Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente

von Billow23.10.2010 | 16:44
11026 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Habe im Dezember einen Gutachtertermin bei der DRV. Es ist bereits der zweite. Beim ersten Termin war ich so nervös, das ich auf viele Fragen keine Antwort geben konnte. Dadurch habe ich auch vieles gergessen dem Arzt mitzuteilen. Macht es Sinn, wenn ich vor dem Arzttermin dem medizinischen Dienst der DRV ein Schreiben zukommen lasse,wo ich auf meine Probleme hinweisen kann ? Denn sonst geht die Sache wieder in die Hose.

7 Antworten

Klemensam 23.10.2010 | 17:28
Es ist immer sinnvoll die Beschwerden detailliert aufzuschreiben und dies dann sowohl der RV als auch dem Gutachter mitzuteilen. Eine gute Vorbereitung auf so einen Gutachtermin ist sehr sehr wichtig und kann das Verfahren zu ihren Gunsten positiv beeinflussen. Nehmen Sie unbedingt auch alle ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen in Kopie mit zu dem Gutachtermin und übergeben Sie ihm diese zur Kenntnis. Sie wissen nämlich nie, was der Gutachter seitens der RV an ärztlichen Unterlagen über Sie vorliegen hat und welche nicht. Um sich ein Bild über Sie machen zu können ist darum die möglichst vollständige Vorlage aller med. Unterlagen äußerst wichtig.
J. Furchertam 23.10.2010 | 17:15
Hallo, wir wäre es denn, wenn Sie sich vorab Notizen machen und diesse zum Gespräch mitnehmen? Dann können Sie ihre einzelnen Punkte "abarbeiten" die dem Gutachter mitteilen wollen.
Billowam 24.10.2010 | 00:03
Sie schreiben,das ich alle Unterlagen der RV und dem Gutachter vorlegen soll. Frage: Es sind aber Unterlagen die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Dem Gutachter kann ich die Unterlagen getrost übergeben,wie aber sieht es mit den Mitarbeitern der DRV aus ? Also ich möchte dem Arzt im Vorfeld schon einige Informationen zukommen lassen,damit er schon das wichtigste über meine Beschwerden weiß. Ich meine es macht keinen guten Eindruck, wenn ich dem Gutachter alles vorlese wie ein Einkaufszettel. Am Ende des Gespräches und der Untersuchung schaue ich dann nach, ob ich nichts vergessen habe.
Klemensam 24.10.2010 | 08:45
Der RV brauchen Sie keine ärztlichen Unterlagen mehr zu senden, weil die hat diese ja vorliegen bzw. von ihren Ärzten - normalerweise - bereits im Vorfeld angefordert. Ausnahme wären ganz neue aktuelle Unterlagen die in ihrem Besitz sind und der RV im Verfahren bisher nicht bekannt sind. Das Problem betreffend der Begutachtung ist , das Sie nicht wissen können welche ärztlichen Berichte etc. die RV dem Gutachter über Sie übersandt hat und ob diese auch wirklich vollständig ihm vorliegen. Es soll schon vorgekommen sien, das wichtige und entscheidende ärztliche Befundberichte etc. dem Gutachter nicht von der RV übersandt wurden und dadurch die Beurteilung des Gutachters zur Erwerbsfähigkeit nicht korrekt vorgenommen werden konnte oder sogar negativ beeinflusst wurde - zu Lasten des Antragstellers. Darum stellen Sie eine Mappe mit den ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen in Kopie zusammen und übergeben Sie diese dem Gutachter vor der Begutachtung. Dies kann man auch schon einige Tage vor dem Gutachtertermin machen, damit dieser sich schon mal " einlesen " kann. Ob er dies vorher macht oder erst nach der Begutachtung ist alleine dem Gutachter überlassen. Manche Gutachter wollen sich auch erst ein neutrales - unvoreingenommenes - Urteil durch die Begutachtung machen und sichten dann erst danach die Unterlagen , um sich in ihrer Beurteilung über Sie entweder bestätigt zu sehen oder nicht. Es gibt aber - leider - auch Gutachter die die vom Antragsteller übergebenen Unterlagen gar nicht zur Kenntnis nehmen... Aber einen Versuch ist es allemal wert. Zu diesen ärztlichen Unterlagen würde ich eben auch ein Blatt beilegen auf dem Sie ganz detailliert ihre Beschwerden schildern. Wichtig ist nicht nur die Beschwerden zu schildern, sondern vor allem auch deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit. DAS interessiert den Gutachter nämlich am meisten... Sicherlich wird der Gutachter dann im Gespräch konkrete Punkte daraus aufgreifen und Nachfragen dazu stellen. Dazu barcuhen Sie dann ja keinen " Spickzettel " mehr.... Was die Schweigepflicht anbelangt , so werden ärztliche Unterlagen die Sie der RV zusenden sofort von der Sachbearbeitung an den med. Dienst zur Bewertung weitergeleitet. Den Sachbearbeiter interessieren diese Unterlagen nun nicht.
Billowam 24.10.2010 | 11:38
Sie haben mir wirklich weiter geholfen. Darf ich fragen welchen Beruf Sie ausüben oder ausgeübt haben. Denn nicht jeder kann so exakte Auskünfte erteilen.
Klemensam 24.10.2010 | 13:12
Beruflich hatte ich mit alle dem nichts zu tun. Bin selbst aber seit mehr als 5 Jahren berentet und habe da so einiges erlebt.... In dieser Zeit sammelt man halt bei 1 EM-Rentenerstantrag, 3 EM-Verlängerungsverfahren, 1 Widerspruchsverfahren, 7 Begutachtungen , 2 Rehas sowie 5 Schwerbehinderten-verlängerungsverfahren einiges an Erfahrung und Wissen. Was ich gerade bei den Begutachtungen teilweise erlebt habe, spottet jeder Beschreibung und würde heir den Rahmen sprengen dies alles zu erzählen. Zumal würden die meisten auch sagen , das es solche unglaublichen Dinge wie von mir beschrieben gar nicht geben kann... Außerdem habe ich noch Kontakte zu einigen ehemaligen Mitpatienten, die ebenfalls seit Jahren in ihren EM - und Schwerbehindertenverlängerungsverfahren immer wieder um ihre EM-Rente und/oder ihre Schwerbehinderung kämpfen müssen und mir dazu auch von Zeit zu Zeit berichten. Natürlich habe ich mir auch im Laufe der Jahre aus dem Internet ( nicht zuletzt auch hier aus diesem Forum ) einen großen Fundus an Informationen zusätzlich angeeignet.
Karl Ho.am 25.10.2010 | 10:49
Danke für den Beitrag, mußte bei der 1.Verlängerung der EM-Rente zu 3 Gutachter der DRV . Der Gutachter des Sozial Gerichtes mußte zu den Gutachten der DRV Stellung nehmen u. ich bekam für 21 Monate RÜCKWIRKEND die Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026