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Gutachter Gutachten anfechten!!!

von Sabrina Kersten27.04.2016 | 13:02
8130 Ansichten
39 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich hab jetzt von der VDK ein Gutachten von einem Gutachter der DRV erhalten. Ich möchte auch auf keine näheren Einzelheiten eingehen. Mich belastet seit 7 Tagen dieses Gutachten so sehr obwohl ich einen ernueten Gutachtermin Termin hab, dass ich eigentlich gerne persönlich gegen diesen Gutachter vorgehen möchte. Wie macht macht man so etwas. Diesem Gutachter müsste das Handwerk entzogen werden weil dieser Gutachter mich gerade einmal 40-45 Minuten gebutachtet hat und in dem Gutachten nur Mist steht. Mir geht es darum persönlich gegen diesen Gutachter vorzugehen und ich bitte erneut um freundliche Aussagen und nicht von manchen .... die einfach mitreden wollen. Danke für die Hilfe.

39 Antworten

Mitarbeiter DRVam 27.04.2016 | 13:25
Vorweg - Ich bin kein Jurist. Ich denke, bevor Sie "persönlich gegen diesen Gutachter vorgehen", wäre es ratsam ein persönliches Gespräch zu suchen (sobald das Verfahren beendet ist) Rechtlich dagegen vorgehen wäre interessant. Die Frage sollte sich allerdings erst dann stellen, wenn der gewünschte Antrag nicht nach Ihrer Vorstelliungen beschieden wird. Gegebenenfalls im Falle einer Ablehnung dies im Widerspruchsverfahren erörtern. Wenn das Antragsverfahren positiv endet, können Sie dennoch ein Schreiben an dem Medizinischen Dienst schreiben, welcher das externe Gutachten in Auftrag gegeben hat. Da von der Rentenversicherung niemand dabei ist, wären solche Mittelungen dahingehend wichtig, wenn die Beschwerden über einen bestimmten externen Gutachter sich häufen. Denn dann wird auch der Medizinische Dienst zukünftig von diesem Abstand nehmen. Zivilrechtlich: Fraglich ob das sinnvoll/zielführend ist. Materiell gesehen sind Ihnen keine Kosten entstanden, aber ich weiß, was Sie meinen.
Saskiaam 27.04.2016 | 13:28
Mein erster Gutachtertermin dauerte genau 10 Minuten, in dem Gutachten war ich übrigens ein Mann :-), der über ein erhebliches Übergewicht verfügte... Arbeitsfähig war ich natürlich auch. Als ich dazu eine Stellungnahme schrieb, habe ich darüber noch nicht mal eine Äußerung erhalten. Der Gutachter praktiziert immer noch, ob er mittlerweile Männlein vom Weiblein unterscheiden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Kimam 27.04.2016 | 13:50
Es stellt sich ein bisschen die Frage, was genau Sie erreichen möchten, denn Sie vermischen m. E. zwei Ebenen: Möchten Sie a) den Ihrer Meinung nach fachlich falschen Inhalt des Gutachtens entkräften/widerlegen oder b) persönlich gegen den Gutachter vorgehen, weil er Ihnen persönlich geschadet hat? In erster Linie zielführend, vor allem für einen positiven Ausgang Ihres Verfahrens, wäre eine fachlich fundierte Gegendarstellung zum Gutachten, z. B. in Form eines Gegengutachtes. Auch Ihre behandelnden Fachärzte könnten sich differenziert mit dem Gutachten auseinander setzen, zu bedenken ist hier jedoch, dass dieses im Bereich Sozialmedizin erstellt wurde und die behandelnden Ärzte hier in der Regel keine Kompetenzen in diesem Gebiet haben. Dennoch ist es zumindest eine erste, naheliegende Möglichkeit, allgemein Fachpersonal nach einer Zweitmeinung zu fragen. Nun fragen Sie also dennoch, was persönlich machbar ist. Zunächst unterliegen Ärzte, also auch Gutachter, m. E. der Fachaufsicht der Ärztekammer. Diese Stelle übt demnach allgemein die Aufsicht aus und kann in solchen Streitfällen zumindest eingeschaltet werden. Ich kann allerdings an dieser Stelle nicht beurteilen, ob sie sich auch eines solchen Falles annimmt. Hier könnte sie an den Leistungsträger verweisen, wenn der Gutachter im Auftrag eines solchen tätig geworden ist und dieser auch eine direkte Vorgesetztenfunktion innehat. Dieser wäre dann also zu kontaktieren. Es ist nicht zu überlesen, dass Ihr Beitrag emotional geprägt ist. Sie erklären ein persönliches Motiv ja auch ganz offen und direkt. Ich bin kein Jurist, möchte jedoch auch zu bedenken geben, dass persönliche Motive subjektiv sind, also eher schwierig auch objektiv beweisbar. Es ist also für Sie möglicherweise ein kurzer Weg von einer persönlichen Anschuldigung hin zu einer Verleumdung o. ä. – und damit könnten Sie sich dann u. U. selbst strafbar machen. Erst wenn Sie ein persönliches Motiv des Gutachters auch wirklich beweisen können, sollten Sie also einen solchen Weg einschlagen. Ich rate daher, zunächst etwas „runterzukommen“ und die weitere Vorgehensweise dann nicht alleine und vorschnell zu entscheiden. Nicht zuletzt dafür ist auch Ihr Bevollmächtigter da!
