Gutachter sind ein Kapitel für sich. In manchen Fachgebieten sind sie sogar Mangelware. Sie sind jedoch nicht "unter Vertrag" sondern sie arbeiten als Sachverständige.
Schlagen Sie Ihren "Wunschgutachter" vor. Wenn es sich nicht um jemanden handelt, der in der Vergangenheit ständig für Querelen gesorgt hat, kann die RV dem Vorschlag durchaus folgen. Das ist nicht verboten.