Da derartige Fragen Ihr informelles Persönlichkeitsrecht berühren, steht es Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie sich zu ihnen äußern wollen.
Fragebögen des sozialmedizinischen Dienstes sollen helfen, rentenrelevante medizinische Fragen zu klären. Es soll festgestellt werden, was aktuell die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigt.
Bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen könnten zum Beispiel auch weit zurückliegende einschneidende Erlebnisse eine Rolle spielen. Wenn es um rein physische Erkrankungen geht, dürfte so etwas kaum maßgeblich sein.
Wenn die abgefragten „Schicksalsschläge“ und „Probleme“ also derart traumatisierend waren, dass sie noch heute die Erwerbsfähigkeit von Antragstellern beeinträchtigen, könnten sie für eine Rentengewährung bedeutsam sein.