Herz1952am 27.04.2016 | 13:59
Simulanten haben da keine Chance.
Herz1952am 27.04.2016 | 13:52
Sie sollten sich einen Rentenberater zu Hilfe holen und den Gutachter wegen Nötigung strafrechtlich belangen. Eine ordentliche Begutachtung dauert mindestens 3 Stunden. Außerdem sollten Sie den Gutachter bei der Ärztekammer melden, damit ihm seine Lizens entzogen wird.
Böses Tantchenam 27.04.2016 | 14:04
Hallo Sabrina, erst einmal würde ich Widerspruch gegen dieses Gutachten mit " Begründung " erheben. Dann warten was kommt und dann handeln. MfG Böses Tantchen
Eleonore B.am 27.04.2016 | 14:03
Zitat von Saskia anzeigenausblenden
Menschen bzw. Gutachten, die erheblich übergewichtig sind, sind in der Regel fresssüchtig und müssen ihre Sucht bedienen. Diese sind daher ihren Auftraggebern besonders verpflichtet, da sie diese Einnahmequelle zur Bedienung ihrer Sucht aufrechterhalten müssen. Sie werden sich daher bei der Erstellung des Gutachtens vornehmlich an der Interessenlage des Auftraggebers ausrichten. Bei der Einlegung ihrer Rechtsmittel sollten sie daher auch die von ihnen erlebte Vorgehensweise des Gutachters bei der Erstellung des Gutachtens erläutern. Grundsätzlich sollte man bei Menschen, die eine Sucht haben, immer vorsichtig sein.
???am 27.04.2016 | 14:05
Wie Sie gegen den Gutachter vorgehen können, hängt auch von der Frage ab, ob es sich bei ihm um einen niedergelassenen oder einen bei der DRV angestellten Arzt handelt. Bei einem Mitarbeiter der DRV können Sie sich bei seinem Vorgesetzten (notfalls Geschäftsführer der zuständigen DRV) beschweren und um Stellungnahme bitten. Bei einem niedergelassenen Arzt ist wohl die Krankenkasse oder die Ärztekammer der richtige Ansprechpartner. Ein Abdruck der Beschwerde sollte an die DRV gehen. Bedenken Sie jedoch eines: Ein Gutachten ist immer nur eine Meinungsäußerung. Den Spruch "Vier Ärzte gefragt und fünf Meinungen bekommen" kennen Sie ja sicher auch. Von daher macht eine Beschwerde nur Sinn, wenn objektiv nachweisbare Fehler (wie bei Saskia) vorliegen. Sollten Sie sich "nur" falsch, evtl. ungerecht oder unfair, beurteilt fühlen, werden Sie wenig Chancen haben, etwas zu erreichen. Sie müssen sich auch nicht jeden Schuh anziehen, den Ihnen irgendjemand hinwirft. Sollte es Ihnen eher darum gehen, wieder zur Ruhe zu kommen, ist wohl ein direktes Gespräch mit dem Gutachter der sinnvollere Weg. Ob er einfacher und für Sie besser ist, müssen Sie entscheiden.
Netter Onkelam 27.04.2016 | 14:13
Zitat von Böses Tantchen anzeigenausblenden
Widerspruch ist nur dann möglich, wenn eine Entscheidung (= Bescheid) getroffen wurde. Sabrina hat geschrieben, dass noch ein zweites Gutachten erfolgt und folglich das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wäre ein jetziger Widerspruch unzulässig. P.S.: Wenn Sie (offensichtlich) mit dem (einfachsten) Verwaltungsrecht nicht konform sind, sollte Sie von solchen Beiträgen zukünftig Abstand nehmen.
Nahlaam 27.04.2016 | 14:37
Ich denke, das beste wäre eine Stellungnahme abzufassen, in der Sie den Ablauf des Termins schildern und auf die Ihrer Meinung nach fehlerhaften Teile des Gutachtes eingehen und diese an die DRV zur Aufnahme in Ihre Akte zu senden. Natürlich könnten Sie versuchen, gegen den Gutachter eine Anzeige wegen Nötigung und Verleumdung zu erstatten, diese wird aber nicht erfolgreich sein, da sich diese Tatbestände nur schwer nachweisen lassen. Nur mit handfesten Beweisen, schriftlicher wie persönlicher Art würde eine minimale Chance bestehen. Vermutlich ist es für Ihr Befinden wirklich am besten, das Gutachten zu "zerpflücken", damit Sie diesen leidigen Termin und das nachfolgende Gutachten hinter sich lassen können. Schicken Sie diese Stellungnahme nicht nur direkt zu Ihrer DRV, sondern am besten auch an die Beschwerdestelle. Möglicherweise führt das dann dazu, dass dieser Gutachter nicht mehr gewählt wird. Die Aussichten sind aber nicht sehr hoch. Alles Gute für Sie.
