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Ich kenne doch den genauen Sachverhalt: Der Gutachter hat nur 40-45 Minuten begutachtet und anschließend "Mist" geschrieben. Solche Leute sind für unser Gesundheitssystem nicht tragbar. Unter 3 Stunden kann auch der beste Gutachter dieser Welt keine ordentliche Begutachtung durchführen. Sinnvoll wären sogar zwei ganze Tage!Sie sollten sich einen Rentenberater zu Hilfe holen und den Gutachter wegen Nötigung strafrechtlich belangen. Eine ordentliche Begutachtung dauert mindestens 3 Stunden.Was gibt es denn 3 Stunden lang zu begutachten, wenn die erforderlichen Feststellungen viel schneller gemacht werden können? Und mit welcher Begründung? Wissen Sie etwa, was dieser Gutachter angeblich falsch gemacht hat? Wirklich erstaunlich, was hier manche Leute für Tipps geben, obwohl sie den genauen Sachverhalt nicht kennen!
Es war nur ein Guter Rat Es gibt nicht nur so Schlaue " Personen " wie """Sie """sinderst einmal würde ich Widerspruch gegen dieses Gutachten mit " Begründung " erheben. Dann warten was kommt und dann handeln.Widerspruch ist nur dann möglich, wenn eine Entscheidung (= Bescheid) getroffen wurde. Sabrina hat geschrieben, dass noch ein zweites Gutachten erfolgt und folglich das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wäre ein jetziger Widerspruch unzulässig. P.S.: Wenn Sie (offensichtlich) mit dem (einfachsten) Verwaltungsrecht nicht konform sind, sollte Sie von solchen Beiträgen zukünftig Abstand nehmen.
Selten soviel Blödsinn gelesen. 1. Ein Gutachten kann man nicht anfechten, nur den daraus erfolgten Verwaltungsakt. 2. Sie sollten erst einmal ein Jurastudium absovieren, bevor Sie Menschen dazu raten, Strafrechtliche Schritte zu unternehmen, die einfach nur lächerlich sind. 3. Welche Lizenz soll man denn dem Gutachter entziehen? Die Lizenz zum Martini schütteln? 4. Bevor Sie beurteilen wollen, wie lange eine Begutachtung dauern sollte, sollten Sie erstmal ein Medizin Studium abschließen. Aber nicht alle eingebildeten Krankheiten führen zur EMR. Und das ist gut so!Sie sind albern, Ihnen fehlt die sittliche Reife. Enthalten Sie sich daher künftig Ihrer unangebrachten Ergüsse. Oder sind Sie einer von IHNEN?!
Sie sprechen mir voll aus dem Herzen!!! :-) Wirklich JEDER, der einen Reha- oder Rentenantrag stellt, ist der absoluten Meinung, dass ihm eine Reha oder Rente zusteht! Leider gibt es auch viele Ärzte, die ihre Patienten geradezu überreden, einen Antrag zu stellen. Obwohl es gerade für eine EM-Rente nicht ausreicht, "nur" krank zu sein. Selbst manche Ärzte kennen wohl den Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbs(unfähigkeit)minderung nicht. Wenn dann ein Sozialmediziner untersucht und ein ganz anderes Ergebnis rauskommt, hat der Gutachter ein völlig falsches Bild dargestellt. Wobei ich absolut nicht ausschließen möchte, dass es auch in diesem Berufskreis solche und solche gibt.Außerdem sollten Sie den Gutachter bei der Ärztekammer melden, damit ihm seine Lizens entzogen wird. Ich kenne doch den genauen Sachverhalt: Der Gutachter hat nur 40-45 Minuten begutachtet und anschließend "Mist" geschrieben. Solche Leute sind für unser Gesundheitssystem nicht tragbar. Unter 3 Stunden kann auch der beste Gutachter dieser Welt keine ordentliche Begutachtung durchführen. Sinnvoll wären sogar zwei ganze Tage!Selten soviel Blödsinn gelesen. 1. Ein Gutachten kann man nicht anfechten, nur den daraus erfolgten Verwaltungsakt. 2. Sie sollten erst einmal ein Jurastudium absovieren, bevor Sie Menschen dazu raten, Strafrechtliche Schritte zu unternehmen, die einfach nur lächerlich sind. 3. Welche Lizenz soll man denn dem Gutachter entziehen? Die Lizenz zum Martini schütteln? 4. Bevor Sie beurteilen wollen, wie lange eine Begutachtung dauern sollte, sollten Sie erstmal ein Medizin Studium abschließen. Als Beispiel, ein Mensch kommt mit kompletten Querschnitt zur Begutachtung, was soll der Gutachter dann in 1-2 Tagen alles begutachten, das er nicht in 10 Minuten feststellen kann? Letztendlich, es regen sich immer nur diejenigen über Gutachten auf, die mit ihrem Rentenantrag auf die Nase gefallen sind, wobei sie eigentlich selbst sicher sind, eine EMR verdient zu haben. Aber nicht alle eingebildeten Krankheiten führen zur EMR. Und das ist gut so!
