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Gutachtertermin erst nach Rentenbescheid

von Irene Voss07.04.2011 | 19:22
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich schreibe das für meine Schwägerin, die keinen Computer hat. Meine Schwägerin bekam vor ca. fünf Wochen einen ablehnenden Bescheid bezüglich des EM Rentenantrages. Sie hat keinen Widerspruch eingelegt und sich gleich wieder im Arbeitsamt gemeldet. Vorgestern erhielt sie aber seltsamerweise eine Einladung von einem Arzt zur Begutachtung im Auftrag der Rentenversicherung. Sie dachte zuerst, der Brief sei von einem Gutachter des Arbeitsamtes. Aber als sie in der Arztpraxis anrief, wurde ihr beteuert, dass die Untersuchung für die Rentenversicherung gemacht werden soll und mit dem Arbeitsamt hätten sie nichts zu tun. Was kann das bedeuten? Wird der ablehnende Rentenbescheid Bescheid nun noch einmal überprüft oder arbeitet die Rentenversicherung irgendwie mit dem ärztlichen Dienst vom Arbeitsamt zusammen? Muss sie dem Arbeitsamt den Gutachtertermin mitteilen?

13 Antworten

Machts Sinnam 07.04.2011 | 20:38
So was ist für die DRV ein geradezu typisches Beispiel - oft völlig unverständlich nach welchen Mechanismen dort was geschieht. Wir sind alle auf die Aufklärung gespannt! P.S.: falls die Widerspruchsfrist noch zu wahren ist, sollten entsprechende Überlegungen und ggf. Taten schnellstmöglichst folgen.
Schadeam 07.04.2011 | 19:42
Leider bin ich (wie alle die hier antworten) weder Wahrsager noch bearbeite ich den Fall. Die Schwägerin soll morgen früh die Telefonnummer, die im Ablehnungsbescheid steht anrufen und nach den Gründen fragen - das ist sicher effektiver als im Forum zu spekulieren was alles vielleicht sein könnte. Für manche Probleme eignet sich so ein Forum halt nicht.
Irene Vossam 07.04.2011 | 20:40
Da haben Sie freilich recht, aber bei der Rentenversicherung hatte meine Schwägerin schon gleich vorgestern angerufen, als diese Einladung vom Arzt kam. Aber sie sagten am Telefon, dass das Gutachten eigentlich schon vorliegen muss, wenn sie den Bescheid schon hat und dass der Vorgang geschlossen ist weil es einen Widerspruch gegeben hat. Sie sollte besser bei dem Arzt nachfragen ob er wirklich im Auftrag der Rentenversicherung arbeitet. Das tut er ja wohl. Vorher war meine Schwägerin speziell für den Rentenantrag noch bei keinem Arzt. Wenn die Rentenversicherung eine Erklärung gehabt hätte, hätte ich nicht mehr im Internet nach einer Antwort gesucht. Ich habe meiner Schwägerin nun gesagt, es ist wohl besser, dass sie zu diesem Arzttermin geht.
Irene Vossam 07.04.2011 | 20:42
Da habe ich mich vertippt. Meine Schwägerin hat keinen Widerspruch eingelegt und nach fünf Wochen ist die Zeit dafür wohl vorbei.
Machts Sinnam 07.04.2011 | 22:03
das ist nicht sicher, sondern kommt darauf an, wann der Bescheid versandt wurde, denn er gilt erst am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben und erst am Tag wieder danach beginnt die 1-monatige Widerspruchsfrist ... P.S.: auch das mit der Telefonauskunft passt - einfach abwimmeln ohne in die Akten ... zu schauen - typisch DRV
chrisam 07.04.2011 | 23:36
Es drängt sich der Gedanke auf, der DRV sei hier ein Fehler unterlaufen und man habe hier, ohne ein angeordnetes ärztliche Gutachten abzuwarten, einen Bescheid erteilt. Tatsächlich wird die Mehrzahl der Anträge auf Erwerbsminderungsrente nach Aktenlage entschieden. Im Fall Ihrer Schwägerin ist jedoch offenbar ein Gutachter beauftragt worden. Damit entfällt selbstverständlich eine zusätzliche Begutachtung nach Aktenlage. Eventuell hat sich, nach Annahme des Auftrages durch den Gutachter, in der Arztpraxis die Terminvergabe für Ihre Schwägerin beträchtlich verzögert. Durch ein, wie auch immer geartetes, Missverständnis innerhalb der DRV ging man jedoch von einer bereits getroffenen Beurteilung über die Erwerbsfähigkeit Ihrer Schwägerin aus. Ihre Schwägerin sollte die DRV schriftlich auf die fatale Sachlage aufmerksam machen und zur Überprüfung auffordern. Es könnte durchaus Licht ins Dunkel bringen, wenn sie außerdem das den abschlägigen Rentenbescheid begründende Gutachten bei der DRV anforderte. Sollte dort nämlich keines in den Akten auffindbar sein, wäre der abschlägige Rentenbescheid konsequenterweise bis auf weiteres hinfällig. Ich stimme Ihnen zu, Ihre Schwägerin sollte den angebotenen Termin beim Gutachter wahrnehmen. Falls sich dort dem Bescheid widersprechende Untersuchungsresultate ergeben sollten, wird die DRV unbedingt verpflichtet sein, den Bescheid zu überprüfen.
Klemensam 08.04.2011 | 08:32