R. Schnorram 27.04.2016 | 14:39
Was gibt es denn 3 Stunden lang zu begutachten, wenn die erforderlichen Feststellungen viel schneller gemacht werden können? Und mit welcher Begründung? Wissen Sie etwa, was dieser Gutachter angeblich falsch gemacht hat? Wirklich erstaunlich, was hier manche Leute für Tipps geben, obwohl sie den genauen Sachverhalt nicht kennen!
Herz1952am 27.04.2016 | 15:26
Sie sollten sich einen Rentenberater zu Hilfe holen und den Gutachter wegen Nötigung strafrechtlich belangen. Eine ordentliche Begutachtung dauert mindestens 3 Stunden.
Was gibt es denn 3 Stunden lang zu begutachten, wenn die erforderlichen Feststellungen viel schneller gemacht werden können? Und mit welcher Begründung? Wissen Sie etwa, was dieser Gutachter angeblich falsch gemacht hat? Wirklich erstaunlich, was hier manche Leute für Tipps geben, obwohl sie den genauen Sachverhalt nicht kennen!
Ich kenne doch den genauen Sachverhalt: Der Gutachter hat nur 40-45 Minuten begutachtet und anschließend "Mist" geschrieben. Solche Leute sind für unser Gesundheitssystem nicht tragbar. Unter 3 Stunden kann auch der beste Gutachter dieser Welt keine ordentliche Begutachtung durchführen. Sinnvoll wären sogar zwei ganze Tage!
R. Schnorram 27.04.2016 | 14:56
Ich wurde 2 mal von DRV-Gutachtern und 1 mal vom MDK begutachtet. Keine Begutachtung dauerte länger als 45 Minuten aber trotzdem waren die Gutachten fair und sachlich korrekt. Und "Mist" steht eigentlich in allen Gutachten, die nicht die Erwartungen der Betroffenen erfüllen.
Böses Tantchenam 27.04.2016 | 15:34
Zitat von Netter Onkel anzeigenausblenden
erst einmal würde ich Widerspruch gegen dieses Gutachten mit " Begründung " erheben. Dann warten was kommt und dann handeln.
Widerspruch ist nur dann möglich, wenn eine Entscheidung (= Bescheid) getroffen wurde. Sabrina hat geschrieben, dass noch ein zweites Gutachten erfolgt und folglich das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wäre ein jetziger Widerspruch unzulässig. P.S.: Wenn Sie (offensichtlich) mit dem (einfachsten) Verwaltungsrecht nicht konform sind, sollte Sie von solchen Beiträgen zukünftig Abstand nehmen.
Es war nur ein Guter Rat Es gibt nicht nur so Schlaue " Personen " wie """Sie """sind
Dr.Dödelam 27.04.2016 | 16:42
Selten soviel Blödsinn gelesen. 1. Ein Gutachten kann man nicht anfechten, nur den daraus erfolgten Verwaltungsakt. 2. Sie sollten erst einmal ein Jurastudium absovieren, bevor Sie Menschen dazu raten, Strafrechtliche Schritte zu unternehmen, die einfach nur lächerlich sind. 3. Welche Lizenz soll man denn dem Gutachter entziehen? Die Lizenz zum Martini schütteln? 4. Bevor Sie beurteilen wollen, wie lange eine Begutachtung dauern sollte, sollten Sie erstmal ein Medizin Studium abschließen. Als Beispiel, ein Mensch kommt mit kompletten Querschnitt zur Begutachtung, was soll der Gutachter dann in 1-2 Tagen alles begutachten, das er nicht in 10 Minuten feststellen kann? Letztendlich, es regen sich immer nur diejenigen über Gutachten auf, die mit ihrem Rentenantrag auf die Nase gefallen sind, wobei sie eigentlich selbst sicher sind, eine EMR verdient zu haben. Aber nicht alle eingebildeten Krankheiten führen zur EMR. Und das ist gut so!
Lenaam 27.04.2016 | 17:04
Meine Begutachtungen dauerten ungefähr je eine Stunde. Die EMR wurde danach genehmigt. Häufig liegt es doch am falschen Verhalten der Patienten während der Begutachtungen.
