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Experten-Antwort

Gutachter Termin

von Alarm15.07.2015 | 08:37
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5 Antworten

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Hallo, ich habe von der DRV Anfang Juli ein Schreiben für eine Einladung zum Gutachter (... wir haben heute den o. g. Arzt beauftragt. Er wird Sie zur Untersuchung auffordern) erhalten. Gibt es da eine gesetzliche Aufforderungsfrist? Oder kann der Gutachter sich unendlich Zeit lassen? Und eine zweite Frage habe ich noch. Ab welchem Alter kann man die Altersrente für Schwerbehinderte ( ich habe mehr als 35 Jahre Beitragszeiten) beantragen? Danke. MFG Alarm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alarm,

in Ihrem Fall ist es Ihnen ja bekannt, wer die Begutachtung durchführen wird. Es besteht für Sie daher die Möglichkeit den Termin direkt mit dem zuständigen Gutachter zu besprechen.

Rufen Sie den Gutachter einfach an. In der Regel werden die Termine „Zeitnah“ vergeben.

Zu Ihrer Frage wegen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist zu sagen, dass es hierbei darauf ankommt, in welchem Jahr Sie geboren sind. Ohne diese Info ist eine konkrete Aussage dazu nicht möglich.

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4 Antworten

ottonormalVerbraucheram 15.07.2015 | 08:55
Hallo Bei Gutachter Fragen Empfehle ich immer Folgende Seite, unter Gutachter. http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/
Herz1952am 15.07.2015 | 12:13
Wegen Altersrente für Schwerbehinderte müssten Sie bei der der Seite der DRV "Rente für Schwerbehinderte" nachsehen, denn es kommt auf das Geburtsdatum an. Wegen des Gutachtertermins können Sie sich zurücklehnen und abwarten, fass Sie z.B.: AlG I erhalten, oder Ihnen auch noch Krankengeld erhalten.
Alarmam 17.07.2015 | 08:52
Hallo Experten, Sie sprechen von Zeitnah? Zum Einem habe ich höflich beim zuständigen SB bei der DRV nachgefragt. Und als unverschämte Antwort erhalte ich: Im Schreiben steht Sie werden vom Gutachter aufgefordert. So nach dem Motto" können Sie nicht richtig lesen". Daraufhin habe ich trotzdem bei beiden Gutachter angerufen. Bei dem ersten bekomme ich im Oktober einen Termin und beim anderen liegen noch keine Unterlagen vor. Ich Frage mich was soll das. Am liebsten würde ich jetzt schon gerne meinen Rechtsanwalt einschalten, aber leider laesst das Gesetz es nicht zu. MFG Alarm
=//=am 17.07.2015 | 12:40
1. hat der SB der DRV natürlich Recht, wenn er sagt, dass der Termin vom Gutachter vereinbart wird. So steht´s halt mal im Schreiben. Vielleicht haben Sie die Antwort ja nur subjektiv als "unverschämt" empfunden. :-) Die SB hat darauf leider keinen Einfluss. Und selbst Gutachter gehen in Urlaub, im Sommer kann sich der Termin dann schon nach hinten verschieben. 2. Wir haben jetzt gerade mal Mitte Juli, da kann es schon vorkommen, dass die Unterlagen noch nicht beim 2. Gutachter angekommen sind. Es gibt ja schließlich nicht nur Ihren Fall. 3. Welches Gesetz verbietet Ihnen denn, eine Rechtsanwalt zuzuziehen? Handelt es sich eigentlich um ein Renten- oder ein Widerspruchsverfahren? Im Rentenverfahren ist es eher unüblich, sich gleich einen Anwalt zu nehmen, im Widerspruchsverfahren kann es schon sinnvoll sein. Sie können auch einen Sozialverband, z.B. den VdK, DGB etc. für die Vertretung bevollmächtigen. Beim Rechtsanwalt (der übrigens wesentlich teurer ist!) sollten Sie darauf achten, dass er sich im Sozialrecht bestens auskennt.
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