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Experten-Antwort

Gutachter EM-Rente

von Metal Guru22.12.2011 | 19:20
4473 Ansichten
3 Antworten

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Welches Gewicht hat die Empfehlung des Gutachters der RV zu einem Antrag auf EM-Rente. Folgt der Sozialmedizinische Dient, der über den Antrag entscheidet, aber im Gegensatz zum Gutachter den Patienten nie gesehen hat also der Empfehlung des Gutachters ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2011 | 07:24

Hallo Metal Guru,

dem Beitrag von Krämers ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

2 Antworten

Krämersam 22.12.2011 | 19:47
Wie Sie schon selbst geschrieben haben, handelt es sich bei der Einschätzung des Gutachters zur Erwerbsminderung nur um eine Empfehlung. Der med. Dienst der RV kann sich dem anschließen, muss es aber nicht. Die Entscheidung ob letztlich eine EM-Rente zuerkannt werden kann oder nicht, erfolgt immer aus der Gesamtbewertung aller med. Unterlagen die über den Antragsteller vorliegen und nicht nur alleine aufrgund des Gutachtens. Das Gutachten ist also nur ein Teil des Ganzen, wenn natürlich auch ein sehr wichtiger. Das aber immer und grundsätzlich dem Gutachten auch gefolgt wird, kann man also pauschal so eben nicht sagen.
Alltagsbegleiteram 23.12.2011 | 04:34
Prinzipiell wird ein externer Gutachter von der Rentenversicherung beauftragt, wenn eine Entscheidung nach Aktenlage durch den beratungsärztlichen Dienst nicht eindeutig getroffen werden kann. Daher hat dieses Gutachten natürlich bedeutsamen Einfluss auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Gelegentlich kommt es vor, dass die gutachterliche Leistungsbeurteilung nicht vollständig in die Entscheidung der Rentenversicherung einfließt. Sollte aber der Gutachter eine volle Erwerbsminderung festgestellt haben und die Rente dennoch aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, hätten Sie durchaus gute Karten bei einem Widerspruch.
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