Frechheit! Das ist die reine Wahrheit, ich bin wirklich schwer betroffen. Ohne meinen Rentenberater hätte ich trotzdem keine EM-Rente erhalten@ =//=, Der Beitrag, auf den Sie geantwortet haben stammt nicht von mir, bzw. der zitierte Teil war nicht von mir. (Beitrag "Dr. Dödel"). Mit Ihrem Schlusssatz stimme voll überein, bzw. weise auf die Komplexität von "Gesundheit", Krankheit und Leistungsfähigkeit hin. @Schorsch, ich habe ja nicht geschrieben, dass bei mir der MDK-Gutachter global gesehen, falsch beurteilt hat. Nur hat er mir sogar unterstellt, ich hätte "Theater" gespielt und hat auch noch gesagt, wir wollen Sie nicht und schicken Sie zum Arbeitsamt. Durch den Herzinfarkt 10 Tage später war aber alles Makulatur. Es ging ja da um Rücken/Brustbeinschmerzen, diese traten dann auch nachts auf und ich musste aufstehen, Schmerzen am Anfang schnell weg, wenn ich aufstand. Beim Skifahren, fuhr ich sogar keinen Sessellift mehr sondern, wenn möglich Schlepplift (aufrechte Haltung). Zum Schluss habe ich selbst angezweifelt, dass ich das wieder loskriege, wenn ich nicht mehr arbeitet. Aber ich konnte es einfach nicht mehr kompensieren, diese Sitzen während der Arbeit. Er hat aber, technisch gesehen, auch nicht richtig objektiv beurteilt. Das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kam auch nicht von mir, sondern von meinem Berater und wurde im Zusammenhang mit der verweigerten Krankengeldzahlung gemacht, also einem Verwaltungsakt. Und wie sie schon erwähnten, Sie hatten ja auch einen neutralen Gutachter, der zwar Geld für das Gutachten bekommen hat, aber nicht bei einer regionalen RV angestellt war. Mein Berater hat von einem Falle erzählt, der im Widerspruchsverfahren gegen den Rentenantragssteller vor Gericht aufgrund eines Gutachters entschieden wurde. Als der Berater ihn nach der Verhandlung darauf aufmerksam machte, dass er durch seine Aussage den Antragssteller - sagen wir mal benachteiligt - hatte, war der Gutachter selbst über seine Aussage entsetzt. Mitunter kommt es eben auf kleinste Details an. Der Reha-Gutachter hat mich ja auch objektiv falsch - allerdings für die Zukunft - falsch beurteilt, bzw. die Schwere meiner Krankheit. Ich hätte mir ja auch gewünscht, dass er recht gehabt hätte, aber es war eben biologisch überhaupt nicht möglich. Dies wusste ich bereits vor der Bypass-Ob vom einem erfahrenen Kardiologen der Uni-Klinik. Beim "Rentengutachten" - bei dem hauptsächlich mein Herz eine Rolle spielte - hatte ich auch keine "Schwierigkeiten". Ich bekam allerdings erst mal nur eine Arbeitsmarktrente, wohl deshalb, weil der Reha-Arzt auf eine Besserung hingewiesen hatte und gesagt habe, dass ich natürlich wieder arbeiten wollte, wenn er recht hat. Ich wurde auch gefragt, ob im mich als arbeitsfähig ansehe, als ich dies verneinte, wurde ich auch arbeitsunfähig entlassen. Trotzdem bleibe ich