Trotzdem verstehe ich bei allem ganz nund gar nicht, warum ihre Schwägerin nicht fristgrecht einen Widerspruch eingelegt hat. Scheinbar war Sie also doch mit der Ablehnung einverstanden... Weil kein Widerspruch eingelegt wurde, hat Sie damit doch den ablehnenden Bescheid akzeptiert. Dieser wird jetzt nach mehr als 5 Wochen ( Postversand hin oder her ) auch rechtskräftig sein. An der Stelle ihrer Schwester würde ich mich jetzt mal ganz ganz schnell anwaltlich beraten lassen, was da noch zu machen ist. Jeder Tag der jetzt weiter zugewartet ist fehlt nachher...
Haseam 08.04.2011 | 10:14
Lesen Sie bitte den Bescheid. Ist die Rente möglicherweise aus versicherungsrechtlichen und nicht medizinschen Gründen abgelehnt ? Allerdings sollte dann auch keine Untersuchung erfolgen.
Klemensam 08.04.2011 | 10:45
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüft die RV doch als aller erstes. Wenn die für eine EM-Rente nicht gegeben sind, werden erst gar keine medizinischen Ermittlungen eingeleitet und schon gar keine Begutachtung.....
Irene Vossam 08.04.2011 | 17:23
Zuerst einmal vielen Dank für die Antworten. Es hat aber leider kein Experte geantwortet. Ich war heute bei meiner Schwägerin und wir haben noch einmal bei der Rentenversicherung angerufen. Die Dame konnte die Akte auch einsehen. Sie sagte, dass es eine Leistungsbeurteilung geben muss, die sie jetzt gerade nicht findet, aber dass meine Schwägerin schriftlich beantragen kann, dass sie ihr geschickt wird. Sie haben Recht, meine Schwägerin hätte sofort einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid schreiben sollen. Sie tut sich schwer wenn es um so etwas geht. In der Ablehnung der Rente steht, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass sie nicht Vollzeit arbeiten kann. An den Versicherungszeiten hat es nicht gelegen. Sie hat über dreißig Jahre im selben Betrieb gearbeitet und war nie arbeitslos. Der Arzt beim Arbeitsamt hatte geschrieben, dass sie unbefristet nicht arbeitsfähig ist. Den Rentenantrag habe ich für sie ausgefüllt. Nach der Ablehnung war sie dann wieder beim Arbeitsamt gewesen. Die Arbeitsvermittlerin sagte ihr dann, sie sollte eine Reha bei der Rentenversicherung beantragen. Deshalb hat meine Schwägerin sich weiter keine Gedanken gemacht. Sie wollte den Antrag auf eine Reha stellen aber das Ganze zuerst mit ihrer Ärztin besprechen. Sie hat alle zwei Monate einen Termin bei ihr. Sie mir erst alles erzählt, als sie diese Einladung zum Gutachter gekommen war. Könnte meine Schwägerin zusammen mit dem Antrag auf die Reha einen neuen Rentenantrag stellen? Ich habe gelesen, dass ist möglich, wenn über den ersten Antrag abschließend entschieden ist.
Elfriedeam 08.04.2011 | 19:09
Nach meinen Erfahrungen mit der DRV würde ich erstmal überprüfen lassen, ob nicht dem Rentenantrag der Schwägerin das Gutachten einer anderen Person zugeordnet wurde. Bei der DRV werden gerne mal Unterlagen vertauscht oder verschwinden für einige Zeit! Fehler können überall passieren wo gearbeitet wird, ich würde die DRV anschreiben, den Sachverhalt schildern und den Gutachtertermin selbstverständlich wahrnehmen. Dem Gutachter würde ich die Situation auch schildern und um eine Kopie des Gutachtens bitten. Möglicherweise macht die DRV eine Ausnahme wegen derr überschrittenen Widerspruchsfrist, wenn das Gutachten den bisherigen Bescheid widerlegt und somit die DRV voreilig gehandelt hat.
Irene Vossam 08.04.2011 | 21:04
Vielen Dank. Ich werde meine Schwägerin am besten zum Gutachter begleiten. Wenn er sie sieht, wird er sofort merken, dass sie nicht mehr arbeiten kann. Den Brief an die Rentenversicherung werde ich per Einschreiben schicken, damit er nicht verloren geht.
Klemensam 09.04.2011 | 14:53
Sicher wird eine Leistungsbeurteilung vorliegen. Sonst hätte die RV ja gar keinen Bescheid erlasssen können. Bei allem Respekt für ihren persönlichen Einsatz , halte ich jedoch in diesem Falle die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Sozialverbandes VdK/SovD dringend für angezeigt. Das in dem Fall ihrer Schwägerin schon etwas schief gelaufen ist , ist doch offensichtlich und nur obige Institutionen können so einen Sachverhalt komplett aufklären und vor allem auch die rechtlichen Möglichkeiten und weiteren Schritte dann für ihre Schwägerin aufzeigen. Diese Institutionen fordern erstmal die komplette Akte ihrer Schwägerin bei der RV an und prüfen dann alles bis ins kleinste Detail. Als Laie und ohne rentenrechtliche sowie medizinische Fachkenntnisse ist man da gegenüber der RV von vorneherein meistens auf verlorenem Posten... Das Geld für den Anwalt oder den Sozialverband sparen zu woellen , ist meiner Meinung nach sparen am falschen Ende. Man ärgert sich nachher womöglich grün und blau, das man nicht kompetete Hilfe in Anspruch genommen hat. Aber o.k. , letztlich muss dies natürlich jeder selber wissen....-
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