Inkaam 27.04.2016 | 17:19
Hallo Bei mir war das so wie bei Lena. Nicht mal eine Stunde. Die Gutachter haben im Vorfeld ja schon die ganzen Befunde und tragen das dann zusammen. Entweder die Erkrankung ist so schwerwiegend , dass man berentet wird oder halt nicht. Dann bleibt ja noch das Sozialgericht. :)
KSCam 27.04.2016 | 18:30
alles kurz zusammengefasst: eine "Beschwerde" bei der DRV kann sinnvoll sein, wenn es sich um einen Gutachter handelt, der dort angestellt ist. Als Folge der Beschwerde hat der Arzt die Möglichkeit seine Gründe darzulegen und dann entscheidet letztendlich die Personalabteilung ob er was falsch gemacht hat oder nicht und welche Konsequenz sein "Fehlverhalten" hat. Ist es ein externer Gutachter können gehäufte Beschwerden höchstens dazu führen, dass dieser Doktor von der DRV keinen Gutachtensauftrag erhält. Ein Widerspruch gegen ein in Ihren Augen unrichtiges Gutachten ist nicht möglich, Widerspruch können Sie höchsten gegen eine Ablehnung (Rente oder Reha) einlegen. Gegen Gutachten können Sie höchstens Ihre Sicht der Dinge schildern. So weit betrifft alles die DRV. Alles andere wie Strafanzeigen, Schadensersatzklagen usw. liegen nicht im Bereich der DRV und sind somit im Forum fehl am Platz. Nehmen Sie sich einen Anwalt und überlegen mit ihm weswegen Sie diesen Gutachter verklagen wollen und welchen Sinn die Anzeige hat. Das alles ist kein Rententhema.
Lenaam 27.04.2016 | 19:20
Zitat von Lena anzeigenausblenden
Hallo Iris, wenn sie zitieren, dann bitte richtig. Obiges schrieb ich, ihre Antwort gehört unter das Zitat, sonst könnte man meinen, ihre Antwort stammt von mir. Wenn sie die EMR bekamen, dann ist doch egal, was der Gutachter zu ihren Möbeln meinte. Dass könnte übrigens schon zur Begutachtung gehört haben! Warum, dass überlasse ich ihrer Phantasie.
Dr. Göbelam 27.04.2016 | 19:55
Selten soviel Blödsinn gelesen. 1. Ein Gutachten kann man nicht anfechten, nur den daraus erfolgten Verwaltungsakt. 2. Sie sollten erst einmal ein Jurastudium absovieren, bevor Sie Menschen dazu raten, Strafrechtliche Schritte zu unternehmen, die einfach nur lächerlich sind. 3. Welche Lizenz soll man denn dem Gutachter entziehen? Die Lizenz zum Martini schütteln? 4. Bevor Sie beurteilen wollen, wie lange eine Begutachtung dauern sollte, sollten Sie erstmal ein Medizin Studium abschließen. Aber nicht alle eingebildeten Krankheiten führen zur EMR. Und das ist gut so!
Sie sind albern, Ihnen fehlt die sittliche Reife. Enthalten Sie sich daher künftig Ihrer unangebrachten Ergüsse. Oder sind Sie einer von IHNEN?!
Herz1952am 27.04.2016 | 20:32
Hallo Sabrina Kersten, Der Beitrag von "Herz1952" stammt von meinem Doppelgänger. Wenn Sie dem Gutachter eins auswischen wollen, können Sie es über eine Dienstaufsichtsbeschwerde tun. Schildern Sie einfach was vorgefallen ist. Wirkung wird es wohl keine haben, außer, dass sich der Gutachter bei seiner vorgesetzten Stelle rechtfertigen muss. Ich hab dieses "Spiel" mal zusammen mit meinem Rentenberater gegenüber einem Gutachter des MDK gemacht. Ich sagte auch, das bringt wohl nichts. Aber der Berater meinte, dass sich der Gutachter zumindest damit beschäftigen muss und vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen muss. Immerhin hat sich die Krankenkasse entschuldigt und gemeint, dass es keinesfalls die Absicht war, mich persönlich anzugreifen (oder so ähnlich). Der Gutachter hat einfach auch behauptet, dass ich ein Gewicht von "x" kg noch heben könnte, ohne dass er das getestet hatte. Außerdem stand in dem Gutachten, ich käme mit den Händen im Stehen bis 10 cm an den Boden. Mein Berater hat diesen Test gemacht und meinte es seien 30 cm und der Gutachter hätte die Perspektive nicht richtig wahrgenommen (von oben geschaut). Es ist doch ein Kreuz mit diesen Gutachtern allgemein. Ist wenigstens der Name des Gutachters ersichtlich? Ich hatte ihn mir gemerkt, weil ihn mir die Kasse "schwärzen" wollte. Aber es ist unerheblich, Sie haben ja das Gutachten aus dem die Identifikation hervorgeht. Ich nehme an, dass es sich um einen angestellten Gutachter einer Regionalen Rentenversicherung handelt. Es scheint wirklich so zu sein, dass es zweierlei Klassen von Rentenantragssteller gibt. Die einen gehören zur DRV Bund Berlin, die anderen werden von den Regionalträgern begutachtet. Die DRV Bund beauftrag "freie Ärzte". Muss aber in Ihrem Fall auch nicht sein.
