Ich hatte insgesamt 3 Gutachter, 2x vom MDK, 1x vom Rentendienst beauftragt.
Alle 3 haben meine Einschränkungen erkannt und entsprechende Gutachten erstellt, bei einer sehr seltenen Krankheit (unter 500 in ganz Deutschland).
Es war bei einem Gutachter schon sehr grenzwertig und zum Teil unwürdig, wie man behandelt wurde. Als ich mir dann das Gutachten zukommen lassen habe, stand dort nur (sinngemäß) drin, "der Patient hat sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, was auch auf eine nicht vorliegende Aggravation schließen lässt".
Auch beim Rentengutachten wurde dieses Thema beschrieben.
Daran habe ich gemerkt, die Gutachter versuchen mit bestimmten Äußerungen die Leute zu testen, um heraus zu finden wie man tickt.
Und ich habe auch so einige erlebt, die in ihrer Art um jeden Preis versuchen, den Gutachter zu überzeugen, wie "schlecht" es einem geht und man daher Anspruch auf z.B. die Rente hat.
Das A und O in jedem Verfahren, wo es um Gesundheitsfragen geht, sind Arztbriefe, wo die Einschränkungen gut dokumentiert sind.
Leider wird dies von den eigenen Ärzten nicht richtig vorgetragen. Zum einen, weil sie es vielleicht nicht besser wissen, weil sie sich die Zeit dafür nicht nehmen oder weil auch die Vordrucke insb. der Behörden keinen Rückschluss dazu liefern. Wenn man sich die Vordrucke anschaut, wo vielleicht 2 bis höchstens 3 Zeilen vorgesehen sind, um die Einschränkungen zu dokumentieren, dann weiß man was ich meine.
Und z.B. "Schmerzen" interessieren niemanden, wenn da nicht auch steht, was die Schmerzen für Auswirkungen haben.
Daher bezahle ich immer lieber selber den Arztbrief, damit nicht dieser Vordruck genutzt wird, wo ohne Beiblätter gar nicht beschrieben werden kann, welche Einschränkungen z.B. Schmerzen auf den täglichen Ablauf bei mir haben.
Aber man braucht sich nicht verrückt zu machen und zu denken, der Gutachter will einem BÖSES. Er versucht nur heraus zu finden was mit einem los ist und da helfen Arztbriefe von den eigenen Ärzten sehr gut. Denn die kennen einen schon länger und man hat auch im Widerspruchs oder auch notfalls im Klageverfahren dokumentiert,warum man eben nicht mehr mind. 3 oder auch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich arbeiten gehen kann. Und die Beweispflicht liegt leider beim Antragsteller...