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Experten-Antwort

Gutachter Termine

von Elsi17.10.2019 | 12:26
113 Ansichten
7 Antworten

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Hallo wer ordenet die Gutachter Termine an .Habe heute Bescheid bekommen das der Orthopädische Gutachter ..angeordnet hat das ich noch zum Psychologischen Gutachter soll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2019 | 12:45

Hallo Elsi,

die Entscheidung, welche Gutachten im Einzelfall notwendig sind trifft grundsätzlich der Rentenversicherungsträger bzw. dessen Sozialmedizinischer Dienst. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein entsprechendes Gutachten auch aufgrund der Empfehlung eines anderen Facharztes angefordert werden kann.

6 Antworten

Grobiam 17.10.2019 | 13:29
Manchmal haben bestimmte Krankheiten auch Auswirkungen, die weitere Symptome nach sich ziehen können. Körperliche Leiden werden bspw.von psychischen begleitet und erst in der Summe liegt dann EM vor. Es ist doch besser, man begutachtet Sie umfangreich, als das hinterher moniert wird, das etwas unberücksichtigt geblieben ist.
Tippsiam 17.10.2019 | 12:45
Wenn der orthopädische Gutachter meint, dass noch ein Kollege, in dem Fall Psychologe, Ihre Krankheit mit begutachten sollte, teilt er dies dem Rentenversicherungsträger mit. Dieser teilt Ihnen dann mit, dass noch ein weiteres Gutachten, nämlich das vom Psychologen, notwendig ist. Das Schreiben haben Sie also vermutlich von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten und somit hat alles seine Richtigkeit. Damit zeitnah über Ihren Antrag entschieden werden kann, sollten Sie diesen Termin wahrnehmen (und müssen Sie auch, wegen der Mitwirkungspflicht). Alles Gute Tippsi
Elsiam 17.10.2019 | 13:16
Zitat von Tippsi anzeigen
Hallo wer ordenet die Gutachter Termine an .Habe heute Bescheid bekommen das der Orthopädische Gutachter ..angeordnet hat das ich noch zum Psychologischen Gutachter soll.
Wenn der orthopädische Gutachter meint, dass noch ein Kollege, in dem Fall Psychologe, Ihre Krankheit mit begutachten sollte, teilt er dies dem Rentenversicherungsträger mit. Dieser teilt Ihnen dann mit, dass noch ein weiteres Gutachten, nämlich das vom Psychologen, notwendig ist. Das Schreiben haben Sie also vermutlich von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten und somit hat alles seine Richtigkeit. Damit zeitnah über Ihren Antrag entschieden werden kann, sollten Sie diesen Termin wahrnehmen (und müssen Sie auch, wegen der Mitwirkungspflicht). Alles Gute Tippsi
Nicht Direkt ..sondern von der Begutachtungsstelle bei der ich vorher war .Ich Blick da nicht mehr durch
Elsi am 17.10.2019 | 17:13
Zitat von Grobi anzeigen
Ja das stimmt...nur liegt der RV ein Gerichtsurteil von diesem Jahr vor, wo meine Chronische und Psychische Erkrankung bestätigt ist ..da ich schon Begutachtet wurde ..aber wenn es so sein soll Bitte .Vielen Dank und Lg .
Elsi am 17.10.2019 | 17:09
Zitat von Tippsi anzeigen
Nicht Direkt ..sondern von der Begutachtungsstelle bei der ich vorher war .Ich Blick da nicht mehr durch
Ist ja auch alles nicht so einfach verständlich. Aber wahrnehmen sollten/müssen Sie diesen Temin dennoch. Lt. Expertenmeinung darf ja auch ein anderer Facharzt... (siehe Expertentext).Ne Tippsi das ist wohl wahr ..ich bin jetzt noch schlechter drauf als Vorher ..dann immer diese Entfernungen wo sie einen Hin Schicken ..da muss man erst noch Kilometer mit Bus & Bahn zurück legen obwohl es einem Körperlich schwer fällt.Alleine zu dem Gutachter bin ich 3 Stunden unterwegs ..für eine Strecke.Ja das werde ich tun Vielen Dank für ihren Tipp Lg Bitten Sie bei dem Termin den Psychologischen Gutachter um Zusendung seines Befundes auch an Ihren behandelnden Arzt. Gute Besserung! Tippsi
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