Nyxam 27.04.2016 | 21:58
Hallo Sabrina Kersten, Auch ich würde Ihnen empfehlen, sich bei dem weiteren Vorgehen nicht zu sehr von ihren Emotionen leiten zu lassen. Haben Sie die Möglichkeit, das Gutachten mit ihrem Hausarzt oder jemanden im näheren Umfeld mit medizinischem Sachverstand zu besprechen? Ich vermute, dass ein subjektiver Blick von aussen ihre Gemütslage beruhigen könnte, weil Dinge, die ihnen wichtig erscheinen, womöglich gar nicht relevant sind. Anderenfalls können Sie immer noch die Löschung der unrichtigen(!) Daten beantragen. Lässt sich die Unrichtigkeit nicht nachweisen, wird zumindest ihre Darstellung bei der weiteren Bearbeitung mit dem Gutachten verbunden. Und bei allem verständlichen Ärger: bitte sachlich bleiben... Alles Gute!
Dr.Dödelam 27.04.2016 | 23:37
Da Gutachter in der Regel, im Gegensatz zu den Ärzten des MDK, frei praktizierende Ärzte sind, ist Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde wieder mal Quatsch². Manchmal sollte man einfach einmal die Finger von der Tastatur lassen!
Na sowasam 28.04.2016 | 08:39
@Herz1952 na. geht`s wieder los? Nötigung????? § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Achso, wie sieht es denn eigentlich mit Deiner "Leidensgeschichte" aus, die hast Du heute ja noch gar nicht erzählt.
Schorscham 28.04.2016 | 10:43
Bisher ist doch lediglich bekannt, dass die Begutachtung "nur" 45 Minuten gedauert hat und dass der Gutachter ANGEBLICH "Mist" geschrieben hat. Beides dürfte wohl kaum ein Grund für irgendwelche "Auswisch-Massnahmen" sein. Seltsamerweise liefen meine Begutachtungen stets reibungslos ab. Sei es bei der Begutachtung aufgrund meines damaligen Reha-Antrages, meines Rentenantrages oder aufgrund einer Überprüfung durch den MDK. Alle Gutachter waren, außer dem MDK-Gutachter, selbstständige Ärzte ohne "Vorgesetzte", vor denen sie sich rechtfertigen müssten. Wenn Ihr damaliger Gutachter Ihr körperliches Restleistungsvermögen zu optimistisch eingeschätzt haben sollte, dann war das sein gutes Recht. (Über subjektive Leistungsbeurteilungen und darüber, dass es keine Tabellen gibt, aus denen man Restleistungsvermögen objektiv ablesen kann, hatten wir schon erschöpfend an anderen Stellen diskutiert.) Vielleicht hatte er sogar Recht und Sie waren nur zu übervorsichtig? Wenn man sich falsch beurteilt fühlt, dann gibt es Mittel und Wege, seine Standpunkte darzulegen und ggf. eine erneute Begutachtung zu bewirken. Beschwerden über Gutachter, nur weil sie andere Ansichten vertreten als man selbst, sind aber einfach nur lächelich, solange sie keine strafbaren Handlungen begangen haben. MfG
=//=am 28.04.2016 | 13:13
Außerdem sollten Sie den Gutachter bei der Ärztekammer melden, damit ihm seine Lizens entzogen wird. Ich kenne doch den genauen Sachverhalt: Der Gutachter hat nur 40-45 Minuten begutachtet und anschließend "Mist" geschrieben. Solche Leute sind für unser Gesundheitssystem nicht tragbar. Unter 3 Stunden kann auch der beste Gutachter dieser Welt keine ordentliche Begutachtung durchführen. Sinnvoll wären sogar zwei ganze Tage!
Selten soviel Blödsinn gelesen. 1. Ein Gutachten kann man nicht anfechten, nur den daraus erfolgten Verwaltungsakt. 2. Sie sollten erst einmal ein Jurastudium absovieren, bevor Sie Menschen dazu raten, Strafrechtliche Schritte zu unternehmen, die einfach nur lächerlich sind. 3. Welche Lizenz soll man denn dem Gutachter entziehen? Die Lizenz zum Martini schütteln? 4. Bevor Sie beurteilen wollen, wie lange eine Begutachtung dauern sollte, sollten Sie erstmal ein Medizin Studium abschließen. Als Beispiel, ein Mensch kommt mit kompletten Querschnitt zur Begutachtung, was soll der Gutachter dann in 1-2 Tagen alles begutachten, das er nicht in 10 Minuten feststellen kann? Letztendlich, es regen sich immer nur diejenigen über Gutachten auf, die mit ihrem Rentenantrag auf die Nase gefallen sind, wobei sie eigentlich selbst sicher sind, eine EMR verdient zu haben. Aber nicht alle eingebildeten Krankheiten führen zur EMR. Und das ist gut so!
Sie sprechen mir voll aus dem Herzen!!! :-) Wirklich JEDER, der einen Reha- oder Rentenantrag stellt, ist der absoluten Meinung, dass ihm eine Reha oder Rente zusteht! Leider gibt es auch viele Ärzte, die ihre Patienten geradezu überreden, einen Antrag zu stellen. Obwohl es gerade für eine EM-Rente nicht ausreicht, "nur" krank zu sein. Selbst manche Ärzte kennen wohl den Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbs(unfähigkeit)minderung nicht. Wenn dann ein Sozialmediziner untersucht und ein ganz anderes Ergebnis rauskommt, hat der Gutachter ein völlig falsches Bild dargestellt. Wobei ich absolut nicht ausschließen möchte, dass es auch in diesem Berufskreis solche und solche gibt.
