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Experten-Antwort

gutachterliche Stellungnahme der RV

von Jürgen30.08.2011 | 17:42
2630 Ansichten
6 Antworten

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habe eine Kopie der Stellungnahme angefordert. Unter Punkt 5 Nachprüfung aus medizinischen Gründen steht folgendes nein-nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle. Was ist eine R-Kontrolle,#danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

wie Sie aus den anderen Beiträgen schon erfahren haben, steht "R-Kontrolle" für "Rentenkontrolle" oder "Rentnerkontrollverfahren".

Im Rahmen der medizinischen Beurteilung muss der Arzt des RV-Trägers immer entscheiden, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht eine Nachuntersuchung angezeigt ist (wenn z.B. mit der Besserung des Gesundheitszustandes gerechnet wird) oder ob es ausreicht, von Zeit zu Zeit beim Rentenbezieher nachzufragen, ob sich Änderungen ergeben.

In Ihrem Fall wurde es als ausreichend angesehen, dass Ihnen in regelmäßigen Zeitabständen ein Fragebogen zugesandt wird, auf dem Sie zu Ihrem Gesundheitszustand Auskunft geben sollen.

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5 Antworten

schneideram 30.08.2011 | 18:22
seien sie nicht so neugierig. außerdem ist das geheim .
Schadeam 30.08.2011 | 19:57
R-Kontrolle = Rentenkontrolle
xxxxam 30.08.2011 | 21:40
Also ich habe die Gutachten über die VDK bekommen. Falls sie dort Mitglied sind können sie ihnen eventuell weiterhelfen.
-_-am 30.08.2011 | 20:26
Die "Rentenkontrolle" ist eine interne Bezeichnung für "Überprüfung der Berechtigung des Rentenbezuges". Diese Überprüfung wird durch Übersendung eines Fragebogens an den Berechtigten vorgenommen, jedoch nur noch vereinzelt praktiziert, da sie vor allem verwaltungsaufwändig, jedoch höchst unergiebig ist. Einige Rentenversicherungsträger verzichten daher auf derartige "Routineüberprüfungen" bereits seit vielen Jahren.
B´sonam 31.08.2011 | 08:28
User Jürgen hat doch offenbar alles bekommen was er angefordert hat...
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