dabei, dass (in der Regel) kein Gutachter objektiv beurteilen kann, da jeder Mensch z.B. durch eine gleichartige Krankheit oder Behinderung eine andere Leistungseinschränkung hat. Ob diese "Kleinigkeiten" sich auch auf die Rentenentscheidung sich auswirken, ist eine andere Sache. Was mir noch passiert ist, und zwar bei Aufklärungsgespräch über meine OP - ich war Hochrisiko-Patient - ist, dass mich der Chirurg, der die Voraufklärung machte, beinahe in den Tod geschickt hätte. Eigentlich sollte die Kardiologie meine Aufklärung machen, weil ich einen Medikamenten Stent als Erstmaßnahme unter Op-Bereitschaft bekommen hatte. Ich hatte nur noch einen "Weg" über diesen Stent zur Versorgung des Herzmuskels. Damals wurde so eine Stent erst vor nicht ganz einem Jahr von der FDA zugelassen. Vorteil: hält länger, allerdings unter der Bedingung, dass man mindesten ein Jahr lang stark blutverdünnende Medikamente nehmen musste. Der Chirurg (der nur Aufklärung betrieb) telefonierte zwar mit der Kardiologie, bekam aber anscheinend gesagt, er könne ja selbst aufklären. Daraufhin fragte ich ihn auch, wann ich die Blutverdünnung "weglassen" könnte. Er schrieb mir das Datum auf den Bericht. Es war 5 Tage vor der OP. Ich hatte damals noch keine Ahnung von dem ganzen. Ich sollte die weiteren Voruntersuchungen in der nähe meines Wohnortes machen lassen. Dann bräuchte ich einen Tag vor der OP in der Klinik nur noch ins MRT (weil ich an einer Studie teilnahm), und hätte dann meine Ruhe. Als ich zum Kardiologen zu Hause ging hatte ich auch den Bericht dabei (selbstverständlich) und habe ihn vorgelegt. Da eröffnet er mir, falls ich mich an diese Anordnung halte, bräuchte ich mich nicht mehr operieren zu lassen, weil so ein Stent innerhalb von Tagen "zugehen" könnte. Er klärte dann dies für mich ab, dass ich als "Bluter" operiert werden müsste. (Schlachthaus-OP, persönliche Anmerkung von mir). Kürzlich erfuhr ich auch von einem Rentenberater (der DRV und Regionalen Versicherung), dass die DRV Bund Renten auf unbestimmte Dauer nicht mehr überprüft. Wäre zwar möglich, sie mach es aber nicht. Ich vermute, dass sie da auf ihre Gutachter vertrauen, wenn diese im Gutachten erwähnen, dass in Zukunft keine Besserung mehr zu erwarten ist. Für einen Teil der Krankheiten kann man dies durchaus voraussagen, bzw. ist "so sicher, wie das Amen in der Kirche".Es interessiert niemanden was du so alles zusammen phantasierst.
Wenn die erhoffte Reha oder Rente nicht bewilligt wird, muss der Gutachter natürlich "Mist" geschrieben haben. Woran sollte das denn wohl sonst liegen? (Ironie off!) Ich wünsche trotzdem ein schönes Wochenende!Witzig! Genau das sind auch meine Worte. Ein Freiberuflicher Rentenberater ist enorm wichtig, um gegen unsere korrupten Politiker, Krankenkassen und Rentenversicherungen vorzugehen
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