Herz1952am 28.04.2016 | 14:17
@ =//=, Der Beitrag, auf den Sie geantwortet haben stammt nicht von mir, bzw. der zitierte Teil war nicht von mir. (Beitrag "Dr. Dödel"). Mit Ihrem Schlusssatz stimme voll überein, bzw. weise auf die Komplexität von "Gesundheit", Krankheit und Leistungsfähigkeit hin. @Schorsch, ich habe ja nicht geschrieben, dass bei mir der MDK-Gutachter global gesehen, falsch beurteilt hat. Nur hat er mir sogar unterstellt, ich hätte "Theater" gespielt und hat auch noch gesagt, wir wollen Sie nicht und schicken Sie zum Arbeitsamt. Durch den Herzinfarkt 10 Tage später war aber alles Makulatur. Es ging ja da um Rücken/Brustbeinschmerzen, diese traten dann auch nachts auf und ich musste aufstehen, Schmerzen am Anfang schnell weg, wenn ich aufstand. Beim Skifahren, fuhr ich sogar keinen Sessellift mehr sondern, wenn möglich Schlepplift (aufrechte Haltung). Zum Schluss habe ich selbst angezweifelt, dass ich das wieder loskriege, wenn ich nicht mehr arbeitet. Aber ich konnte es einfach nicht mehr kompensieren, diese Sitzen während der Arbeit. Er hat aber, technisch gesehen, auch nicht richtig objektiv beurteilt. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kam auch nicht von mir, sondern von meinem Berater und wurde im Zusammenhang mit der verweigerten Krankengeldzahlung gemacht, also einem Verwaltungsakt. Und wie sie schon erwähnten, Sie hatten ja auch einen neutralen Gutachter, der zwar Geld für das Gutachten bekommen hat, aber nicht bei einer regionalen RV angestellt war. Mein Berater hat von einem Falle erzählt, der im Widerspruchsverfahren gegen den Rentenantragssteller vor Gericht aufgrund eines Gutachters entschieden wurde. Als der Berater ihn nach der Verhandlung darauf aufmerksam machte, dass er durch seine Aussage den Antragssteller - sagen wir mal benachteiligt - hatte, war der Gutachter selbst über seine Aussage entsetzt. Mitunter kommt es eben auf kleinste Details an. Der Reha-Gutachter hat mich ja auch objektiv falsch - allerdings für die Zukunft - falsch beurteilt, bzw. die Schwere meiner Krankheit. Ich hätte mir ja auch gewünscht, dass er recht gehabt hätte, aber es war eben biologisch überhaupt nicht möglich. Dies wusste ich bereits vor der Bypass-Ob vom einem erfahrenen Kardiologen der Uni-Klinik. Beim "Rentengutachten" - bei dem hauptsächlich mein Herz eine Rolle spielte - hatte ich auch keine "Schwierigkeiten". Ich bekam allerdings erst mal nur eine Arbeitsmarktrente, wohl deshalb, weil der Reha-Arzt auf eine Besserung hingewiesen hatte und gesagt habe, dass ich natürlich wieder arbeiten wollte, wenn er recht hat. Ich wurde auch gefragt, ob im mich als arbeitsfähig ansehe, als ich dies verneinte, wurde ich auch arbeitsunfähig entlassen. Trotzdem bleibe ich dabei, dass (in der Regel) kein Gutachter objektiv beurteilen kann, da jeder Mensch z.B. durch eine gleichartige Krankheit oder Behinderung eine andere Leistungseinschränkung hat. Ob diese "Kleinigkeiten" sich auch auf die Rentenentscheidung sich auswirken, ist eine andere Sache. Was mir noch passiert ist, und zwar bei Aufklärungsgespräch über meine OP - ich war Hochrisiko-Patient - ist, dass mich der Chirurg, der die Voraufklärung machte, beinahe in den Tod geschickt hätte. Eigentlich sollte die Kardiologie meine Aufklärung machen, weil ich einen Medikamenten Stent als Erstmaßnahme unter Op-Bereitschaft bekommen hatte. Ich hatte nur noch einen "Weg" über diesen Stent zur Versorgung des Herzmuskels. Damals wurde so eine Stent erst vor nicht ganz einem Jahr von der FDA zugelassen. Vorteil: hält länger, allerdings unter der Bedingung, dass man mindesten ein Jahr lang stark blutverdünnende Medikamente nehmen musste. Der Chirurg (der nur Aufklärung betrieb) telefonierte zwar mit der Kardiologie, bekam aber anscheinend gesagt, er könne ja selbst aufklären. Daraufhin fragte ich ihn auch, wann ich die Blutverdünnung "weglassen" könnte. Er schrieb mir das Datum auf den Bericht. Es war 5 Tage vor der OP. Ich hatte damals noch keine Ahnung von dem ganzen. Ich sollte die weiteren Voruntersuchungen in der nähe meines Wohnortes machen lassen. Dann bräuchte ich einen Tag vor der OP in der Klinik nur noch ins MRT (weil ich an einer Studie teilnahm), und hätte dann meine Ruhe. Als ich zum Kardiologen zu Hause ging hatte ich auch den Bericht dabei (selbstverständlich) und habe ihn vorgelegt. Da eröffnet er mir, falls ich mich an diese Anordnung halte, bräuchte ich mich nicht mehr operieren zu lassen, weil so ein Stent innerhalb von Tagen "zugehen" könnte. Er klärte dann dies für mich ab, dass ich als "Bluter" operiert werden müsste. (Schlachthaus-OP, persönliche Anmerkung von mir). Kürzlich erfuhr ich auch von einem Rentenberater (der DRV und Regionalen Versicherung), dass die DRV Bund Renten auf unbestimmte Dauer nicht mehr überprüft. Wäre zwar möglich, sie mach es aber nicht. Ich vermute, dass sie da auf ihre Gutachter vertrauen, wenn diese im Gutachten erwähnen, dass in Zukunft keine Besserung mehr zu erwarten ist. Für einen Teil der Krankheiten kann man dies durchaus voraussagen, bzw. ist "so sicher, wie das Amen in der Kirche".
