Hallo liebes expertenteam.
ich will es kurzfassen. kann/darf ich der drv einen eigenen gutachterwunsch äussern?
der grund dafür ist nicht unnötig weit weg fahren zu müssen zwecks gutachtertermin.
es geht um dir EMR
vielen dank im vorraus.
Hallo liebes expertenteam.
ich will es kurzfassen. kann/darf ich der drv einen eigenen gutachterwunsch äussern?
der grund dafür ist nicht unnötig weit weg fahren zu müssen zwecks gutachtertermin.
es geht um dir EMR
vielen dank im vorraus.
Wünsche dürfen Sie immer äußern.
Ob sie erfüllt werden, hängt in diesem Fall davon ab, ob der von Ihnen gewünschte Gutachter fachlich geeignet ist und ob er bei der DRV unter Vertrag steht!
Ob sie erfüllt werden, hängt in diesem Fall davon ab, ob der von Ihnen gewünschte Gutachter fachlich geeignet ist und ob er bei der DRV unter Vertrag steht!
.....und man darf bei ihm nicht schon in Behandlung gewesen sein!
es passt alles.
er erstellt gutachten für die drv.
er hat mein fachgebiet.
ich bin nicht in behandlung bei ihm
lg
Stimmt - das hatte ich vergessen!
Gutachter sind ein Kapitel für sich. In manchen Fachgebieten sind sie sogar Mangelware. Sie sind jedoch nicht "unter Vertrag" sondern sie arbeiten als Sachverständige.
Schlagen Sie Ihren "Wunschgutachter" vor. Wenn es sich nicht um jemanden handelt, der in der Vergangenheit ständig für Querelen gesorgt hat, kann die RV dem Vorschlag durchaus folgen. Das ist nicht verboten.