In Ergänzung zu den Ausführungen von -_- können Sie auch gerne eine Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen inklusive des medizinischen Teils beantragen.
Regelmäßig findet die Akteneinsicht in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe statt. In diesem Rahmen können auch Kopien gefertigt werden.
Pro Blatt Kopie kann eine Gebühr bis zu 0,50 Euro erhoben werden.
Vor dem Gutachtentermin erhält der Gutachter in der Regel die beim Rententräger bereits vorliegenden (auch von Ihnen selbst eingereichten) medizinischen Unterlagen zur Auswertung. Zu Beginn des schriftlichen Gutachtens wird eine Zusammenfassung dieser Dokumente niedergeschrieben. Die vom Gutachter selbst erhobenen Befunde sollten in einem Kontext dazu stehen und mit einer Aussage zur Erwerbsminderung enden. Mit einem Verhältnis "Milch zum Stier" wäre in der Folge das Thema verfehlt.