Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage. Die DRV hat für sämtliche Krankheiten Leitlinien zur Begutachtung rausgegeben und erstellt wonach ein Gutachter vorgehen sollte. Darin wird auch was von positiven und negativen Leistungsfähigkeiten gesprochen.
Wie sieht es aber aus wenn es sich um eine seltene chronische Erkrankung handelt für die es keine Leitlinien gibt?
Gruß SW
06.08.2014, 12:48
von
Cassandra
Sie haben da jetzt zwei Begriffe aufgefasst und bringen die in einen falschen Zusammenhang. Bei positiven bzw.negativen Leistungsbild geht es nicht um Diagnosen. Ein entsprechender Gutachter wird wissen, was zu tun ist und wird auch sicherliche für den sozialmedizinischen Bereich ein entsprechendes Votum abgeben können.
06.08.2014, 16:23
Experten-Antwort
Hallo SW,
im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung aufgrund eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente ist das Leistungsvermögen des Antragstellers (bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) festzustellen. Die Gutachter werten hierbei auch Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten aus, so dass auch bei seltenen Erkrankungen ein entsprechendes Votum gegeben werden kann.