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Gutachter lehnt Rente ab- erhalte Sie aber

von Thomas Schmidt11.05.2012 | 10:44
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, im Januar bekam ich meinen Rentenbescheid für eine volle EM- Rente. Nun habe ich einmal das Gutachten dazu angefordert, darin befürwortet der Gutachter keine Rente, er nennt zwar 2 mögliche Optionen, die eine wäre eine Rentenzahlung, diese Option hält er aber nicht für angemessen. Er hat auch die Leistungsfähigkeit mit 6 Stunden und mehr angegeben, die Leistungminderung hat er mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren angegeben. Ich habe gelesen, das die DRV noch intern eine versorgungsärzte Stellungnahme erstellt, wo drin steht, ob und wie die Rente bewilligt wird usw. Stimmt das? Wenn ja, kann man diese versorgungsärztliche Stellungnahme anfordern? Gruß Thomas

12 Antworten

-am 11.05.2012 | 11:49
Guten Tag, weshalb in Ihrem Fall, trotz des Ergebnisses im Gutachten, eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, kann an dieser Stelle -ohne konkrete Einsicht in Ihre Sachlage- leider nicht geklärt werden. Der ärztliche Dienst der Rentenversicherung gibt unter Zugrundelegung vorhandener Gutachten, Befundberichte und ärztlicher Unterlagen eine sozialmedizinische Stellungsnahme ab, in der das Restleistungsvermögen des Versicherten festgelegt wird. Diese Stellungsnahme kann nicht angefordert, aber mittels eines Antrages auf Akteneinsicht eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmidtam 11.05.2012 | 14:12
Danke für Ihre Antwort. Ich beantrage dann Akteneinsicht und lasse die Akte zu einer Beratungstelle oder zum Rathaus meiner Stadt senden. Ist das so richtig?
-am 11.05.2012 | 14:15
Die beantragte Akteneinsicht würde dann in einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmidtam 11.05.2012 | 14:23
Ah danke, gebe ich dann die Adresse der Beratungsstelle an die die Akte versendet wird in den Antrag an?
-am 11.05.2012 | 14:49
Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Akte an die Aussenstelle gesendet wird, die sich in Ihrer Nähe befindet. Von dort erhalten Sie dann einen Termin zur Akteneinsicht. Sie können aber auch gleich in Ihrem "Antrag" Bezug auf die von Ihnen gewünschte Beratungsstelle nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmidtam 11.05.2012 | 15:57
Ist das wirklich so?
Rentenüberprüferam 11.05.2012 | 15:04
Sollte sich herausstellen, dass Ihre Rente irrtümlicherweise bewilligt wurde, haben Sie die "schlafenden Hunde" aufgeweckt. Sind Sie sich darüber im Klaren? MfG
Fritziam 11.05.2012 | 20:05
manche Leute treten ihr Glück mit Füßen !
Michlam 11.05.2012 | 23:52
w*o*w mir ist dieses nicht passiert. Bin 61 Jahre alt und Schwerstbehindert mit Lungenschaden Athrose und mehrfache Erkrankungen, arbeite hart (sehr hart auf dem Bau) und bei mir schrieb der Gutachter nicht arbeitsfähig und die Rentenversicherung hat die Rente abgelehnt mit der Begründung ich könne noch 6 Stunden arbeiten. Habe seit 1966 eingezahlt und war nie arbeitslos und sehe es als Bestrafung diesen Beruf erlernt zu haben. In jungen Jahren macht man sich keine Gedanken aber ich bin ausgelaugt und einfach kaputt. Wenn ich aus dem Bekanntenkreis höre wie manche zur Rente gekommen sind, scheine ich hier irgendein Problem zu haben.
Thomas Schmidtam 12.05.2012 | 09:33
Ich wollte nur wissen woran ich bin, das Gutachten seht nämlich im krassen Gegenteil zum den Gutachten der Agentur für Arbeit. Aber wenn Ihr mir davon abratet, dann fordere ich das nicht an. Vielleicht kann ein Experte die Frage beantworten, ob ich Gefahr laufe, das mir die Rente gestrichen wird.
-am 12.05.2012 | 11:41
Allein aus dem Grund, dass Sie Akteneinsicht beantragen, wird keine Rente entzogen. Ich würde Ihnen daher auf jeden Fall zur Akteneinsicht raten. Zur Rentenenziehung kann es nur kommen, wenn sich neue medizinsche Gesichtspunkte ergeben oder wenn die "Ermittlungen" im laufenden Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Normalerweise ist es jedoch nicht üblich, Rente zu zahlen, wenn noch ärztliche Stellungnahmen fehlen. Ich gehe in Ihrem Fall davon aus, das die Rente zeitlich befristet ist, so dass mit Ablauf dieser Zeitrente der Rentenanspruch neu geprüft wird.
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