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Gutachter u. Begleitperson

von Sani16.02.2012 | 19:59
2773 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, nachdem ich neulich hier so angegriffen wurde nur weil ich auf eine Begleitperson bei einem Gutachter bestehe, habe ich mich noch in einem anderen Forum kundig gemacht und wurde wesentlich besser beraten und auch ernst genommen. Nur zur Information: Ein Teil aus einer der Antworten: Es ist EGAL, ob die DRV das "verstehen" KANN oder nicht, du hast einen Rechtsanspruch auf einen Beistand nach § 13 SGB X und zwar IMMER und überall, wo DU dich damit BESSER fühlst. Sani

10 Antworten

Heinoam 16.02.2012 | 20:11
Und was soll Ihrer Menung nach eine Begleitperson bewirken? Soll Sie den Medizinischen Sachverstand des Gutachters begutachten? Eigentlich sollten Erwachsene Menschen auch wie Erwachsene handeln.Dazu gehört auch,einem Gutachter neutral gegenüberzutreten.Wer gleich mit Begleitkommando anrückt,bei dem werden viele Gutachter besonders kritisch hinsehen,Freunde macht man sich so nicht. Und nützen wird ein Begleiter sowieso nichts,da man ein GA nicht dierekt angreifen kann. Aber das ist der Neueste Trend in den Jammer-und Arbeitsvermeidungs Foren,aus jedem Furz erstmal eine Weltverschwörungs Theorie zu machen und nur noch mit 2 Staranwälten aufs Klo zu gehen..
Schadeam 16.02.2012 | 20:16
Na, nur wegen der "Begleitung" sind Sie sicher nicht angegriffen worden. Lesen Sie mal nach. Ich erinnere Sie daran, dass die ersten Angriffe von Ihnen kamen, u.a. die DRV hat mich angelogen Die DRV hat mich krank gemacht...... waren einige Ihrer damaligen Aussagen. Aber nun sind Sie ja glücklich wenn Sie wissen, dass Sie einen Beistand mitnehmen dürfen. Man muss halt immer den Gesamtkontext eines Beitrages sehen. Hätten Sie gefragt ob Sie zur Begutachtung einen Beistand mitnehmen dürfen, wäre die Antwort sicher anders ausgefallen, als wenn man gleich die gesamte Breitseite abfeuert. Das nur als Tipp für die Zukunft.
Saniam 16.02.2012 | 20:52
"Ich erinnere Sie daran, dass die ersten Angriffe von Ihnen kamen, u.a. die DRV hat mich angelogen Die DRV hat mich krank gemacht......" Das habe ich sogar von der DRV schriftlich bekommen. "Aber das ist der Neueste Trend in den Jammer-und Arbeitsvermeidungs Foren" Da liegen sie aber komplett falsch. Das ist ein Krankheitsspezifisches Forum welches mir schon sehr, auch in anderen Angelegenheiten geholfen hat. Mir wurde aber auch schon vom Sozialpsychatrischen Dienst mitgeteilt das es für mich besser sei wenn ich jemanden als Beistand dabei haben würde. Ich brauche mich auch nicht in einem Arbeitsvermeidungs Foren rumtreiben weil mich das nicht betrifft. Bei mir geht es rein um eine medizinische Reha.
Johnam 16.02.2012 | 21:41
Hallo user "Sani"! Ja, ich glaube Ihnen, dass Sie eine Begleitperson zum Gutachter brauchen..:) Ich persönlich habe mal EINE Person kennengelernt, die es noch nicht einmal allein zur Haustüre raus geschafft hat, ohne in Panickattacken zu verfallen..:) Aaber im Internet war derjenige immer ganz grosse Klasse..:) Viel Glück für Ihren Weg zur Begutachtung mit einer Begleitperson..:) Grüße-------- ---------John
Sanellaam 16.02.2012 | 22:25
Wenn Ihnen in dem "krankheitsspezifischen Forum" so gut weiter geholfen wird, dann bleiben Sie doch dort und gehen den Usern dieses Forums nicht weiter auf den Geist.
;am 16.02.2012 | 22:39
Nanana, user Sanella, sind Sie doch bitte nicht so streng mit "Sani", dies ist doch hier ein öffentliches Forum, wo doch jeder ..:) seine Meinung frei äussern darf.... ....warum gleich diese Schärfe, SANELLA, tztztz....
Gigiam 16.02.2012 | 23:15
Die Antwort in dem anderen Forum ist nicht ganz richtig: Sie können nicht nur EINEN sondern sogar MEHERE Beistände mitnehmen. Für alle aber gilt eines: der Arzt, insbesondere bei einer psychiatrischen Begutachtung, wird bei der Begutachtung höflich aber bestimmt darauf bestehen, dass der oder die Beistände im Wartezimmer bitte Platz nehmen mögen- Gigi
Jockelam 17.02.2012 | 07:20
Herzlchen Glückwunsch, Sani, dass Sie ein Forum gefunden haben, welches Ihnen geholfen hat. Bleiben Sie bitte in Zukunft einfach dort.
Krämersam 17.02.2012 | 08:45
Ein Satz mit x - Das war wohl nix.... " Die gesetzliche Regelung über Beistände im Verwaltungsverfahren (§ 13 Ab- Satz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X) gilt unmittelbar n u r für " Verhandlungen und Besprechungen“. Sie findet daher auf die Teilnahme an Untersuchungen im Rahmen der Mitwirkungspflicht von Leistungsberechtigten KEINE Anwendung. Der Gutachter oder die Gutachterin kann die Anwesenheit einer Begleitperson während der eigentlichen Untersuchung ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe gegeben sind. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn die Gefahr besteht, dass wichtige Themen wegen der Anwesenheit der Begleitperson tabuisiert werden oder gerade die Begleitperson selbst in sozialmedizinisch oder psychiatrisch problematische Sachverhalte verwickelt sein kann."
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