Dr.Dödelam 28.04.2016 | 15:53
Ist Ihr Friseur krank, dem Sie das sonst erzählen? Keine Ahnung, was Ihr Roman über Ihre Krankengeschichte sonst in diesem Forum zu suchen hat. Ich vermute, Sie haben sonst nichts im Leben und blühen in Ihrer vermeintlich ach so schlimmen Krankheit erst richtig auf.
Dr.Dödelam 28.04.2016 | 20:00
Ist Ihr Friseur krank, dass sie hier ihre Krankengeschichte erzählen müssen?
GroKoam 29.04.2016 | 07:41
Hast Du mit Deinem weinerlichen Gesabbel wieder mal alle Bekannten vertrieben und mußt jetzt das Forum voll heulen?
Herz1952am 29.04.2016 | 11:20
@ =//=, Der Beitrag, auf den Sie geantwortet haben stammt nicht von mir, bzw. der zitierte Teil war nicht von mir. (Beitrag "Dr. Dödel"). Mit Ihrem Schlusssatz stimme voll überein, bzw. weise auf die Komplexität von "Gesundheit", Krankheit und Leistungsfähigkeit hin. @Schorsch, ich habe ja nicht geschrieben, dass bei mir der MDK-Gutachter global gesehen, falsch beurteilt hat. Nur hat er mir sogar unterstellt, ich hätte "Theater" gespielt und hat auch noch gesagt, wir wollen Sie nicht und schicken Sie zum Arbeitsamt. Durch den Herzinfarkt 10 Tage später war aber alles Makulatur. Es ging ja da um Rücken/Brustbeinschmerzen, diese traten dann auch nachts auf und ich musste aufstehen, Schmerzen am Anfang schnell weg, wenn ich aufstand. Beim Skifahren, fuhr ich sogar keinen Sessellift mehr sondern, wenn möglich Schlepplift (aufrechte Haltung). Zum Schluss habe ich selbst angezweifelt, dass ich das wieder loskriege, wenn ich nicht mehr arbeitet. Aber ich konnte es einfach nicht mehr kompensieren, diese Sitzen während der Arbeit. Er hat aber, technisch gesehen, auch nicht richtig objektiv beurteilt. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kam auch nicht von mir, sondern von meinem Berater und wurde im Zusammenhang mit der verweigerten Krankengeldzahlung gemacht, also einem Verwaltungsakt. Und wie sie schon erwähnten, Sie hatten ja auch einen neutralen Gutachter, der zwar Geld für das Gutachten bekommen hat, aber nicht bei einer regionalen RV angestellt war. Mein Berater hat von einem Falle erzählt, der im Widerspruchsverfahren gegen den Rentenantragssteller vor Gericht aufgrund eines Gutachters entschieden wurde. Als der Berater ihn nach der Verhandlung darauf aufmerksam machte, dass er durch seine Aussage den Antragssteller - sagen wir mal benachteiligt - hatte, war der Gutachter selbst über seine Aussage entsetzt. Mitunter kommt es eben auf kleinste Details an. Der Reha-Gutachter hat mich ja auch objektiv falsch - allerdings für die Zukunft - falsch beurteilt, bzw. die Schwere meiner Krankheit. Ich hätte mir ja auch gewünscht, dass er recht gehabt hätte, aber es war eben biologisch überhaupt nicht möglich. Dies wusste ich bereits vor der Bypass-Ob vom einem erfahrenen Kardiologen der Uni-Klinik. Beim "Rentengutachten" - bei dem hauptsächlich mein Herz eine Rolle spielte - hatte ich auch keine "Schwierigkeiten". Ich bekam allerdings erst mal nur eine Arbeitsmarktrente, wohl deshalb, weil der Reha-Arzt auf eine Besserung hingewiesen hatte und gesagt habe, dass ich natürlich wieder arbeiten wollte, wenn er recht hat. Ich wurde auch gefragt, ob im mich als arbeitsfähig ansehe, als ich dies verneinte, wurde ich auch arbeitsunfähig entlassen. Trotzdem bleibe ich dabei, dass (in der Regel) kein Gutachter objektiv beurteilen kann, da jeder Mensch z.B. durch eine gleichartige Krankheit oder Behinderung eine andere Leistungseinschränkung hat. Ob diese "Kleinigkeiten" sich auch auf die Rentenentscheidung sich auswirken, ist eine andere Sache. Was mir noch