Hallo Jürgen,
wie Sie aus den anderen Beiträgen schon erfahren haben, steht "R-Kontrolle" für "Rentenkontrolle" oder "Rentnerkontrollverfahren".
Im Rahmen der medizinischen Beurteilung muss der Arzt des RV-Trägers immer entscheiden, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht eine Nachuntersuchung angezeigt ist (wenn z.B. mit der Besserung des Gesundheitszustandes gerechnet wird) oder ob es ausreicht, von Zeit zu Zeit beim Rentenbezieher nachzufragen, ob sich Änderungen ergeben.
In Ihrem Fall wurde es als ausreichend angesehen, dass Ihnen in regelmäßigen Zeitabständen ein Fragebogen zugesandt wird, auf dem Sie zu Ihrem Gesundheitszustand Auskunft geben sollen.