusneden, können Sie nur via VDK/SoVD oder einem Rechtsanwalt das Gutachten anfordern. Beide institutionen werden es in jedem Falle bekommen und ihnen dann zugänglich machen.
Anneam 01.04.2009 | 15:59
Da der Satz da so alleine steht, muss ich reagieren. Mit welcher Berechtigung werden 0,50 Euro für EINE Kopie genommen?
Corlettoam 01.04.2009 | 16:13
Wie der Experte schrieb, KANN eine Kopie 0,50 € kosten - muss es aber nicht ! Theoretisch KANN Ihnen auch 1 € oder nur 10 Cent pro Kopie abverlangt werden. Und wenn Sie großes Glück haben , bekommen Sie die Kopie(n) vielleicht auch umsonst ( wenns nicht gerade 50 Seiten sind... ) Die Kosten für Fotokopien werden von der Behörde/ Stadtverwaltung nach eigener Satzung bzw. eigenem Ermessen festgelegt. Teuer sind Kopien bei Behörden schon alleine deshalb, weil bei einer Rentenakte immer eine Mitarbeiter der Behörde/Verwaltung diese Kopien anfertigt. Man sagt welche Seiten man kopiert haben möchte und der Mitarbeiter macht dies dann. Dies kostet natürlich Arbeitszeit und damit (mehr ) Geld. Alleine aus dieser Tatsache ergibt sich der relativ hohe Preis pro Fotokopie.
warumam 01.04.2009 | 16:36
REHA au entlassen, Prognose nach 6 Monaten 6 Std. und mehr.(Okt.08) Jan.09 lt MDK-Gutachten unter 3 Std. und soll Rentenantrag stellen (auch lt. Arzt und KK). Jetzt soll ich wieder zu einem Gutachter der RV obwohl das letzte Gutachten erst 2 Monate alt ist. Zählt das Gutachten vom MDK nicht?
Corlettoam 01.04.2009 | 18:01
" Nur " AU ( arbeitsunfähig ) aus einer Reha entlassen zu werden, heisst nicht gleich erwerbsgemindert zu sein und damit eine EM-Rente zuerkannt zu bekommen . Darum wurden Sie ja auch seinerzeit in der Reha als VOLL erwerbsfähig ( mehr als 6 Std. ) eingestuft. Das danach erstellte MDK Gutachten der Krankenkasse spielt für das Rentenverfahren keine Rolle. Hier wird ihre Arbeitsfähigkeit geprüft und nicht ihre Erwerbsfähigkeit . Das ist ein großer Unterscheid ! Klar das der MDK bzw. die Krankenkasse Sie gerne in die EM-Rente abschieben würde, um kein Krankengeld mehr zu zahlen.... Insofern kann man die MDK Gutachten ( was die Erwerbsfähigkeit anbelangt )im Prinzip vergessen und in " die Tonne treten ". Die Erwerbsfähigkeit stellt einzig und alleine die Rentenversicherung fest ! Die Krankenkasse möchte gerne darauf Einfluss nehmen, hat diesen aber in der Praxis nicht. Also das MDK Gutachten zählt nicht für die Entscheidung im EM-Rentenverfahren . Die RV wird sich immer auf den Rehabericht sowie das " eigene " Gutachten berufen und hiernach ihre Entscheidung fällen.
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