passiert ist, und zwar bei Aufklärungsgespräch über meine OP - ich war Hochrisiko-Patient - ist, dass mich der Chirurg, der die Voraufklärung machte, beinahe in den Tod geschickt hätte. Eigentlich sollte die Kardiologie meine Aufklärung machen, weil ich einen Medikamenten Stent als Erstmaßnahme unter Op-Bereitschaft bekommen hatte. Ich hatte nur noch einen "Weg" über diesen Stent zur Versorgung des Herzmuskels. Damals wurde so eine Stent erst vor nicht ganz einem Jahr von der FDA zugelassen. Vorteil: hält länger, allerdings unter der Bedingung, dass man mindesten ein Jahr lang stark blutverdünnende Medikamente nehmen musste. Der Chirurg (der nur Aufklärung betrieb) telefonierte zwar mit der Kardiologie, bekam aber anscheinend gesagt, er könne ja selbst aufklären. Daraufhin fragte ich ihn auch, wann ich die Blutverdünnung "weglassen" könnte. Er schrieb mir das Datum auf den Bericht. Es war 5 Tage vor der OP. Ich hatte damals noch keine Ahnung von dem ganzen. Ich sollte die weiteren Voruntersuchungen in der nähe meines Wohnortes machen lassen. Dann bräuchte ich einen Tag vor der OP in der Klinik nur noch ins MRT (weil ich an einer Studie teilnahm), und hätte dann meine Ruhe. Als ich zum Kardiologen zu Hause ging hatte ich auch den Bericht dabei (selbstverständlich) und habe ihn vorgelegt. Da eröffnet er mir, falls ich mich an diese Anordnung halte, bräuchte ich mich nicht mehr operieren zu lassen, weil so ein Stent innerhalb von Tagen "zugehen" könnte. Er klärte dann dies für mich ab, dass ich als "Bluter" operiert werden müsste. (Schlachthaus-OP, persönliche Anmerkung von mir). Kürzlich erfuhr ich auch von einem Rentenberater (der DRV und Regionalen Versicherung), dass die DRV Bund Renten auf unbestimmte Dauer nicht mehr überprüft. Wäre zwar möglich, sie mach es aber nicht. Ich vermute, dass sie da auf ihre Gutachter vertrauen, wenn diese im Gutachten erwähnen, dass in Zukunft keine Besserung mehr zu erwarten ist. Für einen Teil der Krankheiten kann man dies durchaus voraussagen, bzw. ist "so sicher, wie das Amen in der Kirche".
Es interessiert niemanden was du so alles zusammen phantasierst.
Frechheit! Das ist die reine Wahrheit, ich bin wirklich schwer betroffen. Ohne meinen Rentenberater hätte ich trotzdem keine EM-Rente erhalten
Freiberuflicher Rentenberateram 29.04.2016 | 14:13
Zur reinen Wahrheit gehört aber auch, das die allermeisten Gutachter seriös arbeiten und dass die allermeisten Reha-/Rentenverfahren völlig unproblematisch verlaufen. Es gehört auch zur Wahrheit, dass sich nahezu jeder Antragssteller, dessen Reha-/Rentenantrag abgelehnt wurde, ungerecht behandelt fühlt und den Gutachtern die Schuld dafür in die Schuhe schiebt. Wenn die erhoffte Reha oder Rente nicht bewilligt wird, muss der Gutachter natürlich "Mist" geschrieben haben. Woran sollte das denn wohl sonst liegen? (Ironie off!) Ich wünsche trotzdem ein schönes Wochenende!
Herz1952am 29.04.2016 | 14:33
Wenn die erhoffte Reha oder Rente nicht bewilligt wird, muss der Gutachter natürlich "Mist" geschrieben haben. Woran sollte das denn wohl sonst liegen? (Ironie off!) Ich wünsche trotzdem ein schönes Wochenende!
Witzig! Genau das sind auch meine Worte. Ein Freiberuflicher Rentenberater ist enorm wichtig, um gegen unsere korrupten Politiker, Krankenkassen und Rentenversicherungen vorzugehen
Herz1952am 29.04.2016 | 14:44
@Freiberuflicher Rentenberater, Sie sind auf meinen "Doppelgänger" hereingefallen. Mein letzter Originalbeitrag stammt vom 28.04.16/14.17 Uhr. Ihnen auch ein schönes Wochenende.
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