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Experten-Antwort

Gutachterwahl

von Elisabeth28.04.2011 | 22:01
1722 Ansichten
6 Antworten

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Kann man bei Rentenantragsstellung einen Gutsachtervorschlag stellen?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einen Vorschlag kann man machen, aber, ob dem gefolgt wird, weiss keiner.

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5 Antworten

KSCam 28.04.2011 | 22:22
Man kann alles: schreiben Sie halt in den Antrag, dass Sie von Herrn Hans Wurst in Kaiserslautern begutachtet werden wollen und warten ab ob die DRV Ihrem Wunsch Folge leistet......
Elisabetham 29.04.2011 | 14:36
So in etwa habe ich das auch gedacht. Allerdings wäre eine andere Antwort wünschenswert gewesen. Wenn dem Vorschlag nicht gefolgt wird, wird das begründet oder ist eine Begründung auch nicht notwendig.
KSCam 29.04.2011 | 15:08
Da Sie keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Gutachter haben (nach dem Motto: ich will nur den und sonst keinen!), braucht die DRV auch keine Begründung liefern, wenn Sie Ihrem wunsch nicht folgt. Wenn Sie die Aussage eines bestimmten Arztes unbedingt wollen, steht Ihnen doch frei diesen um eine "private Stellungnahme zu Ihrem Fall" zu bitten und diese dem Rentenantrag beifügen. Dann zahlen Sie das Ding halt selbst!
Elisabetham 29.04.2011 | 16:31
Dankeschön, KSC!
Kämpferam 29.04.2011 | 23:34
Sie hätten allerdings im Klageverfahren vor dem Sozialgericht (bei Widerspruchsbescheid) ein Anrecht nach §109 SGG einen Gutachter Ihres Vertrauens zu benennen. Diesen müssten Sie erstmal selbst bezahlen, (oder mit Ihrer Rechtschutzversicherung abstimmen). Sollte dass Gericht diesem Gutachter folgen und Sie Obsiegen, dann hat die Beklagte die Kosten zu tragen!!!!!
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