Es stellt sich ein bisschen die Frage, was genau Sie erreichen möchten, denn Sie vermischen m. E. zwei Ebenen:
Möchten Sie
a) den Ihrer Meinung nach fachlich falschen Inhalt des Gutachtens entkräften/widerlegen oder
b) persönlich gegen den Gutachter vorgehen, weil er Ihnen persönlich geschadet hat?
In erster Linie zielführend, vor allem für einen positiven Ausgang Ihres Verfahrens, wäre eine fachlich fundierte Gegendarstellung zum Gutachten, z. B. in Form eines Gegengutachtes. Auch Ihre behandelnden Fachärzte könnten sich differenziert mit dem Gutachten auseinander setzen, zu bedenken ist hier jedoch, dass dieses im Bereich Sozialmedizin erstellt wurde und die behandelnden Ärzte hier in der Regel keine Kompetenzen in diesem Gebiet haben. Dennoch ist es zumindest eine erste, naheliegende Möglichkeit, allgemein Fachpersonal nach einer Zweitmeinung zu fragen.
Nun fragen Sie also dennoch, was persönlich machbar ist. Zunächst unterliegen Ärzte, also auch Gutachter, m. E. der Fachaufsicht der Ärztekammer. Diese Stelle übt demnach allgemein die Aufsicht aus und kann in solchen Streitfällen zumindest eingeschaltet werden. Ich kann allerdings an dieser Stelle nicht beurteilen, ob sie sich auch eines solchen Falles annimmt. Hier könnte sie an den Leistungsträger verweisen, wenn der Gutachter im Auftrag eines solchen tätig geworden ist und dieser auch eine direkte Vorgesetztenfunktion innehat. Dieser wäre dann also zu kontaktieren.
Es ist nicht zu überlesen, dass Ihr Beitrag emotional geprägt ist. Sie erklären ein persönliches Motiv ja auch ganz offen und direkt. Ich bin kein Jurist, möchte jedoch auch zu bedenken geben, dass persönliche Motive subjektiv sind, also eher schwierig auch objektiv beweisbar. Es ist also für Sie möglicherweise ein kurzer Weg von einer persönlichen Anschuldigung hin zu einer Verleumdung o. ä. – und damit könnten Sie sich dann u. U. selbst strafbar machen. Erst wenn Sie ein persönliches Motiv des Gutachters auch wirklich beweisen können, sollten Sie also einen solchen Weg einschlagen.
Ich rate daher, zunächst etwas „runterzukommen“ und die weitere Vorgehensweise dann nicht alleine und vorschnell zu entscheiden. Nicht zuletzt dafür ist auch Ihr Bevollmächtigter da!