1. hat der SB der DRV natürlich Recht, wenn er sagt, dass der Termin vom Gutachter vereinbart wird. So steht´s halt mal im Schreiben. Vielleicht haben Sie die Antwort ja nur subjektiv als "unverschämt" empfunden. :-) Die SB hat darauf leider keinen Einfluss. Und selbst Gutachter gehen in Urlaub, im Sommer kann sich der Termin dann schon nach hinten verschieben.
2. Wir haben jetzt gerade mal Mitte Juli, da kann es schon vorkommen, dass die Unterlagen noch nicht beim 2. Gutachter angekommen sind. Es gibt ja schließlich nicht nur Ihren Fall.
3. Welches Gesetz verbietet Ihnen denn, eine Rechtsanwalt zuzuziehen? Handelt es sich eigentlich um ein Renten- oder ein Widerspruchsverfahren? Im Rentenverfahren ist es eher unüblich, sich gleich einen Anwalt zu nehmen, im Widerspruchsverfahren kann es schon sinnvoll sein. Sie können auch einen Sozialverband, z.B. den VdK, DGB etc. für die Vertretung bevollmächtigen. Beim Rechtsanwalt (der übrigens wesentlich teurer ist!) sollten Sie darauf achten, dass er sich im Sozialrecht bestens auskennt.